Diskussion:Julia Neigel

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Ailura in Abschnitt Geburtsname?
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Karriere

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Nach Stand vom 29.juli 2012) lautet der vorletzte Satz:
Ihr starkes Engagement im Bezug auf das Urheberrecht, auch in eigener Sache, hat sie zu einer Aufklärerin in den Medien zu diesem Thema gemacht.
Das ist in mehrfacher Hinsicht kritisch.

  1. Der Satz entspricht nicht den Neutratitätskriterien, weil er wertet, wenn auch positiv: "Aufklärerin in den Medien" ist eindeutig positiv konnotiert.
  2. Der Satz ist ungenügend - nämlich gar nicht - belegt. Wenn denn schon eine solche wertende Äußerung getätigt wird, dann sollte sie wenigstens belegt sein.
  3. Der Satz entspricht inhaltlich nicht der Wahrheit - ein KO-Kriterium. Auch die Bemühung von Suchmaschinen förderte nichts zu Tage, was die Behauptung, Fr. Neigel sei "eine Aufklärerin in den Medien zu diesem Thema" bestätigen würde.
  4. Tatsächlich sogar scheint das glatte Gegenteil der Fall zu sein: Fr. Neigel ist durch ein Interview zum Thema Urheberrecht auf Giga [2] unter Experten, die im Gegensatz zu Frau Neigel wirklich über Sachkunde verfügen, durch Darstellungen, die wenig bis nichts mit der Wahrheit zu tun haben, sehr negativ aufgefallen: http://www.heise.de/tp/blogs/6/152483 und http://pastebin.com/AP857f6i

Mein Vorschlag: Ersatz der kritisierten, nicht neutralen, unblegten, und augenscheinlich sogar falschen und unwahren Behauptung durch den neutralen Satz:
Auch aus persönlichen Gründen engagiert sich Fr. Neigel stark in Bezug auf das Urheberrecht. PP Logos (Diskussion) 17:49, 29. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Ich finde man sollte den Satz komplett streichen. Frau Neigel fällt aus meiner Sicht momentan hier eher negativ auf. Ein typischer Fall von Lobbyarbeit. --84.166.174.199 18:33, 30. Jul. 2012 (CEST

Ich finde man sollte die Lobbyarbeit des Prozessgegners der Frau Neigel streichen, der sich immer wieder in den Artikel reingeschlichen hatte, insbesondere durch die Einpflegung der persönlichen Seite von ihm durch eine IP der Telekom, die eigenartigerweise auch in seine Wohngegend führt (www.schwarzmusicplanet.de). Diese Privatseite war ungefähr 5 mal verlinkt und das mit irreführenden Inhalten, während zeitgleich neutral recherchierte Artikel zu dem Prozess rausgeworfen wurden. Übel, übel, wie die da Leute Einfluss auf das Image einer Künstlerin zu seinem Vorteil nehmen wollten. Die selbe Verwunderung hatte ich, als ich las, dass "PP-logos" einen Shitstorm eines Privatblogs eines Piraten einpflegen wollte, weil Frau Neigel gegen die politischen Thesen zum Urheberrecht der PP kritisierte... Typische Fälle von Lobbyarbeit, liebe IP 84.166.174.199 der Telekom aus dem Raum des Prozessgegners. Das ist jetzt aber Gott sei Dank endgültig durch eine Schutzsperre geschehen. LG Josef (nicht signierter Beitrag von 90.186.0.109 (Diskussion) 12:42, 23. Feb. 2013 (CET))Beantworten

Tja, leider hat Grindinger, wie so oft, erneut die Privatseite des Prozessgegners wieder eingepflegt. Es ist erstaunlich wie bemüht er ist die Grundsätze der Neutralität und Verhinderung von Minderheitenmeinungen zu vergessen, wenn er doch alles seitens des Prozessgegners einpflegt, ausser die neutrale Berichte die er zulassen müsste, aber sperrt. Der Manager der Künstlerin hat sich bei ihm auf seiner Seite schon zu Wort gemeldet und Schritte angedroht, wenn er das nicht korrigiert. Nun hat er die Diskussion gesperrt. Bin gespannt, wann ein Anwalt wissen will wer Grindinger ist. Ich bin neu hier, daher meine Frage: ist das normal, dass einzelne Berechtigte Inhalte in den Artikel einschleichen die eindeutig unneutral sInd und irreführend? und wer verhindert sowas? (nicht signierter Beitrag von Josef Greubler (Diskussion | Beiträge) 20:07, 24. Feb. 2013 (CET))Beantworten

Freischaltung

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Der Artikel ist schon lange gesperrt, ich denke, der Editwar ist beendet, eine Freischaltung bzw. Aufhebung der Sperre wäre angesagt! Gruß 217.245.42.108 13:14, 17. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Ich habe Benutzer:raymond angeschrieben. Er entscheidet über eine Aufhebung der Sperrung. Gruß--Gunnar1m 11:41, 8. Okt. 2009 (CEST)Beantworten


Sorry, dass ich 31 Versionen gebraucht habe, um all meine Recherchen in diesen Artikel unterzubringen, aber das ist mein erster Artikel auf Wikipedia. Nichtsdestotrotz sind alle faktischen Details sorgfältig überprüft. Für den Aufwand des Admins alles zu prüfen und gegebenfalls zu korrigieren möchte ich mich entschuldigen, aber über die Künstlerin stand ja vorher praktisch gar nichts drin. So kann man das echt nicht lassen. Die ist schon seit 25 Jahren als Musikerin unterwegs und hat viel gemacht.

Liebe Grüße

Petra (nicht signierter Beitrag von 92.75.193.100 (Diskussion) 06:54, 21. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

Vielleicht kannst du nochmal gucken und die fan sprache relativieren. Gruß--ot 06:58, 21. Feb. 2012 (CET)Beantworten

viele fehler

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muss mal inhaltlich und rechtschreibtechnisch ueberarbeitet werden!

ist erledigt

...aber: Rod Stewar*t*

Ich hab's mal geändert. Aber: Wieso macht ihr das nicht selber? --Schraubenbürschchen 08:29, 15. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Noch mehr Fehler: Die Links https://web.archive.org/web/20201112032541/https://oberlandesgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/ https://axelschwarz.de/klarstellungen/%20%7ctitel=Urheberrechtsprozess%20%7cwerk=axelschwarz.de%20%7cabruf=2018-12-16%7d%7d%3c/ref%3e beim Prozess Urheberrecht führen alle ins Leere. Da gab es offensichtlich einen Sieg der Sängerin am Landgericht Frankfurt, weil Axel Schwarz wahrheitswidrige und rufschädigende Behauptungen ins Netz stellte: https://zellerseyfert.com/de/landgericht-frankfurt-am-main-schatten-an-der-wand-julia-neigel-gewinnt-gegen-musikalischen-konkurrenten-in-rufschaedigungsprozess-az-2-03-o-127-19/

Ich habe mal den entsprechenden Inhalt entfernt. Es gibt dazu keine Belege. Beim Normenkontrollantrag steht auf der Interseite die gesamte Prozessakte online. Daher habe ich den Teil korrigiert, bzw. im Detail berichtigt. (nicht signierter Beitrag von 77.181.119.27 (Diskussion) 22:23, 13. Mai 2024 (CEST))Beantworten

Leben

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Gibt es zu der privaten Julia Neigel nichts zu sagen? Anhang, Nachwuchs, geschwister, Freunde, whatever? Kopfballungeheuer 18:58, 10. Dez. 2007 (CET)Beantworten

ich bitte darum, zum privaten nichts zu sagen! Schlimm genug, dass Bild und Co "Nachwuchs, geschwister, Freunde, whatever" an die Öffentlichkeit zerrt. (nicht signierter Beitrag von 212.65.1.102 (Diskussion) 08:10, 29. Apr. 2011 (CEST)) Beantworten

Im Wiki-Julia-Neigel-Artikel steht: "2004 entschied sie sich aus persönlichen Gründen dazu, fortan Veröffentlichungen und Konzerte unter ihrem Geburtsnamen Julia Neigel durchzuführen..." WARUM? Fazit: Der Wiki-Leser sollte ein Anrecht darauf haben, das Komplett-Bild Julia Neigel zu verstehen!

Warum im Wiki-Artikel keine Erwähnung: "Es folgen langwierige Prozesse über die Autorenrechte ihrer alten Songs. Schließlich werden ihr 75% der Kompositionsrechte zugesprochen." - "Neigel sieht dies als Chance um sich von ihrer Vergangenheit zu distanzieren und startet ihren Neubeginn 2008 mit der Hilfe von Edo Zanki, ihrem neuen Produzenten, und einem neuen Namen: Julia Neigel."

- O-Ton Julia Neigel gegenüber dem MDR (06.05.2011): "Der Name Jule geht einher mit der Jule-Neigel-Band und hat für mich eine psychologisch negative Bedeutung angenommen. Der Name Julia zeigt, dass ich nun erwachsen geworden bin, jetzt kann ich meinen echten Namen tragen." http://www.mdr.de/hier-ab-vier/studiogaeste/artikel111908.html

Dass Julia Neigel vier ältere Geschwister hat sollte ebenfalls im Artikel genannt werden, auch dies sagt etwas über die Persönlichkeit der Musikerin aus. Ebenfalls: 1992 Im März trennt sich Julia von Andreas Schmid und 2000 Julia wirft Axel Schwarz aus der Band, weil Urheberrechtsbereicherungen und falsche gemeldete Autorenrechte bekannt werden. Dies betrifft bis dahin entstandene Lieder auf allen Alben. Quelle: http://www.julianeigel.de/bio.htm -- 80.171.230.177 13:52, 31. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Zuletzt

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Zuletzt entschied sie sich für ihren Geburtsnamen Julia. "Zuletzt" ist für eine Enzyklopädie ein äußerst schlechter Begriff. Gruß--Gunnar1m 11:46, 8. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Kooperation, Auftritte

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"Sie arbeitete bei ihren Alben mit Musikern wie Simon Phillips, Paco de Lucía und Helmut Zerlett zusammen und stand mit Musikern wie Tina Turner, Eros Ramazzotti, Elton John, Rod Stewart, Joe Cocker oder Sheryl Crow auf Festivalbühnen." - Was soll das heißen - stand sie einfach auf denselben BÜHNEN wie die Genannten (aber drei Stunden früher oder später, also beim selben Festival o.ä.) oder hatte sie wirklich gemeinsame Auftritte? Und wenn sie mit den anderen "zusammengearbeitet" hat, welche Lieder, Alben sind dabei antstanden? --Kallemabrutz 11:52, 18. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Z. B. hat Simon Phillips hat auf dem Album Herzlich Willkommen und Neigelneu gespielt. Paco De Lucia auf dem Album Sphinx, Titel Paradies.

Prozess 2012

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PRIVATLEBEN - Neuer EINTRAG LG MANNHEIM - Manipulativ - ich habe diesen korrigiert

Im Zusammenhang mit dem Prozess am Landgericht hat sich ein Link des Beklagten Axel Schwarz eingeschlichen, der einen bewusst falschen einseitigen Eindruck hinterlässt. Dort werden keinerlei Siege bei Gericht durch die Klägerin erwähnt, sondern einseitige Materialien vorgelegt. Ich habe diesen entfernt, da es sich um die eigenen Hompage des Beklagten handelt, der eindeutig einseitig versucht in Wikipedia Julia Neigel in ein schlechtes Licht zu rücken. Stattdessen habe ich auf eine neutrale Recherche eines Journalisten verwiesen, der alle Rechtsakten gesichtet hat. (http://jnfc.de/images/stories/neigelmain/pdf_artikel/musikermagazin_2_0411_julia_neigel.pdf) (http://jnfc.de/images/stories/neigelmain/pdf_artikel/musikermagazin_2a_0211_haifische.pdf) (http://jnfc.de/images/stories/neigelmain/pdf_artikel/musikermagazin_1_artikel_julia_neigel.pdf) (http://jnfc.de/images/stories/neigelmain/pdf_artikel/musikermagazin_3_julia_neigel612.pdf)

Gelegenheit dieser Verlinkung der Seite des Prozessgegners war: Am LG Mannheim wurde in erster Instanz eine Klage der Künstlerin abgewiesen. Sie streitet seit Jahren in diversen Prozessen bei Gericht gegen Axel Schwarz und eine zweite Person. Diese Information, die Klageabweisung, ist nicht offiziell, sondern wurde dem Anwalt des Axel Schwarz, Jens Fischer, per Telefon mitgeteilt. Noch bevor das Urteil vorliegt, geschweige denn Rechtskräftig ist, hat der Anwalt der Kanzlei Zimmermann und Decker aus Hamburg eine offizielle Erklärung abgegeben die von der Presse verallgemeinert übernommen wurde. Die Künstlerin hat sich dahingehen geäußert, dass das Urteil nicht rechtskräftig und man seriös erst Stellung nehmen könne, wenn das Urteil überhaupt vorläge. http://www.morgenweb.de/newsticker/mannheim-landgericht-weist-neigel-klage-zurück-1.750624 . Die Methode einer solchen Pressemanipulation ist mehr als kritisch zu betrachten. Ihr Manager Wolfgang Orthmayr hat sich gegenüber der Musikwoche dahingehend geäußert, dass eine Kanzlei, vor Urteilsbegründung und Vorlage des Gerichtes den Medien gegenüber nicht behaupten könne, dass ein Prozess verloren wäre, zumal man Berufung einlegen würde und kein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Man könne erst seriös dazu Stellung nehmen, wenn man das Urteil habe und der Anwalt wüsste, ob es rechtskräftig würde, was es nicht ist. Daher ist der neue Eintrag in der Rubrik Privatleben voreilig und liegt wohl auf einer Pressekampagne der Beklagtenseite zugrunde, die scheinbar nun bewusst eine öffentliche Schädigung betreiben soll, noch bevor die Klägerin sich dazu seriös äußern kann. Solche medialen Mechanismen haben auf Wikipedia keinen Raum. Ich würde abwarten, bis eine offizielle Presseerklärung der Julia Neigel vorliegt, bevor man dieses Thema auf Wikipedia thematisiert, sonst könnte es seitens der Namensgeberin dieser Seite auch durch anwaltliche Hilfe zu einer Löschung dieses Eintrages führen. Im Mindesten habe ich diesen Eintrag so neutralisiert, dass die Einseitigkeit und die vermutbare Manipulation der Kanzlei nicht mehr gegeben ist. (nicht signierter Beitrag von 92.75.109.189 (Diskussion) 18:23, 13. Okt. 2012 (CEST)) Beantworten

Hm, also ich finde ja, dass:

  1. das alles nicht unter "Privatleben" gehört, sondern unter "Karriere" oder evtl. in einen ganz neuen (Unter-)Abschnitt
  2. der ganze Komplex viel zu detailliert dargestellt ist; Wikipedia ist kein Gerichts-Newsticker (scnr). Ein-zwei Sätze ...Prozess wegen Urheberrechten... Klageabweisung... mögliche Berufung... reichen völlig.

--AMGA (d) 12:00, 16. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Ich habe nun zumindest recherchierte Artikel von Journalisten gegen den Link des Beklagten ausgetauscht. Ich frage mich, wer den freigeschaltet hatte, das war eindeutig Manipulation? Ich finde auch, dass dieser Bereich nicht unter Privatleben gehört. Aber wohin damit? (nicht signierter Beitrag von 92.75.199.43 (Diskussion) 13:48, 31. Okt. 2012 (CET))Beantworten


Eigentlich interessiert nur eine Frage: Ist die Klage abgewiesen? Darüber hinaus: Die private Website (immerhin mit weiteren Links) ist auch nicht unbedingt schlechter als die hier recht häufig zitierte Fansite. Auf der Homepage von Herrn Schwarz ist das Urteil im Original einzusehen. Solang niemand halbwegs fundiert behauptet, dass es sich dabei um eine Fälschung handelt, so lang bleibt das eine valide Quelle.
Insgesamt stimme ich AMGA zu, dieser Abschnitt (und weite Teile des Artikels ist viel zu ausufernd und unbelegt. --Grindinger (Diskussion) 14:47, 31. Okt. 2012 (CET)Beantworten

Das ist falsch, sorry, Lieber Grindliger. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und es ist einfach unseriös den Link gerade des Beklagten aufzulisten, der nur gewisse Unterlagen veröffentlicht, aber keine Inhalte. Und warum hat er dann z.B. den Inhalt das Urteil selbst nicht veröffentlicht? Dort steht explizit drin, dass der Beklagte bei einem Song zu 100% gemeldet ist, bei dem die Klägerin laut Gutachten 66% bekommen darf. Er hat auch z.B. das Urteil nicht veröffentlicht, bei dem ihm gar vom Richter unterstellt wird, dass er einen anderen zu einer Falschaussage animiert hat. Der Zeuge wurde dann strafrechtlich wegen Falschaussage verurteilt. Diese Recherchen existieren im Netz, aber ihr habt sie wieder rausgenommen. Ich habe nicht den Fanclub zitiert, sondern den Link, eine Recherche, die dort gepostet ist - von einem Journalisten vom Musiker Magazin. Bitte liest das endlich, dann wisst ihr, dass es keine Fanwerbung ist! Ihr habt die Links zu genau diesen Artikeln (sogar mit Angaben und Aktenzeichen - also belegt!) entfernt, bei denen sich ein Journalist mit dem Thema fundiert auseinandersetzt, mitsamt Gerichtsakten und das Thema so aufarbeitet, wie es sich seriös gehört. Was ist das also hier, eine Supportseite des Angeklagten? So funktioniert Wikipedia nicht? Ich werde das dem Management von Julia Neigel weiterleiten. Was hier geschehen ist, dass man den komplett unvollständigen Inhalt eines Beklagten zugelassen hatte, aber die komplette und fundierte Recherchen eine unabhängigen Musikerjournalisten nicht? Und das kann wohl kaum im Sinne Wikipedias sein. (nicht signierter Beitrag von 94.217.108.192 (Diskussion) 11:03, 1. Nov. 2012 (CET))Beantworten

Das eine ist ein Gerichtsurteil, das andere die Mutmaßung eines Laien, wobei der Sachverhalt von anderen Journalisten wohl auch anders gesehen wird. Alles in allem sollten wir es bei halbwegs neutralen Informationen belassen, in dem Fall das Urteil, und das ist nun mal eindeutig, egal, wer es sich auf seine Homepage lädt. So interessant/enzyklopädisch relevant im Detail sind diese Streitereien eh nicht.
Ich geh mal davon aus, dass du mit dem Fanclub oder Frau Neigel in Verbindung stehst, weswegen ich bei dieser Gelegenheit mal kurz empfehlen würde, den übrigen Text auf die vielen unbelegten/irrelevanten Detailinformationen ("Mit zwölf Jahren entdeckte sie für sich die Pop- und Rockmusik.") zu durchforsten und entweder selbst etwas zu reduzieren oder zumindest neutral zu belegen. --Grindinger (Diskussion) 15:51, 1. Nov. 2012 (CET)Beantworten


Hallo Grindinger, wenn Du einen neutralen Artikel haben willst, sind wir einer Meinung. Dann solltest du aber bei Menschen anfangen die mehr Wissen um die Künstlerin haben als Du und Belege durchlesen und einpflegen, wenn sie korrekt sind. Das tust Du aber nicht. Du schmeisst sie stattdessen wieder raus und manipulierst damit irreführend den Sachverhalt. Diese Inhalte sind nicht der Fanclub, dies weiss man, wenn man sich mit dem Prozess auseinandergesetzt hat. Das kannst Du gar alles bei der Künstlerin als Notiz und Hintergrundwissen auf ihrer Facebookseite nachlesen - sie verweist gar explizit auf die Inhalte, die du meinst abtun zu wollen mit dem Wort "Laie." Darüber wurde zigfach in der Presse berichtet und dieser hat es am seriösesten getan. Wären die Inhalte falsch, wäre das längst abgemahnt worden. Ausserdem hat der "Laie", denn du hier für unwichtig erklären willst eine Rechtsberatungspostion beim deutschen Rockmusikerverband, er ist deren Leiter und macht den ganzen Tag nichts anderes. Er benennt Aktenzeichen und benennt Urteilstermine und eindeutig die gesamte Gerichtsakte vorliegen. Du verstösst mit dem jetzt von dir eingepflegten und deutlich manipulierten Artikel gegen die die Wikipedia-Grundsätze einer Neutralität und Verhinderung der Minderheitenmeinung. Du hast nämlich das Gegenteil getan. Ich habe mittlerweile gelesen dass sich auf Deiner Seite der Manager der Künstlerin eingeschaltet hat, weil es bis zu der Künstlerin durchgedrungen ist was Du da alles igorierst, Dies ist auch nicht verwunderlich, da Du seit Monaten die Seite Schwarzmusicplanet immer wieder einpflegst, obwohl offenkundig ist, dass diese Seite einseitig informiert. Es ist die Seite des Prozessgegners. Das Gerichtsurteil von dem Du sprichst ist nur ein Vergleichsdokument, dem eine gewonnener Prozess vorausging. Die Inhalte zu dem Gesamtthema hast Du durch Entfernen neutraler Quellen ebenso verhindert. Du verstösst damit eindeutig gegen die Wikipedia Regeln. Und die kann man überall nachlesen. Dass die Inhalte, die Du entfernt hast eindeutig den Tatsachen entsprechen kann man nachlesen, z.B. auch hier: http://www.rtp-bonn.de/component/content/article/207-julia-neigelband.html (nicht signierter Beitrag von Josef Greubler (Diskussion | Beiträge) 20:07, 24. Feb. 2013 (CET))Beantworten

Meinst du den Satz "Es stellte sich heraus, dass ihre ehemaligen Musiker sich die Uhrheberrechte ihrer Songs unter den Nagel gerissen hatten."? Das ist eine Konzert-Agentur, die mit Neigel zusammenarbeitet. So etwas geht genau so wenig als neutrale Quelle durch wie Neigels Facebook-Seite. Vielleicht verstehen wir uns ja auch falsch: Ich habe überhaupt kein Interesse an dem Verfahren und kenne die Details nicht. Für diese Enzyklopädie hier ist jedoch im Augenblick lediglich von Interesse, dass die Klage erstinstanzlich abgewiesen wurde. Diese Klageabweisung wurde mit dem Urteil ausreichend belegt und scheint auch von Seiten eures Fanclubs nicht weiter in Frage gestellt zu werden, insofern handelt es sich eben auch nicht um ein Vergleichsdokument. Aus diesem Grund sehe ich wenig Möglichkeiten, die persönliche Meinung von Frau Neigel zu dem Verfahren oder Erklärungen seitens ihrer rechtlichen Vertretung hier auf zu nehmen. Sobald über die Berufung entschieden wurde, kann man auch diesen Entscheid hier darstellen.
Bevor du jetzt deine angekündigten vier Tage abwartest, um dann wieder alle Aussagen einzubauen: Wenn du wirklich der Meinung bist, dass sich in der Urteilsbegründung juristischer Sprengstoff verbirgt, dann schreib's doch einfach hin und führe eine entsprechende Quelle an. Aber bitte nicht weiter irgendwelche Konzertveranstalter oder ähnliches als Beleg anführen, vor allem keine Zeitungsartikel aus 2011, die die Unkorrektheit eines Urteils aus 2012 belegen sollen. --Grindinger (Diskussion) 20:22, 24. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Noch einmal: ich bin nicht beim oder vom Fanclub. Ich bin vom Fach und hab das alles recherchiert - das ist ein Unterschied. Du bist es nicht und Du kennst die Hintergründe des Prozesses nicht. Seit Jahren betreibt der Prozessgegner mit allen möglichen Mitteln Meinungsmache, allerdings nicht gerade mit seriösen. Das äußert Frau Neigel auch regelmäßig in der Presse, auch, dass sie deswegen schon anonyme Morddrohungen bekommen hat. Da kann man sich doch einiges vorstellen. Der Fanclub hat nur Seiten ins Netz gestellt die normale Journalisten geschrieben haben. Dort wird keine Antiwerbung gegen den Prozessgegner geführt. Dies ist aber bei deinen verlinkten Quellen nicht der Fall.

Trennen wir die 2 Prozesse, die Neigel führt, voneinander, sonst ist auch das schon irreführend. Ausserdem muss bei einem Prozess doch die Begründung dabei stehen sonst weiss man nicht worum es geht, die Du aber entfernt hattest:

1. Da gibt es den ersten Prozess um "Schatten an der Wand". Dort gab es Urteile und einen Vergleich. Nur ein Dokument eines nichts sagenden Vergleiches, mit samt "Meinungen" hast Du auf die Seite des Prozessgegners verlinkt. Die Meinungen sind unwichtig. Der Vergleich stammt aus 2006. Sonst steht da nichts dazu. Das Musiker Magazin aber stammt aus 2011 und ist wiederum ist eine neutraler Recherche auf Grund der gesamten Gerichtsakten, das hast Du hier übrigens nicht mal erwähnt, also wesentlich neuer und bezieht sich auf den Vergleich, der nicht sonst sagt, als dass Neigel nun 75% von einem Lied gehören. Dieser ist neutral und nicht von Frau Neigel ins Netz gestellt worden, sondern von einem Verband für Musiker recherchiert worden. Dieser bezieht sich auf den ersten Prozess in sehr detaillierte Weise und auf alle Hintergrundfakten und Vorurteile zum Vergleich. Denn dieser Artikel bezieht sich darauf, dass Julia Neigel den Prozess am LG Mannheim zum Lied "Schatten an der Wand" gewonnen hat. das wird von dir nicht mehr erwähnt. Warum erwähnst Du das nicht? Ein Sieg ist nämlich kein Vergleich. Sie gewinnt dort 50%. Um dann in der vom Beklagten angestrebten Berufung danach noch mehr zu bekommen nämlich 75%, mehr als zuvor. Diesen gesamten Absatz, dass sie 50 % am LG Mannheim gewonnen hat http://www.mopo.de/news/saengerin-julia-neigel-siegt-im-streit-um-urheberrechte,5066732,5879432.html - um dann in einer Berufung gar 75% am OLG Karlsruhe bekommen hat, obwohl sie zuvor, und das ist der gesamte Grund ihrer Klage, 18 Jahre lang 0% hatte, findet sich auf der verlinkten Seite des Prozessgegners nämlich nicht. Logisch? Natürlich logisch, weil eben einseitig. Auch wird nicht erwähnt, dass der Zeuge, der dann dort zu Gunsten des Beklagten aussagte, obwohl man vorher behauptet hat dass ihr nichts zutünde, und dann bei Nachweis behauptet hatte, sie habe verzichtet und in der 2. Klage als Beklagter auftaucht, dort wegen Falschaussage verurteilt wurde. Das steht dort auch nicht - das findest Du aber im Musiker Magazin Artikel sehr wohl, mitsamt Zitat, Datum und Aktenzeichen. Und dort steht auch nicht, dass der Zeuge ihr früherer Lebenspartner war, das steht aber im Musikermagazin und das deckt sich mit allen anderen Recherchen zu dem Thema. Warum nicht auf der Seite des Beklagten die du aber verlinkt hast? Weil sie nicht neutral ist. Du meinst also immer noch, eine solche persönliche Privatseite von einem Prozessgegner würde nicht gegen die Richtlinien von Wikipedia verstossen? Das sehe ich ganz anders und das kann man in den Grundlagen von Wikipedia nachlesen. Willst du mir sagen dass der Prozessgegner neutraler ist weil er ein Gegner von Julia Neigel ist und alles dransetzt auf seiner Seite Dinge zu verschweigen die ihm nicht passen könnten? Das hat dir sogar der Manager der Künstlerin geschrieben und Dich gebeten diese Inhalte zu entfernen. Der ist sicher kein Idiot und hat Schritte angekündigt, da ihm klar ist, dass Du damit auf der Seite Vandalismus durch die Verlinkung des Prozessgegners mit irreführende Informationen zulässt. Eine solche Seite zeigt nur Halbwahrheiten, da der Prozessgegner einseitiges Interessen hat. Erst recht möchte er nicht, dass in Artikeln erfasst ist, dass Neigel gewonnen hat und zuvor 0% hatte und erst nicht, dass ein Zeuge wegen falscher Aussage verurteilt wurde der ebenso in ihrer Band spielte. Du aber hast stattdessen alle 3 Artikel des Musiker Magazins aus der Quelle entfernt, genau die 3 Artikel die das gesamte Thema aufarbeiten, die das alles besagen. Somit hast Du verhindert, dass der gesamte Hintergrund und alle Fakten und Gründe zum 1 Prozess klar werden können. Die Quellen sollen neutral sein, und das sind alle 3 Artikel von Musiker Magazin, nicht aber die Seite eines Prozessgegners, bei der das alles verschwiegen wird. Wären die 3 Artikel nicht korrekt hätte der Prozessgegner alle 3 Artikel abgemahnt, alle 3 Artikel von allen Seiten entfernen lassen wo diese zu finden sind. Warum aber sollte der Fanclub oder Neigel einen nichtssagenden Vergleich abmahnen? Der sagt nichts aus.


2. 2. Prozess: nur wenn man versteht wie der erste Prozess lief, versteht man den 2. Prozess. Im 2. Prozess verklagt Neigel danach den Beklagten aus 1. Prozess, sowie ihren Lebenspartner, früheren Musiker der Band und den als Zeugen, der wegen Falschaussage Verurteilten - was Du ebenfalls gestrichen hast, obwohl dies eine wichtige Information ist. Diese Klage wird am LG Mannheim abgewiesen. Juristisch gesehen ist aber ein Urteil nicht rechtsgültig, wenn eine Berufung eingelegt wird. Der Inhalt des Urteils selbst wird aber auf der von der Prozessgegnerseite nicht aufgeführt, sondern nur die erste Seite der Klageabweisung, sonst nichts. Was ist da korrekt dran? Nichts. Wenn man ein Urteil verlinkt, dann muss man auch den Inhalt lesen können. Du schreibst, man kann dort das Urteil einsehen? Was siehst du dort? Das sie abgewiesen ist? Dafür muss man nicht verlinken, das steht in diversen Berichten. Schlimmer ist: Dort gibt es keinen Inhalt. Warum hat er ihn nicht ins Netz gestellt? Logische Erklärung: Dieses Urteil stammt vom 5.10.2012. An diesem Tag wurde diese also verkündet, aber noch lange nicht geschrieben. Dazu wird eine Pressemitteilung seines Anwaltes - ebenso vom 5.10.2012 verlinkt, also vom selben Tag. Die Erklärung ist seine Interpretation, nichts sonst. Er kann den Inhalt noch gar nicht kennen. Das Urteil vom 5.10. war eine rein mündliche Information am Telefon, der Anwalt sitzt in Hamburg, das Gericht in Mannheim - ein Urteil zu schreiben dauert länger, als es zu verkünden. Ein Urteil kommt normalerweise 2-3 Wochen später, was übrigens die erste Stellungnahme des Managers in der Musikwoche deutlich macht. Der sagt nämlich 4 Tage später in der Musikwoche, er wird sich erst seriös äußern wenn das Urteil mit der Begründung da ist. http://www.mediabiz.de/musik/news/landgericht-mannheim-entscheidet-in-sachen-julia-neigel/324804. Diesen Artikel hast Du gelöscht, wie alles andere auch, fälschlicherweise. Hier wird noch einmal darauf Bezug genommen: http://www.mediabiz.de/musik/news/julia-neigel-geht-in-berufung/326225?Status=RS Die Pressemitteilung des Beklagten aber war am selben Tag des Urteils und bewusst voreilig und auf einer Interpretation aufgebaut. Denn darauf basiert der Artikel des Mannheimer Morgens. Und darauf baut sich der Artikel von regioactive auf, deren Sitz in Mannheim ist und der die Presseerklärung (ohne den Inhalt des Urteils zu kennen) nachschreibt. und dann wiederum auf die Seite des Prozessgegners verweist (ebenso in Mannheim), der nur halbe Informationen zu seinen Gunsten verlinkt. Ebenso äußert Neigel im Artikel des Mannheimer Morgen vom 6.10 mündlich, dass das Urteil keinen Bestand haben kann und sie den Inhalt nicht kennt, da dieser noch gar nicht zugestellt ist. Wenn er ihr nicht zugestellt ist ist er es auch dem Prozessgegner nicht. http://www.morgenweb.de/nachrichten/kultur/kultur-allgemein/das-wird-auf-jeden-fall-nicht-rechtskraftig-1.751153. Das alles deckt sich mit den Aussagen der Musikwoche 3 Tage später. Fast alle Presseorgane halten sich an eine neutrale Erklärung in der Phase der Zeit in der kein Urteil vorliegt, nämlich nur an die simple Klageabweisung. Regioactive dagegen betreibt Meinungsmache auf der Basis einer Presseerklärung des Prozessgegners die einer reinen Intepretation entspricht. Stattdessen geht Julia Neigel in Berufung, nämlich 5 Wochen später, und lässt erst dann per Presseerklärung etwas verlauten. Bei dieser Berufung äußert sie sich und nimmt Stellung zum Urteil. In der Presseerklärung des Anwaltes wird deutlich erklärt, dass der Anwalt des Prozessgegner voreilig und ohne das Urteil zu kennen eine Stellungnahme abgeben hat (die übernommen von Regioactive und Mannheimer Morgen) und auf der letztendlich Dein jetzt verlinkter Artikel beruht. Jeder, der ihn sich durchliest sieht und erkennt, dass der für den Prozessgegner geschrieben ist und der Autor dort Lobbyarbeit betreibt und das auf Basis eine im Inhalt aus der Luft gegriffenen Behauptung eines Anwaltes. Das ist nicht neutral und somit irreführend. Des Weiteren äußert der Anwalt von Neigel, dass - hingegen der Äußerung von Anwalt und Regioactive Julia Neigel sehr wohl durch das Gericht zugesprochen wurde, dass sie Songs geschrieben hat bei denen sie im Moment nicht gemeldet ist. Dies erwähnt niemand in den 2 Artikeln vor der Berufung da der Anwalt der Prozessgegenseite das zum Zeitpunkt seiner Erklärung noch gar nicht kannte. Der Anwalt der Neigel erklärt dort auch, dass er sich nun erst äußern kann da ihm nun auch das Urteil vorliegt. Der Anwalt erklärt, die Abweisung habe Gründe von Verfahrensfehler und verweist erneut auf arglistige Täuschung und strafrechtliche Relevanzen, sowie auf Sittenwidrigkeit - die Grundlage der Klage. Neigel erwähnt dies auch in diversen Interviews, und dass auch strafrechtlich ermittelt wird. Das alles deckt sich mit den Fakten die wiederum aus 2011 im Musiker Magazin durch alle Prozessbeobachtungen erklärt werden. Es deckt sich ebenso mit der strafrechtlichen Verurteilung durch den Zeugen und späteren Beklagten aus dem 2. Prozess. Und es deckt sich mit den Inhalten ihrer Biografie Neigelnah. Kauf sie, dann weisst Du es, man kann hier schlecht auch noch das Buch ins Netz stellen damit ein neutraler Artikel akzeptiert wird. Derzeit befindet sich die Klage in der Berufung. All dies hast Du entfernt ,insbesondere die Presseerklärung des Anwaltes, der den Sachverhalt nach Zusendung des Urteils komplett aufgeklärt hat: Du findest ihn hier, eine öffentliche Presserklärung durch die Musikwoche die sich explizit auf das Urteil bezieht und es dabei aber auch vorliegen hat: http://content1.mediabiz.de/download/Pressemitteilung_Julia_Neigel.pdf

Und so nebenbei: Nach dieser Presseerklärung gab es ungefähr 300 Pressemeldungen die sich mit der seriösen Vorgehensweise von Neigel zu dem Thema decken. Davon genau 2, die andere Inhalte beschreiben. Laut Wikipedia sollen aber keine Nindermeinungen Inhalt eines Artikels sein sondern seriöse Berichterstattungen. Es ist auch nicht normal dass ein Prozessgegner so viel Schund auf seiner Seite ablässt und beim 2. Blick stimmt die Hälfte einfach überhaupt nicht. Du aber hast genau diese 2 Pressemeldungen verlinkt die nichts tun als irreführend und reine Stimmungsmachenden Artikel sind (spezielle regioactive) und vor Urteilesempfang eine Tendenz durch eine voreilige Presseerklärung, erschaffen sollten. Und die dann auch noch zum Prozessgegner verlinkt wurde? Das ist im Mindesten unlauter. Klarer kann man nicht manipulieren. Lese Dir das also mal in Ruhe durch, lese dann auf Deiner Diskussionsseite den Hinweis Ihrers Managers durch und lese dann das, was Du komplett entfernt hattest, obwohl es alle anderen Benutzer für tauglich hielten. Unter allen oben benannten Punkten ist der Artikel vollkommen sachlich und korrekt:

Julia Neigel reichte in 2004 am Landgericht Mannheim gegen ihren früheren Keyboarder eine Klage auf Gema-Umregistrierung ihres ersten Hits "Schatten an der Wand" ein. Sie war seit Veröffentlichung des Liedes im Jahre 1988 als Komponistin bei der Gema nicht aufgeführt. Es wurden ihr 50% der Komposition zugesprochen.http://www.mopo.de/news/saengerin-julia-neigel-siegt-im-streit-um-urheberrechte,5066732,5879432.htmlIn], abgerufen am 24. Februar 2013. der Berufung durch den Beklagten einigten sich die Parteien in einem Vergleich am OLG Karlsruhe auf einen Anteil an den Kompositionsrechten auf 75%, für die Klägerin. http://www.musiker-online.de/julianeigel.1097.0.html], abgerufen am 24. Februar 2013. http://www.musiker-online.de/julianeigel.877.0.html l, abgerufen am 24. Februar 2013.http://www.musiker-online.de/haifische_julianeigel.871.0.html l, abgerufen am 24. Februar 2013.[3], abgerufen am 24. Februar 2012.Im Zuge dieses Prozesses wurde Ihr erster Lebenspartner und damaliger Gitarrist, den sie mit 14 Jahren kennenlernte, wegen Falschaussage zugunsten des Beklagten am Landgericht Mannheim strafrechtlich verurteilt. Artikel Musiker Magazin (PDF), Seite 32, 1. Absatz, spezieller Hinweis auf strafrechtliche Verurteilung und Klage Schatten an der Wand.[4] Frankfurter Neue Presse, Berufung Neigel, OLG Karlsruhe, abgerufen am 24.Februar 2013.[5] Frankfurter Neue Presse, Berufung Neigel, OLG Karlsruhe, abgerufen am 14.Februar 2013.abgerufen am 24. Februar 2013.http://www.musiker-online.de/julianeigel.1097.0.html l, abgerufen am 24. Februar 2013 [ http://www.musiker-online.de/julianeigel.877.0.html l, abgerufen am 24. Februar 2013.http://www.musiker-online.de/haifische_julianeigel.871.0.html l, abgerufen am 24. Februar 2013. [http://www.facebook.com/RechtsArchiv?fref=ts, abgerufen am 24. Februar 2013.

In 2006 verklagte sie ihren ehemaligen Lebenspartner und den Beklagten aus erster Klage auf Umregistrierung weiterer 66 Liedern, sowie wegen arglistiger Täuschung und Sittenwidriger VerträgeArtikel Musiker Magazin (PDF), Seite 32, 1. Absatz, spezieller Hinweis auf strafrechtliche Verurteilung und Klage Schatten an der Wand http://jnfc.de/images/stories/neigelmain/pdf_artikel/musikermagazin_2_0411_julia_neigel.pdf] Frankfurter Neue Presse, Berufung Neigel, OLG Karlsruhe, abgerufen am 18.Februar 2013 http://jnfc.de/images/stories/neigelmain/pdf_artikel/musikermagazin_3_julia_neigel612.pdf] Frankfurter Neue Presse, Berufung Neigel, OLG Karlsruhe, abgerufen am 18.Februar 2013.Ihre Klage wurde am 5. Oktober 2012 vom Landgericht Mannheim abgewiesen.http://www.musikmarkt.de/Aktuell/News/Julia-Neigel-Urheberrechtsprozess-verloren Website Musikmarkt,] abgerufen am 17. Februar 2013. Neigel ging am 11. November 2012 am Oberlandesgericht in Karlsruhe in Berufung.http://www.morgenweb.de/newsticker/mannheim-neigel-legt-berufung-ein-1.797795] Mannheimer Morgen, Berufung, Neigel OLG Karlsruhe, abgerufen am 17. Februar 2013.http://content1.mediabiz.de/download/Pressemitteilung_Julia_Neigel.pdf] Presseerklärung Berufung Neigel OLG Karlsruhe, abgerufen am 17.Februar 2013.[6] Mediabiz, Berufung Neigel, OLG Karlsruhe, abgerufen am 17.Februar 2013.http://www.zeit.de/news/2012-11/12/musik-julia-neigel-streitet-mit-ex-band-um-urheberschaft-12204604] Zeit Online, Berufung Neigel, OLG Karlsruhe, abgerufen am 17.Februar 2013.

Liest man nun das durch was auf dem Artikel steht ist das eine völlig andere Aussage. Sie ist nicht knapp, sie ist so sachlich falsch da zudem auch noch falsch verlinkt. Jeder, der den Links nachgeht bekommt einen völlig falschen Eindruck. Das wirst Du doch sicher erkennen können.

Und hier - logischerweise korrekt abgearbeitet - noch diverse Quellen, insgesamt mehr als 2000 zum Thema Berufung und Richtigstellung der Presseerklärung des voreiligen Prozessgegners. Allesamt stellen die Sache etwas anders dar. Zudem decken sie diese Aussagen mit dem von Dir als "Laien" bezeichneten Journalisten des Musiker Magazins: http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/boulevard_nt/musik_nt/article110964623/Julia-Neigel-streitet-mit-Ex-Band-um-Urheberschaft.html http://www.musikmarkt.de/Aktuell/News/Julia-Neigel-legt-im-Urheberrechtsprozess-Berufung-ein http://www.eventrecht-im-netz.de/2005/11/04/der-fall-julia-neigel/ http://www.morgenweb.de/newsticker/mannheim-neigel-legt-berufung-ein-1.797795 http://www.focus.de/kultur/musik/musik-julia-neigel-streitet-mit-ex-band-um-urheberschaft_aid_858973.html http://www.mz-web.de/kultur---medien/urheberschaft-julia-neigel-streitet-mit-ex-band-ums-geld,20642198,21213170.html http://www.ln-online.de/Nachrichten/Kultur/Kultur-im-Rest-der-Welt/Julia-Neigel-streitet-mit-Ex-Band-um-Urheberschaft http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/boulevard_nt/musik_nt/article110964623/Julia-Neigel-streitet-mit-Ex-Band-um-Urheberschaft.html http://www.fr-online.de/leute/julia-neigel-streitet-mit-ex-band-um-urheberschaft,9548600,20854000,view,asTicker.html http://www.ostsee-zeitung.de/ozdigital/lokales/grevesmuehlen/index_artikel_komplett.phtml?SID=f03672bfdb8994d664039e105f91c317&param=news&id=3604525 http://www.mediabiz.de/musik/news/julia-neigel-geht-in-berufung/326225?rss=1&premium=N&navi=00000000&t=1&printScreen=1 http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.leute-julia-neigel-streitet-mit-ex-band-um-urheberschaft.464cee8e-3c18-4b71-8c3e-c900b6897e49.html http://www.ksta.de/kultur/julia-neigel-streitet-mit-ex-band-um-urheberschaft,15189520,20853996.html

Hier noch zur Strafrechtlichen Verurteilung des früheren Lebenspartners und dem Hintergrund, da fänd ich aber noch viel mehr: http://www.anfängerkurse.de/2/_Julia_Neigel_8927,de http://www.br-online.de/podcast/mp3-download/bayern2/mp3-download-podcast-eins-zu-eins-der-talk.shtml

- Josef PS: dass mit dem Signieren klappt noch nicht so gut. Hab mich erst zu spät eingeloggt.

Nur zur Info: ww.anfängerkurse.de ist ein Wikipedia-Spiegel, der grad das darstellt, was auf Wikipedia steht. Muss ich jetzt nicht erklären, warum das nicht als Quelle akzeptiert wird, oder? Grüße, --Grindinger (Diskussion) 01:34, 25. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Hallo Josef, hallo Petra, hallo Manager von Frau Neigel, ich bin nicht ganz sicher, ob die Regeln hier jedem klar sind, weswegen ich mich jetzt nochmal zu dem Thema äußern werde, obwohl ich eigentlich glaube, dass bereits alles gesagt wurde.

1. Wie bereits oben vom Kollegen Amga gesagt sind viele Details des Prozesses nicht enzyklopädisch relevant. Offensichtlich schenken sich beide Parteien nichts und zumindest Neigel wurde im Rahmen des Verfahrens ordnungsrechtlich belangt. Eine Quelle für gegen den Beklagten verhängte Ordnungsgelder oder die mehrfach erwähnte strafrechtliche Verurteilung habe ich bisher nicht gefunden. Die im Rahmen des Prozesses bzw. der Prozesse verhängten Ordnungsgelder würde ich auch nicht als enzyklopädisch relevant ansehen, obwohl mir die Anzahl der gegen Neigel verhängten Ordungsgelder reichlich hoch erscheint.

2. Ich habe mich jetzt durch die hier am Ende deines Textes aufgeführten Links geklickt und in denen steht überall dasselbe: Die Klage wurde abgewiesen und nun geht Neigel in Berufung. Das mag daran liegen, dass es sich in den meisten Fällen um eine veröffentliche Pressemitteilung über die dpa handelt. Diese Informationen stehen auch so im Artikel. Wenn wir nun als ein Beispiel die Veröffentlichung in der Frankfurter Rundschau nehmen, dann steht da aus meiner Sicht nichts, was nicht schon im Artikel stünde. Die Aussage ihrer Vertreter, dass das "Urteil „eine Häufung schwerwiegender formeller und materieller Rechtsfehler“ sein und "keinen Bestand haben werde" sind natürlich logisch, sonst würde sie ja nicht in Berufung gehen, stellen aber das dar, was hier im Allgemeinen als Glaskugelei beschrieben wird, nämlich irrelevante Äußerungen zu zukünftigen Ereignissen.

3. Welche konkrete Information - und damit meine ich nichts in der Art der oben stehenden 150 oder mehr Zeilen - vermisst ihr eigentlich im Artikel?

Grüße, --Grindinger (Diskussion) 11:11, 25. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Leute, Leute, ich hab es schon mal geschrieben: In der Presseerklärung des Anwaltes von Neigel steht drin, dass die Presseerklärung des Prozessgegners voreilig war und ohne Kenntnis des Urteils, also Behauptungen darin an die Medien gingen, die irreführend und manipulativ sind. Das ergibt sich auch aus dem Zeitpunkt der Presseerklärung, denn da kannte der Anwalt der Prozessgegner das Urteil noch nicht, nur, dass es abgewiesen wurde. Der Anwalt von Neigel erklärt aber warum sie abgewiesen wurde und das macht einen himmelweiten Unterschied aus. Die voreilige Presseerklärung war für mich unseriös, da diese inhaltlich nicht stimmt, sondern nur Behauptungen aufstellt was im Urteil drin stehen könnte. Z.B. verschweigt er dort, dass das Gericht bei Neigel ganz klar festgestellt hat, dass sie Songs geschrieben hat bei denen sie gar nicht gemeldet wurde. Konnte er ja auch zu diesem Zeitpunkt nicht behaupten, er hatte wohl das Urteil gar nicht zur Hand? Weiss man das aber nicht, dann denkt man, die Neigel hat nen Knall und klagt einfach nur rum? Genau dieser Eindruck wird gerade erweckt, da diese Quelle eingepflegt wurde. Ist das etwa seriös? Nein. Laut Pressemeldung des Anwalts von Neigel erklärt er dies damit, dass das LG Mannheim der Meinung wäre es wäre nur verjährt, aber sie habe tatsächlich Songs geschrieben deren Anteil nie gemeldet wurde, was als Urteil alleine schon unlogisch ist. Das ist aber zudem eine völlig andere Aussage. Du, Grindinger, erweckst aber derzeit mit dem jetzigen Artikel den Eindruck, dass Neigel mit einer Klage einen Vollknall hat, da diese komplett abgewiesen wurde und verlinkst auch noch zum Prozessgegner, der genau an dieser Stelle noch gefärbt und ohne Basis eines Inhaltes eines Urteil dort herum interpretiert. und gezielt Meinung manipuliert Du verhinderst mit dem im Artikel angegebenen Quellen viele Infos. Z.B. die Info, dass sie sehr wohl Gründe hat diese Klage zu führen, da sie offensichtlich Songs schrieb bei denen sie nicht gemeldet wurde. Der Artikel ist derzeit also nicht neutral. Deine verlinkte Quelle war also nichts anderes als der Versuch durch Proztessgegner die Info einer Klageabweisung inhaltlich mit Behauptungen zu manipulieren und Propaganda gegen Neigel in den Medien zu betreiben. Dies löst sich dann erst in Wohlgefallen auf, als Neigel Berufung eingereicht und man in der Presse konkret, sachlich und deutlich zu Inhalten der Klage Stellung nimmt- erst dann kapiert man was da der Prozessgegner betrieben hat. Dem gibst Du aber keinen Raum. Dem Inhalt und der Erkenntnis willst Du im Artikel kein Recht gewähren und auch das geht so nicht. All dieses Wissen reicht völlig aus um deine Quelle schwarzmusicplanet als Manipulation im Eigeninteresse zu enttarnen. Das ist eindeutig keine seriöse Vorgehensweise und somit widerspricht dies den Grundsätzen von Wikipedia, wenn Du diese bis auf die Zähne verteidigst und alles andere verhindern willst? Denn das ist eine Mindermeinung und zudem auch noch von einer Person die Eigeninteressen geschickt als Quelle zur Verfügung gestellt - aber eben nur mit geringen Infos, geschwärzten Inhalten, oder fehlenden Begründungen und Hintergrundinformationen? Man darf so etwas gar nicht als seriöse Quelle benennen, das ist doch offensichtlich um was es da geht? Und die Ordnungsgelder, die sich aus dem Vergleich zu Schatten an der Wand ergaben, von denen ihr dort auf der Seite lesen könnt, sind entstanden, da im Vergleich Neigel sich bereit erklärte nicht mehr über den Inhalt des Prozesses zu reden (in dem offensichtlich heraus kam, dass Frau Neigel nie verzichtet hat und der Zeuge eine Falschaussage machte) - egal ob die Aussage wahr ist, oder nicht - im Vergleich hat sie sich zu Stillschweigen verpflichtet. Damit wird nicht klar, ob sie die Wahrheit sagt, oder nicht, sondern nur, dass sie darüber nicht mehr reden darf. Könnt ihr im Musiker Magazin nachlesen, ergibt sich aus der Logik. Die recherchierte Quelle des Musiker Magazins ist seriös. Die Quelle Schwarzmusicplanet zielt auf irreführende Interpretationen hinaus und das kann jeder herauslesen, wenn er die anderen Infos hat, die dort verschwiegen werden. Und die hast Du aber alle, allesamt entfernt. Damit hast Du zum Vorteil des Prozessgegners selektiert.

Worum geht es Dir hier also, Grindinger? Willst Du unbedingt die Quelle vom Prozessgegner drin haben? Kennst Du den Typ weil Du darauf so beharrst? Hast Du damit zu tun? Hast Du etwa den Artikel von Regioactive geschrieben weil Du ihn so toll sachlich findest, was er überhaupt nicht ist? Warum sonst willst Du alle anderen Quellen rausziehen? Soll ich das Management von Neigel anhalten das gesamte Urteil, nicht nur die erste Seite, ins Netz zu stellen damit ihr den Vergleich ziehen könnt - zwischen der nicht fundierten Behauptung des Prozessgegners - obwohl es sich schon längst aus allen weiteren und späteren Quellen ergibt? Soll das Management von Neigel an Wikipedia schreiben und darauf hinweisen dass hier Seiten bevorzugt werden die offensichtlich dazu dienen durch Prozessgegner forcierte Meinungsmache beim Prozess zu betreiben? Gegen die Person des Artikels? Denn Dein Wunsch scheint ja zu sein auf Wikipedia Herrn Schwarz auf der Seite von Neigel ein fettes Podium zu bieten, oder? Um mehr geht es doch nicht, sonst würdest Du anderen Quellen wichtig finden und die Infos vergleichen? Hier gibt es nicht nur Quellen der DPA, das sind nur einige, die ganz unten im letzten Beitrag benannt hatte. Hier sind noch viele andere Quellen ignoriert worden, die sehr konkret sind und sachlich. Und ich werde sie nicht zum xten Mal benennen, um danach von Dir erneut zu lesen, dass Du darauf nicht eingehst. Mir scheint, Du willst diese Quellen nicht entfernen, Grindinger? Wenn Dir das nämlich egal wäre, wärst Du schon längst der Auffassung dass Meinungsbildende, häufig genannte Quellen da den Vorzug haben. Du argumentierst nur in die Richtung dem Prozessgegner den Vorzug zu lassen. Daraus kann man lesen dass Du der Person des Artikels nicht neutral gegenüber stehst. Hier geht es nämlich nicht um einen Artikel eines Herrn Schwarz? Hier geht es um Julia Neigel und nicht um das, was Du an ihr nicht glauben willst, oder nicht mögen willst. Und sowas darf bei Wikipedia nicht sein.

- Gruß Josef --Josef Greubler (Diskussion) 18:18, 25. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Hallo Josef, es ist wirklich schwer, in den von dir angelegten Textmengen konkretes zu finden. Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann findest du die Berichterstattung im dem Artikel der Website regioactive tendenziös. Das kann ich verstehen, weswegen ich sie jetzt entfernt habe. Deinen Vorschlag, das erstinstanzliche Urteil des LG Mannheim online zu stellen, damit man die Gründe für die Klageabweisung nachlesen kann, finde ich gut. Meld' dich doch einfach, wenn das geschehen ist. Grüße, --Grindinger (Diskussion) 15:29, 25. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Hallo Grindinger, auch "schwarzmusicplanet" ist eindeutig tendenziös. Dafür ist Wikipedia nicht gedacht. Das gesamte Urteil einzustellen kann ich nicht, ich bin nicht dazu befugt. Ich kann es höchstens beim Management von Neigel genauso anregen wie Du. Aber warum schreibst Du dort nicht selbst hin? Du bist doch der, der all den anderen vielen Quellen nicht glauben will? Ich sehe das schon längst anders, da ich alles verfolge. Schreib die doch an, dann bekommst Du es sicherlich: management@julianeigel.com. Die können Dir dies auch direkt und persönlich erklären, wenn es darum geht die Sache hier aufzuklären? Die können Dich auch darüber aufklären was seriöse Quellen sind und was nicht? Aber lese Dir bitte noch mal die Presseerklärung des Anwaltes Schippmann von Neigel durch, dort wird zum Inhalt des Urteils ganz klar Bezug und Stellung genommen, da dann das Urteil komplett vorliegt. Und die Inhalte dieser Erklärung sind ja wohl von niemanden in Zweifel gestellt worden, nicht mal vom Prozessgegner selbst? Und da steht eindeutig drin, dass der Prozessgegner voreilig eine Presseerklärung rausgehauen hat ohne Vorlage des Urteils und dessen Inhalt, aber dort irgendwas behauptet was drinstehen soll. Das alleine macht man schon mal nicht. Und dass im Urteil klargestellt ist, dass Neigel Songs erschaffen haben soll, war das Gericht gar feststellte, für die sie offensichtlich bisher nicht gemeldet wurde und also dafür noch kein Geld erhielt, das steht auch in der Neigel-Erklärung drin. Dort steht eindeutig drin was ich erklärt habe, schon auf der erste Seite wird das deutlich klar: http://content1.mediabiz.de/download/Pressemitteilung_Julia_Neigel.pdf]. Also ist Deine verlinkte Seite des Prozessgegners für mich und viele anderen nichts anderes als eine Stimmungsmacheseite die manipulierte Berichterstattung provozieren soll. Dort steht nämlich nichts drin, ausser ein einziges gescanntes Blatt einer Klageabweisung und eine offensichtlich voreilige Presserklärung eines Anwaltes, der den Inhalt des Urteils damals nicht mal kannte? Aber um als Quelle festzustellen, dass eine Klage in Berufung ging, weil sie zuvor abgewiesen wurde, dafür braucht man wahrlich kein eigescanntes Dokument auf einer tendenziösen Seite eines Prozessgegners, was sonst nichts sagt. Musikwoche hat auch darüber berichtet, aber schon beim 1. Bericht wenigstens die Stellungnahme des Neigel-Managers zur Presseerklärung des Prozessgegners erörtert. Das ist seriöse Berichterstattung. Der Rest ergibt sich aus zig-Artikel, selbst aus der Neigel´schen Presseerklärung, und aus Medien die neutral berichten. Da muss man schon die Kirche im Dorf lassen. - Gruß Josef --Josef Greubler (Diskussion) 18:18, 25. Feb. 2013 (CET)Beantworten

PS: noch etwas fällt mir auf: Neigel hat nichts ins Netz gestellt, obwohl sie könnte. Das hat nur der Prozessgegner, und nur das, was ihm augenscheinlich und oberflächlich nützt. Vielmehr haben sich Journalisten die die gesamte Gerichtsakte zur Verfügung hatten mit dem Thema ordentlich beschäftigt, wie Z.B. das Musiker Magazin. Wenn Neigel also dahingehend nichts ins Netz gestellt hat kann man das als seriös bezeichnen, denn so etwas würde man Schlammschlacht nennen. Oder kennst Du viele Leute die so Aktionen wie Schwarz fahren? Ich nicht. Das Motiv ist offensichtlich. Lese Dir bitte die Pressemitteilung von Neigel´s Anwalt durch, dann die Musiker Magazin Artikel und dann sage mir, warum Du glaubst, dass dies keine korrekten Nachweise eines Fakts sein sollen. Das sind sie nämlich. Gruß --Josef Greubler (Diskussion) 19:52, 25. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Hallo Josef, Petra, Wolfgang oder, wie du dich jetzt nennst (siehe Version vom 06.03.13), Schwarzspecht, es nervt. Meinst du wirklich die Leute hier merken nicht, wer hinter diesen ganzen Anfeindungen steckt? Man muss sich doch nur mal diesen Beitrag, laut Büro von Frau Neigel ist der Beitrag von Frau Neigel selbst geschrieben,ansehen: Zitat: "Es ist doch immer wieder erstaunlich, wie eifrig Herr Kramm glaubt über das Leben und des individuellen Hauptgeschäftes Dritter Bescheid zu wissen? Nun glaubt er sich also schon als Experte meines eigenen Terminkalenders, nicht nur meines eigenen Urheberechtes und Geschäftes? Hat sich Herr Kramm etwa da reingehackt, da er so sicher wissen will, was ich wann und wo tue?" Quelle: http://www.heise.de/tp/blogs/6/152491 und dann diese Schreibweise mit den hier geposteten Beiträgen vergleichen. Da kann sich jeder selbst ein Bild machen.

Danke an dieser Stelle an Grindinger, der das Spiel durchschaut hat und unermüdlich im Einsatz ist, damit Wikipedia-Artkel nicht als Promotiontext mißbraucht werden. Es grüßt der Habicht1--Habicht1 (Diskussion) 23:42, 6. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Hallo Habicht, hallo Grindinger, wir sind über die Vorgänge und Vorgehensweisen hier informiert worden. Was auch immer Sie bewegt - es spricht nicht für die Neutralität von Benutzern auf der Seite einer Person Fakten und klar vielfach belegte sachliche Quellen zu entfernen. Dass dabei wiederum Quellen als Argument benannt werden die nichts mit der Sache zu tun haben, ist um so irritierender. Wir wissen nicht was ein offener Brief an Bruno Kramm mit der Seite von Julia Neigel zu tun haben soll, da er nicht einmal als Beleg benannt ist. Außer Sie wären ein Piraten-Sympathisant. Uns ist schleierhaft wie Sie glauben die Informationen rund um das Thema der Person Julia Neigel auf diese Weise beeinflussen zu wollen. Von Promotion auf dieser Seite können wir nichts lesen, denn es handelt sich um einfache Tatsachen. Diese haben Sie erneut entfernt, ohne jeweden logischen Grund. Fakt aber ist; Hier werden eindeutig neutrale und sachliche Quellen zu einem einfachen Thema bewusst immer wieder zensiert und Quellen eines Prozessgegners eingearbeitet. Das widerstrebt den Wikipediaregeln. Frau Neigel hat das Recht entsprechend einzugreifen, es handelt sich um einen Artikel zu ihrem Leben. Wir werden uns daher jetzt, nach solchen Unterstellungen und Anfeindungen gegenüber Usern, die sich für Frau Neigels Leben interessieren und allseits bekannte Informationen zu ihrer Person einstellen wollten, an die enstrechenden Verantwortlichen wenden. Mit freundlichen Grüßen --Büro julia Neigel (Diskussion) 14:13, 7. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Enzyklopädisch relevant?

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Mich würde mal interessieren, wieso überhaupt so differenziert in einem eigenen Abschnitt auf diese Prozesse eingegangen wird. Die angeführten Belege sind entweder sehr lokal (Nachrichtenportal Rhein-Neckar, Mannheimer Morgen) oder es handelt sich um eine Primärquelle, wie wir sie überhaupt nicht auswerten dürfen (Auszug Vergleichsurteil auf der Seite des Antragsgegners). Das deutet alles darauf hin, dass alle Details nur eine geringe biografische Relevanz besitzen und hier recht künstlich aufgeblasen werden. Allein das Ergebnis bezogen auf die Verteilung des Urheberrechts ist noch von Interesse, betrifft es doch das musikalische Werk Neigels. Ich neige dazu, den Abschnitt auf genau diese Information hin zu kürzen, wobei die Positionierung Neigels zum Urheberrechts allgemein darüber hinaus sicher erhaltenswert ist. --Superbass (Diskussion) 21:51, 21. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Ich find diesen Abschnitt nicht besonders ausufernd oder meintest du einen anderen? --Grindinger (Diskussion) 00:09, 22. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Im Vergleich zu obigen Diskussionen ist der Abschnitt geradezu kurz :-)
Ich würde noch weiter kürzen, in etwa so:
Um die Urheberrechte zahlreicher Lieder gibt es einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen Neigel und früheren Bandmitgliedern. Während sie in einem früheren Prozess im Jahr 2006 per Vergleich die Anerkennung einer 75-prozentigen Miturheberschaft an den Kompositionsrechten ihres ersten Hits 'Schatten an der Wand' erzielte,[1] scheiterte sie 2012 vor dem Landgericht Mannheim mit der Klage auf Umregistrierung 66 weiterer Songs bei der GEMA und auf Schadenersatz.[2][3] Sie legte dagegen Berufung ein.[4]
Neben der Kürzung finde ich auch die Nichtverwendung von Primärquellen (hier: Mutmaßlicher Auszug aus einem Vergleichsurteil auf der Webseite eines Gegners in einem Rechtsstreit) wichtig. Die Verwendung dieser Quelle halte ich für unzulässig, auch weil sie nur einen Auszug darstellt und wir nicht einmal die erste Seite mit dem Geschäftszeichen und der genauen Bestimmung des Rechtsstreits vorliegen haben. Die wesentlichen Informationen dazu (Jahr, Vergleich, 75%) lassen sich auch über Sekundärquellen belegen. Was meinst Du? --Superbass (Diskussion) 23:58, 22. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Einzelnachweise

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  1. Daniel Nagel: Julia Neigel geht in die nächste Instanz: Streit mit Ex-Bandmitgliedern reloaded auf regioactive.de, online, abgerufen am 21. Dezember 2013
  2. Website morgenweb, abgerufen am 13. Oktober 2012.
  3. Website Musikmarkt, abgerufen am 13. Oktober 2012.
  4. [1] Mannheimer Morgen, Berufung, Neigel OLG Karlsruhe, abgerufen am 17. Februar 2013.

Vier Oktaven

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Hab's mal verschoben. --Grindinger (Diskussion) 23:36, 14. Feb. 2014 (CET) Im Netz finden sich zahlreiche Belege für einen angeblichen vier-Oktaven-Stimmumfang der Sängerin. Im Support-Team ist nun ein Hinweis aus sehr zuverlässiger Quelle eingegangen, wonach dies ein immer wieder kopierter Fehler ist. Tatsächlich wären es nur drei Oktaven. Allerdings gibt es dazu keinen veröffentlichten Beleg, weshalb hier leider keine Korrektur sondern nur eine Entfernung der Fehlinformation in Frage kommt. --Superbass (Diskussion) 21:25, 14. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Fotos

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A
B

Bild A ist imho gegenüber Bild B zu bevorzugen, da ein Porträt und so aussagekräftiger. In Bild B dominiert der Scheinwerfer, die Lederjacke und das Mikrophon. Das Gesicht ist in der Vergrößerung sehr unscharf. (nicht signierter Beitrag von Acc4Upp (Diskussion | Beiträge) 12:09, 25. Mär. 2014 (CET))Beantworten

Sehe ich auch so! Vor allem erkennt man sie auf Bild A. Was spricht überhaupt gegen beide Bilder im Artikel, genügend Text zum Ausgleich ist da. --Eppelheim (Diskussion) 22:29, 30. Mär. 2014 (CEST)Beantworten

Jule Neigel und das "Persönliche"

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Ich kenne die Frau eigentlich nur unter dem Namen "Jule Neigel" und bin insofern ziemlich befremdet, dass seit gestern eine IP immer wieder krampfhaft jeden Hinweis auf diese lange verwendete Namensform zu tilgen versucht. Auch kann ich nicht recht nachvollziehen, wieso es zu sehr ins Persönliche eingreifen soll, wenn man von Neigel selbst gemachte Aussagen über ihre Kindheit in den 1970er Jahren zitiert. --Xocolatl (Diskussion) 19:32, 7. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Offenbar verwendet sie diesen Namen selbst nicht mehr in der Öffentlichkeit, daher ist die Formulierung Julia "Jule" Neigel wirklich irreführend, so, als ob das ihr aktueller Spitzname wäre. Ganz aus dem Artikel nehmen kann man ihn aber imho nicht, da sie unter diesem Namen bekannt wurde. Ich habe es mal versucht, anders zu formulieren. --Superbass (Diskussion) 19:10, 9. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Thx, gute Lösung. --Xocolatl (Diskussion) 21:36, 11. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Etwas unentschlossen bin ich noch wegen der Hänseleien in der Grundschule. Neigel äußerte sich dazu in der TV-Doku kalte Heimat zum Thema der schwierigen Integration von Heimatvertriebenen. Der Beitrag ist nicht mehr online. Mir ist nicht klar, in wieweit das prägend für ihre Biografie sein soll - eher wurde sie in der Doku als Zeitzeugin zum Thema gehört, als dass es um ihre Biografie ging. Bei anderen bekannten Personen, die dort auftraten, (Alfred Biolek, Hellmuth Karasek oder Wolfgang Thierse etwa, wird in der Wikipedia darauf kein Bezug genommen. Andere Meinungen? --Superbass (Diskussion) 17:33, 12. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Habs mal rausgenommen - finde das nicht zwingend aber aufgrund obiger Argumentation naheliegend. --Superbass (Diskussion) 18:23, 16. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

7.3 Prozess und Berufung endgültig beendet (09.11.2016)

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So, jetzt gibt es eine offizielle Pressemitteilung vom Oberlandesgericht Karlsruhe vom 09.11.16.

http://www.olg-karlsruhe.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/Oberlandesgericht+Karlsruhe_+Berufung+von+Julia+Neigel+im+Urheberrechtsstreit+erfolglos/?LISTPAGE=1149727

Damit ist jetzt endgültig dieser Urheberrechtsstreit von Julia Neigel vorbei. Sie hat die Klage, die sie gegen ihre 2 früheren Bandmitglieder eingereicht hat, beim Landgericht Mannheim und beim Oberlandesgericht Karlsruhe verloren. Laut Pressemitteilung des OLG hat sie sogar weitere Klageanträge eingereicht, aber alle waren erfolglos. Eine Revision ist nicht zugelassen. Jetzt müsste hier auf dieser Seite mal Ruhe einkehren. Sie hat den Prozess und die Berufung verloren. Urteil ist Urteil, jetzt gibts hier nix mehr zum anfeinden. Wäre auch schön, wenn sich die Wiki-Seite einfach wieder zu einer Info-Seite bewegen könnte, ohne über andere schlecht zu reden/schreiben. --Habicht1 (Diskussion) 23:12, 9. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Eigene Edits der Betroffenen

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Es sind hier Edits von Seiten der Betroffenen erkennbar, die wegen umfangreicher und unbegründeter Löschungen rückgängig gemacht wurden. Es ist in der Geschichte des Artikels sowie auf der Diskussionsseite ebenfalls erkennbar, dass seitens der Betroffenen mit Vehemenz versucht wird, den alten Bandnamen "Jule Neigel" aus der Öffentlichkeit zu nehmen, das macht einen Teil der Änderungsversuche aus.

  • Der alte Name der Band muss nicht ausufernd im Artikel (etwa bei jeder Erwähnung einer Veröffentlichung) auftauchen, da habe ich ihn auch teils schon selbst rausgekürzt. Er kann auch nicht fälschlich als aktueller "Spitzname" dargestellt werden, was ich ebenfalls korrigiert habe. Ich halte es aber für völlig ausgeschlossen, ihn im Artikel zu verschweigen, da nun mal die ersten und bislang größten musikalischen Verkaufserfolge unter der entsprechenden Bandbezeichnung verzeichnet sind. Wir können weder eine Biografie noch die deutschsprachige Popmusikgeschichte rückwirkend verändern. Ebenso ist es kein probates Mittel, den tatsächlichen Namen Julia nun ausufernd in den Artikel zu streuen, redaktionell ist es in der Wikipedia üblich, den Nachnamen auch mal alleine zu verwenden. Hier fordere ich die Betroffene auf, solche Änderungen künftig zu unterlassen.
  • Weitere Änderungswünsche, etwa aufgrund von Fehlern, sollten auf der Diskussionsseite dargestellt werden. Natürlich wollen wir keine Fehler im Artikel haben und kümmern uns im Einzelfall darum. Ich gehe aber davon aus, dass weitere massive Eingriffe in den Artikel selbst zu einer Benutzersperre führen, daher rate ich dem Benutzerkonto "Julia Neigel" dringend davon ab. --Superbass (Diskussion) 10:15, 8. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Löschung der Zusammenarbeit mit Silly und AnNa R.

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User:Grindinger löschte heute den belegten Satz: "Im Herbst 2019 wird Julia Neigel mit der Band Silly und AnNa R. auf Tour gehen." (Quelle: https://www.berliner-kurier.de/berlin/leute/silly---anna-loos-die-trennungs-ballade-31770904) Er begründet das fälschlich mit WP:WWNI und schrieb: "BItte keine zukünftigen Ereignisse auf Wikipedia darstellen. Das hier ist kein Tourkalender."

Der gelöschte Satz hat jedoch nichts mit einem "Tourkalender" bzw. WWNI zu tun. Die Relevanz ergibt sich nicht aus dem Zeitpunkt, sondern aus der Zusammenarbeit mit den genannten Musikern. Die Zusammenarbeit erfolgt bereits jetzt, sonst könnte die Tour im Herbst nicht beginnen. (siehe auch https://www.tag24.de/nachrichten/dresden-berlin-silly-anna-loos-jetzt-packt-band-aus-julia-neigel-tamara-danz-uwe-hassbecker-interview-907651: "Anna R. kennen wir schon lange", so Hassbecker. "Wir haben schon zusammengearbeitet, als sie noch bei Rosenstolz war.") --Bernd Bergmann (Diskussion) 14:03, 9. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Wenn es enzyklopädisch relevant für den Artikel über Frau Neigel ist, dass und mit wem sie derzeit zusammenarbeitet, dann kann man das ja enzyklopädisch im Artikel darstellen. Eine Zukunftsaussage jedoch zum kommenden Herbst - und die noch bezogen auf eine Tour (klingt, ob man will oder nicht, nach Werbung) - hat tatsächlich nicht wirklich etwas im Artikel zu suchen. Gruß --Apraphul Disk WP:SNZ 15:39, 9. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Dann mach doch am besten einen konkreten Vorschlag, wie du es stattdessen formulieren würdest. --Bernd Bergmann (Diskussion) 21:38, 9. Mär. 2019 (CET)Beantworten
„Im Dezember 2018 gab die Band Silly bekannt, dass Julia Neigel sie bei ihrem für 2019 geplanten Projekt „Silly analog“ gesanglich unterstützen wird.“ Ref: https://www.silly.de. --Jossi (Diskussion) 22:21, 9. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Das bläst den Sachverhalt aber unnötig weiter auf. Gegenvorschlag: "Julia Neigel wird gemeinsam mit AnNa R. die Band Silly bei ihrem für 2019 geplanten Projekt „Silly analog“ gesanglich unterstützen." (mit gleicher Referenz wie bereits im Artikel). --Bernd Bergmann (Diskussion) 22:33, 9. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Das ist dann wieder die Darstellung eines zukünftigen Ereignisses, d. h. wir (die Wikipedia) behaupten, dass das geschehen wird. Können wir aber nicht wissen: Vielleicht entscheidet sie sich noch anders oder fällt bis dahin tot um, wer weiß? Die Bekanntgabe durch Silly ist hingegen eine unbestrittene Tatsache. --Jossi (Diskussion) 12:49, 10. Mär. 2019 (CET)Beantworten
@Jossi2: Wenn du das so siehst, dann wäre ich auch mit deiner Variante einverstanden - wir können es ja dann wieder "verkürzen", wenn die Tour begonnen hat.
Wartet doch einfach mal ab, bis sie auf Tour ist. Uns hetzt doch keiner. Statt der Bandhomepage sollte dann auch ein Beleg aus den normalen Medien vorliegen.
Die Konzerte finden anscheinend erst im November und Dezember 2019 statt [7][8]
Das sind noch über 8 Monate. Bei anderen Künstlern werden solche Terminankündigungen auch nicht in die Artikel eingefügt. --Ehlers-Danlos-Syndrom-Betroffener (Diskussion) 01:41, 11. Mär. 2019 (CET)Beantworten
@Ehlers-Danlos-Syndrom-Betroffener: Es geht nicht um die Terminankündigung, sondern um die Zusammenarbeit der Musiker.
+1 zu Jossi und noch mehr +1 zu Ehlers-... (was auch gelten würde, wenn die Tour übermorgen starten würde) und immer noch etwas +1 zu meiner Anmerkung, dass wenn die Zusammenarbeit mit Anderen enzyklopädisch relevant ist, dieses ja auch irgendwie anders als nur per Tourankündigng seitens der Anderen belegbar sein müsste und entsprechend in den Artikel eingetragen werden könnte. Gruß --Apraphul Disk WP:SNZ 07:27, 11. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Ich erlaube mir an der Stelle mal den Hinweis, dass eine Künstler-Homepage nicht wirklich den Anforderungen von WP:BLG entspricht. -- Wo st 01 (Sprich mit mir) 09:53, 11. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Wenn sie die eigentliche Quelle für eine Information ist, sehe ich das anders. Die vorher als Beleg angeführten Boulevardblätter haben doch nur die Info weitergegeben, die sie von Silly bekommen haben, können also insofern keinen eigenen Quellenwert beanspruchen. Hier ging es zudem nicht um eine Wertung, sondern um eine Sachinformation, nämlich um die Tatsache der Ankündigung, die (unter anderem) auf eben dieser Website erfolgte. Von daher sehe ich da kein Neutralitätsproblem. Die Frage der Neutralität kommt nur ins Spiel, wenn es darum geht, ob diese Information überhaupt enzyklopädisch relevant ist; das ist aber unabhängig von der Quelle, mit der sie belegt ist. Grundsätzlich stimme ich zu, dass es nicht unbedingt nötig ist, vor Beginn der Tour darüber etwas im Artikel zu schreiben. Deshalb hatte ich meinen Formulierungsvorschlag hier auf die Disk gesetzt und nicht in den Artikel. --Jossi (Diskussion) 10:36, 11. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Ich sehe das auch so, dass die Pressemeldungen "nur" von der Pressemitteilung der Band initiiert wurden, insofern erscheint die Bandhomepage als sehr viel verbindlicher. --Bernd Bergmann (Diskussion) 22:23, 11. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Mit der Begründung "die Zusammenarbeit erfolgt bereits jetzt" könnte man so ziemlich alle zukünftigen Ereignisse doch auf Wikipedia darstellen. Nur die allerwenigsten Dinge geschehen einfach so aus dem Nichts heraus. Wir haben hier ein (ungewisses) zukünftiges Ereignis, das auf WP:WWNI passend mit "Veranstaltungskalender" bezeichnet wird. Die dort geforderte "besondere Relevanz", die in Ausnahmefällen für enzyklopädische Relevanz sorgen könnte, sehe ich vielleicht bei der jetzt schon international diskutierten nächsten Fußball-WM, aber sicherlich nicht bei den genannten geplanten(!) Konzerten der Band, die wohlgemerkt nicht einmal das Lemma ist. Wenn der Kollege Bernd Bergmann weiterhin für die Aufführung dieser Information im Artikel streiten mag, so mag er dies tun, ich finde, es verstößt gegen unsere vereinbarten Regeln und stellt auch nicht wirklich - vor allem nicht im Vorfeld - eine enzyklopädisch relevante Information dar. Grüße, --Grindinger (Diskussion) 20:50, 11. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Und nochmal: Der genaue Termin der Konzerte ist mir völlig egal, der kann meinetwegen raus. Es geht mir ausschließlich um die Zusammenarbeit der Musiker. Deshalb wäre ich mit der Formulierungsvariante von Jossi2 einverstanden. --Bernd Bergmann (Diskussion) 22:23, 11. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Albenverkäufe

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Bis zum Jahr 2000 2 Mio. [9] --87.162.173.134 12:59, 31. Mär. 2019 (CEST)Beantworten

Merkwürdiger Redirect

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Der Webmaster bei GIGA ist wohl Mitglied der Piratenpartei, denn unter (dem im Artikel Link [60]) http://www.giga.de/unternehmen/gema/news/interview-mit-julia-neigel/ , in dem Neigel Kritik an der Piratenparteil äußert, wird man zu https://www.giga.de/unternehmen/gema/news/interview-mit-dr-motte-gema-monopol-brechen/ weitergeleitet. --2003:C3:701:F300:F10C:A771:5225:B4EB 05:14, 28. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

So besser? -- Iwesb (Diskussion) 07:26, 28. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
Ja, danke! Merkwürdig ist es schon, dass ein Link auf eine nicht mehr verfügbare Seite nicht mit einem 404 endet oder auf die Startseite umgeleitet wird, sondern auf ein inhaltlich entgegengesetztes Interview. Das kann wohl kaum ein Zufall sein, oder? --2003:C3:701:F300:F10C:A771:5225:B4EB 07:33, 28. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
Kann IMO keiner hier bei WP beantworten; musst Du dort nachfragen. MfG -- Iwesb (Diskussion) 07:48, 28. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- Iwesb (Diskussion) 07:48, 28. Aug. 2020 (CEST)
So wichtig ist mir das auch nicht, es ist lange her, vermutlich arbeitet derjenige der den Redirect gesetzt hat schon gar nicht mehr bei GIGA und auch dort wird man sich herausreden dass das CMS automatisch einen Redirect auf einen "inhaltlich verwandten" Artikel gesetzt habe. Ich wollte das nur einfach irgendwo mal dokumentieren, sonst hätte ich den Link selber stillschweigend auf die Archivversion geändert. Aber gerade deswegen würde ich diesen Abschnitt der Diskussionsseite nicht im Archiv verschwinden lassen, sondern hier stehen lassen. --2003:C3:701:F300:F10C:A771:5225:B4EB 07:59, 28. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
Ok, aber da diese Seite keine aktive Archivfunktion hat, ist der Kasten lediglich ein Hinweis, dass kein weiterer Handlungsbedarf im Artikel besteht. MfG -- Iwesb (Diskussion) 08:10, 28. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Verschwörungsmythen zur Corona-Krise

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Julia Neigel hat Carlo Maria Viganòs verschwörungsmythologisches Pamphlet zur Corona-Krise unterzeichnet, siehe hier. Ihre Nähe zur Querdenker-Bewegung sollte vielleicht im Artikel noch thematisiert werden. --Longinus Müller (Diskussion) 01:33, 31. Jan. 2021 (CET)Beantworten

1. seit wann sind Twitter-Meldungen relevante Quellen? 2. Neigel ist gegen Impfzwang (noch dazu mit einem Impfstoff mit Notzulassung!). Das als "Verschwörungstheorie" zu bezeichnen kann nur mit faschistoider Sichtweise erklärt werden. Oder man stellt den Intellekt des Äussernden in Frage, aber das machen wir hier mal nicht... (nicht signierter Beitrag von 80.108.129.198 (Diskussion) 01:11, 16. Mär. 2021 (CET))Beantworten

Natürlich ist es eine Verschwörungstheorie, wenn Angst vor einem angeblichen „Impfzwang“ geschürt wird. Das Gerede von Zwangsimpfungen haben die Querdenker aufgebracht. In Wirklichkeit ist es doch genau umgekehrt: Hunderttausende würden sich lieber heute als morgen impfen lassen und können es nicht. Aber für den Artikel ist ein einzelner Tweet nicht wichtig genug. --Jossi (Diskussion) 12:25, 16. Mär. 2021 (CET)Beantworten

aktueller Artikel dazu. Wenn jemand hinter die Paywall schauen will, um das für den Artikel auszuwerten, bitte Bescheid geben. --Superbass (Diskussion) 00:11, 9. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Geburtsname?

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Unter welchem Namen wurde die Dame denn geboren, alle Russlanddeutschen haben einen russischen Namen ursprünglich und dürfen sich hier dann einen deutschen Namen frei aussuchen, um Diskriminierung zu vermeiden. (nicht signierter Beitrag von 87.184.172.164 (Diskussion) 00:16, 29. Okt. 2024 (CET))Beantworten

Vermutlich veröffentlicht sie ihn dann aus dem selben Grund auch nicht. --Ailura (Diskussion) 15:08, 29. Okt. 2024 (CET)Beantworten