Diskussion:Jurisdiktion

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Benatrevqre
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Mich würde interessieren, seit wann Juristiktion veraltet ist. Wann wurde dafür Judikative eingeführt? (nicht signierter Beitrag von 178.202.23.237 (Diskussion) 12:57, 27. Dez. 2010 (CET)) Beantworten

Ich lege die Anfrage der IP mal dahingehend aus, dass sie die Wortmarkierung "veraltet" bequellt haben möchte. Da dies über die letzten sieben Jahre offenkundig nicht gelungen und auch sonst dafür nichts ersichtlich ist, nehme ich die unbegründete Wertung hier mal raus.
Sicherlich erscheint "Jurisdiktion" als der unbestimmtere und weitere Begriff gegenüber "Judikative". So versteht Weiss, Michael: Hybride Regulierungsinstrumente (Tübingen 2010); S. 140 unter Jurisdiktion "allgemein die 'Setzung und Durchsetzung von' Recht." Damit unterfielen "der Jurisdiktion eines Staates Akte der Legislative, der Exekutive und der Judikative." (ebda, S.140). Dies mag mit dazu beitragen, dass, wenn explizit auf die Strukturen der Gewaltenteilung abgehoben werden soll, der Begriff der "Judikative" als der präzisere verstanden werden mag. Allerdings lehrt Katz, Alfred: Staatsrecht. Grundkurs im öffentlichen Recht (18., völlig neubearbeiteten Auflage, 2010, Heidelberg et. al.); S. 93 weiterhin die traditionelle Terminologie von" Legislative, Exekutive und Jurisdiktion", verwendet Sakowski, Klaus: Einführung in das bürgerliche Recht (Berlin, Heidelberg 3. Aufl. 2014); S. 1 "Judikative bzw. Jurisdiktion" im ersten Kapitel seiner "Einführung in das Rechtssystem" zur Bezeichnung der Gewaltentrennung parallel (anders etwa: Winfried Brugger in: Isensee, Josef, Kirchhof, Paul: Handbuch des Staatsrechts (Heidelberg 2010); Bd. IX, S. 133). Jedenfalls spricht angesichts des Nachweises des Begriffs "Jurisdiktion" als Ausdruck für die dritte Gewalt in zeitgenössischen juristischen Standardwerken nichts für die Wertung des Veralteten, zumal sich die Markierung in der Begriffserklärung auf den Begriff als ganzes beziehen soll und keineswegs bloß auf die Teilsynonymie zur Judikative. Hier wird es dagegen völlig falsch, denn im kanonischen Recht (Jurisdiktion (Kirche), auf die sich die allgemeine Begriffserklärung eben auch bezieht, kann von einer veralteten Verwendung ebenso wenig die Rede sein, wie auch Isensee/Kirchhoff im Handbuch des Staatsrechts den Begriff natürlich verwenden, wenn von der Rechtsprechung (im Rahmen des Völkerrechts) die Rede sein soll (vgl. ebda., Bd. X: Deutschland in der Staatengemeinschaft; S.150). Eine simple Recherche in Google ergibt im übrigen eine häufigere Verwendung des Begriffs "Jurisdiktion" ("Ungefähr 517.000 Ergebnisse") gegenüber "Judikative" ("Ungefähr 335.000 Ergebnisse), was angesichts des weiteren Begriffsverständnisses auch nicht verwundern kann.--Thomas Ottermann (Diskussion) 02:24, 23. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Ja, veraltet dieser Begriff nicht. --Benatrevqre …?! 09:17, 27. Jul. 2021 (CEST)Beantworten