Diskussion:Justizirrtum um Ralf Witte

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„Entschuldigung“ von Busemann

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Busemann hat sich bei Witte nie entschuldigt, er hat lediglich in einem Interview zum Thema gesagt, dass ihm "ein Justizirrtum furchtbar leid" tue. (nicht signierter Beitrag von 81.62.85.232 (Diskussion) 00:11, 18. Mär. 2015 (CET))Beantworten

Also ich sehe da, wie übrigens auch die Panorama-Autoren, sehr wohl eine Entschuldigung:
"Für mich persönlich, aber ich denke doch für die gesamte Justiz, d.h. Staatsanwaltschaft, aber ich denke auch sogar unabhängige Gerichtsbarkeit, dass sowas natürlich außerordentlich leid tut. Keiner geht in die Justiz, um es dazu kommen zu lassen, dass es zu fehlerhaften Verurteilungen kommt. Grade auch von dieser Tragweite. Das tut uns allen schon sehr leid." Eine Entschuldigung mit bitterem Beigeschmack. [...]
Quelle: Panorama-Interview aus Panorama Nr. 731 vom 23.09.2010. VideoTranskript. Was genau Busemann Witte jetzt in einem vielleicht stattgefundenen, persönlichen Gespräch möglicherweise mitgeteilt oder nicht mitgeteilt hat, wissen wir beide nicht und geht uns auch nichts an. --87.123.48.229 22:38, 20. Mär. 2016 (CET)Beantworten
So sah das Ralf Witte bei Maischberger (Ab 12:38): "Wie schön, dass sich der Justizminister bei ihnen entschuldigt hat, aber wie sieht es mit einer Entschädigung aus für das, was Sie verloren haben?" - "Also die Entschuldigung vom Justizminister Busemann war keine Entschuldigung." - "Im Fernsehen hat er gesagt, es täte im sehr leid." - "Nein. Er hat gesagt: 'Es tut leid. Keiner geht in die Justiz, um solche Fehler zu machen.' Das ist für mich keine Entschuldigung. Kann ich nicht als Entschuldigung... weil es a. nicht persönlich ist und 'es tut leid, keiner geht in die Justiz...', das ist keine Entschuldigung für mich." --178.203.90.75 13:05, 9. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Bisher stand dazu im Artikel: „und bat bei Witte um Entschuldigung“. Ich stimme dem ersten und dem dritten Beitrag oben zu, daß dies keine angemessene Formulierung oder zumindest eine fragwürdige Formulierung ist. Sie wäre dann passend, wenn Busemann gegenüber dem Opfer gesagt hätte: „Ich bitte Sie um Entschuldigung“ oder „Ich bitte Sie um Vergebung“. Das hat er aber nicht getan. So bewertet es auch Witte selbst, wie oben zitiert.
Übrigens kann der Justizminister auch schlecht um Entschuldigung bitten, weil er nicht zu denen gehört hat, die Ralf Witte übelst behandelt haben. Die Schuldigen haben um Entschuldigung zu bitten. Der Minister hat sich nicht gegenüber Ralf Witte schuldig gemacht, soweit bekannt. Er hat nur eine abstrakte politische Verantwortung für die Justiz.
Ich habe die Passage so umformuliert. Mit einem Zitatstück, in dem „tut uns leid“ vorkommt. Bei dieser Wortwahl spricht man von Bedauern. --Lektor w (Diskussion) 00:53, 11. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Kann man so sehen, einverstanden. Des Ministers steile These „Keiner geht in die Justiz, um es dazu kommen zu lassen, dass es zu fehlerhaften Verurteilungen kommt.“ ist allerdings sehr gewagt, angesichts der Häufung erwiesener Fehlurteile im Kontext Falschbeschuldigung-Vergewaltigung, bei denen rechtsstaatliche Grundsätze über Jahre[!] konsequent mit Füßen getreten wurden. --Anti ad utrumque paratus 11:31, 11. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Weitgehend Zustimmung. Ich finde den Satz „Keiner geht in die Justiz, um es dazu kommen zu lassen, dass es zu fehlerhaften Verurteilungen kommt“ eigentlich auch problematisch, obwohl er wörtlich genommen zutrifft. Er klingt nach Verharmlosung und Beschwichtigungsversuch. Busemann hätte ja durchaus auch die krassen Fehler betonen und sie anklagen können (auch mit einer allgemeinen Formulierung), anstatt ablenkend darauf hinzuweisen, daß die Beteiligten bei ihrer Berufswahl nichts Böses im Sinn hatten. Ich habe das wörtliche Zitat jetzt wieder gelöscht. --Lektor w (Diskussion) 12:52, 11. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
>> „Keiner geht in die Justiz, um es dazu kommen zu lassen, dass es zu fehlerhaften Verurteilungen kommt.“
Busemann meint es gut, will trösten und hat sich wohl selbst nichts zuschulden kommen lassen (obwohl ich nie davon hörte, dass er als Minister Aufklärung und Bestrafung der Täter vorangetrieben hätte). Trotzdem bezweifle ich diesen Satz. Denn solche Fälle zeigen immer wieder: In der Justiz tummeln sich reihenweise Kräfte, die vielleicht nicht an der Verurteilung Unschuldiger interessiert sind, wohl aber bereit, es mit der Beweiswürdigung schon mal nicht zu genau zu nehmen, wo es der „gerechten Sache“ dient. Oder entlastendes Material mal eben unter den Tisch zu kehren.
Weil ja doch die Opfer alle strukturell diskriminiert würden, niemand sich eine Vergewaltigung einfach so ausdenke, also jedenfalls nicht ohne guten Grund, blablablabla .. Diese Leute lassen es selbstverständlich dazu kommen .. dass es zu fehlerhaften Verurteilungen kommt. Und sind schon mit diesem Vorsatz durch die Institution Justiz marschiert um der „gerechten Sache“ willen. Deshalb scheint mir die ministeriale These falsch. --Anti ad utrumque paratus 13:23, 11. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
PS: Schau an, Anwalt Schwenn sieht es ähnlich:
„Dass es so weit gekommen ist, hängt mit einem Phänomen zusammen: der zu frühen Festlegung auf die Opferrolle [..] Man glaubt einer Zeugin, weil sie weint. Der psychiatrische Sachverständige Prof. Kröber, den ich für den Wiederaufnahmeantrag um sein Gutachten gebeten hatte, hat deshalb von "volkspsychologischen Auffassungen" gesprochen. Ihm ist auch aufgefallen, dass die Hannoveraner Urteilsbegründung hoch emotionalisiert abgefasst ist. Das zeigt, dass die Hannoveraner Kammer, unter dem Vorsitz eines heute pensionierten [2010, was der wohl 68 so getrieben hat?] Richters, es mit einem befangenen Gericht zu tun hatte [..] Urteilsaufhebungen sind bei Strafurteilen aus Hannover nicht ungewöhnlich: In der Aufhebungsstatistik des Bundesgerichtshofs belegt dieses Landgericht einen der vorderen Plätze [..] Es gibt genug junge und richtig gute Juristen. Keinem dieser Berufsanfänger würden Fehl"leis"tungen unterlaufen, wie sie in Hannover anscheinend in sogenannten Missbrauchsverfahren offenbar an der Tagesordnung sind.“
--Anti ad utrumque paratus 13:26, 12. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Ja, Zustimmung. Die beschönigende Formlierung von Busemann ist ja nun nicht mehr im Artikel. Ralf Witte selbst sieht es auch so. Ich habe heute ein längeres Zitat von ihm eingebaut, in dem er dem Gericht einen „absoluten Verurteilungswillen“ attestiert. --Lektor w (Diskussion) 13:42, 12. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Lemma

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Das war kein Justizirrtum, sondern ein regelrechter Justizskandal! Selbst jeder juristische Laie erkennt sofort, dass diese Sache niemals hätte angeklagt werden dürfen. Unter anderem erklärte sein Verteidiger Schwenn bei Markus Lanz: "Sie soll mit einer PET-Flasche, Bodendurchmesser 10 cm, penetriert worden sein von Herrn Witte, und war noch Jungfrau. Da hatte sich tatsächlich ein Rechtsmediziner gefunden, der meinte: das geht. Und Professor Brinkmann, den ich um sein Gutachten gebeten habe, hat gesagt: Wenn das so wäre, dann wäre das ein medizinisches Wunder." Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=C_3sZQZxcEU (ab 9:33) Hinzu kommen die Alibis für die angeblichen Tatzeiten sowie noch andere Fakten. Es ist nicht so gewesen, dass alles gegen Herrn Witte sprach und es deswegen zu einem falschen Richterspruch gekommen ist. Dies wäre dann ein Justizirrtum gewesen. --88.152.161.113 16:51, 20. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Auch bei anderen Justizopfern wird die deutsche Wikipedia zurechtgerückt. Man sollte es durchaus „Zensur“ nennen, die aber von andere im Projekt tätigen – darunter einigen Administratoren – ausgeht. Wikipedia wird aber auch Opfer der bestehenden Berichterstattung, da sie sich an sekundären Quellen orientiert und gegenüber der englischen Wikipedia den Umgang mit parteiischen Quellen mit Füßen tritt. So sagte Witte in einer Talkshow, dass ein in seinem Fall tätiger Beamter ein Alkoholproblem gehabt habe und dadurch nicht alle Akten dem Richter vorgelegt wurden. Hier spielt Persönlichkeitsrecht gegen die vierte Gewalt im Staat. Dass dieser Kompromiss mit zum Schaden Wittes beigetragen hat, ist mehr als bedauerlich. --Hans Haase (有问题吗) 10:08, 10. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Ich neige auch eher zu Justizskandal; meine aber, bevor wir diskutieren, welcher Begriff besser passt, sollten wir zuerst herausarbeiten was unter den Begriffen zu verstehen ist. Aktuell leitet Justizskandal auf Justizirrtum weiter, ohne dort erklärt zu werden. Ich schlage vor, den Begriff Justitzskandal dort versuchen zu definieren und anschließend hier weiter zu diskutieren. Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 09:33, 12. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Entsprechend der Definition im Duden, habe ich dort nun folgende Definition eingefügt: "Ein 'Skandal im Bereich der Justiz, des Justizwesens' wird Justizskandal genannt." Wenn ihr eine bessere findet (z.B. in wissenschaftlicher Literatur), gerne überschreiben. Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 09:59, 12. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Mach was Wikipedia in den Richtlinien vorgibt und suche wie die Quellen das bezeichnen. Wissenschaftlich: Warum sie es so bezeichnen, bzw. diese Formulierung wählen. Dabei gilt: Wikipedia erhebt (und kann es auch nicht gewährleisten) keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit ist das politische oder strategische Löschen eines Artikels ein Frevel am Projekt. Etwas anderes ist es, wenn sich kein freiwilliger gefunden hat, einen Artikel zum Thema zu schreiben. --Hans Haase (有问题吗) 11:35, 12. Mai 2018 (CEST)Beantworten
@Hans Haase: ich verstehe gerade den Zusammenhang zwischen dieser Diskussion und dem "politische[n] oder strategische[n] Löschen eines Artikels" nicht. --Qaswed (Diskussion) 13:23, 12. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Wikipedia erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit ihrer Inhalte. Das kann sie – da sie von Freiwilligen gemacht wird auch nicht garantieren. Wird aber ein Artikel gelöscht odder geschönt, weil sich mehrere Benutzer in ihrem Interesse für die Änderung entgegen dem Grundgedanken der Wikipedia einsetzen, stünde das mit den Grundsätzen der Wikipedia im Konflikt. --Hans Haase (有问题吗) 13:34, 12. Mai 2018 (CEST)Beantworten
??? Welcher Artikel wird den gelöscht oder geschönt? --Qaswed (Diskussion) 21:09, 13. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Gustl Mollath war gleich nach Artikelanlage Löschkandidat. Manfred Genditzki kommt aber auch schlecht weg, siehe Versionsgeschichte. --Hans Haase (有问题吗) 07:43, 15. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Danke für eure Beiträge, ich werde da vielleicht später noch etwas dezidierter eingehen. Ich habe Herrn Schwenn bezüglich der PET-Flasche bereits zitiert. Hier geht es um die vermeintlichen Gutachten, die Herrn Witte leider zum Verhängnis wurden: "Man hätte einfach nur mal in die amtliche Sammlung des Bundesgerichtshofs hineinsehen müssen, da ist eine Entscheidung aufgenommen, die sich zu den Anforderungen an aussagepsychologische Gutachten verhält. Und das Gutachten, das das Landgericht Hannover entgegengenommen hat, das wurde diesen Anforderungen in keiner Weise gerecht. Das war reine Gesundbeterei." Und der BGH ist nun mal das höchste Gericht für die Zivil- und Strafrechtspflege. Das weiß ein Herr Schwenn natürlich. Andere Juristen anscheinend nicht. Hinzu kommen noch die Aussagen zu diesem vermeintlichen Kinderpornoring: "Was Witte nicht weiß: Während er in Haft sitzt geht Jennifer erneut zur Staatsanwaltschaft und macht eine weitere Aussage: Nun erklärt sie, sie sei schon viel früher, mit acht, mehrfach vergewaltigt worden. Von Männern eines brutalen Kinderpornorings. Sie habe sogar miterlebt, wie ein Baby getötet wurde. Eine geradezu unglaubliche Aussage - mit offensichtlichen Widersprüchen. Die Ermittlungen führen zu keinem Ergebnis. Die von Jennifer scheinbar präzise beschriebenen Orte der Vergewaltigungen lassen sich nicht finden. Und auch die Täter, die sie mit Namen benannt hatte, sind nicht zu ermitteln. Spätestens jetzt ist Jennifers Glaubwürdigkeit schwer erschüttert. Aber nichts passiert. Diese Aussage, die Witte entlasten könnte, hält die Staatsanwaltschaft zurück - dreieinhalb Jahre lang. Sie informierte noch nicht einmal den Bundesgerichtshof, der über Wittes Revision verhandelt. Stattdessen warten sie darauf, dass Jennifer zu einem weiteren Gespräch kommt." Das ist skandalös, ja. Wird nicht nur Herr Witte so sehen, der auf Grund dieser Grimmsmärchen über fünf Jahre im Knast saß. --178.203.90.75 23:01, 14. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Die beiden ganz links stehenden IP-Beiträge zielten darauf ab, daß das Lemma statt „Justizirrtum um Ralf Witte“ besser „Justizskandal um Ralf Witte“ lauten solle. Das hat auf den ersten Blick etwas für sich. Zweifellos ist der Fall skandalös: Erstens gab es eine Kette skandalöser Fehler. Zweitens haben diese zu einem skandalösen Unrecht und zu dessen unnötiger Verlängerung geführt sowie zu einem erheblichem Leiden des Opfers.
Dennoch ist die Kategorisierung als „Justizskandal“ grundsätzlich problematisch, egal ob im Lemma und/oder als eine denkbare Kategorie für einen Artikel. Was ist ein Skandal, was ist keiner? Die Grenze ist unklar. Das bedeutet: Während in einem Fall wie diesem die Einordnung als „Justizskandal“ auf der Hand liegt, ist es in vielen anderen Fällen deutlich unklarer.
Letztlich ist „Justizskandal“ nur selten eine klare Kategorie. Zum Beispiel ist es das Wesen eines Skandals, daß er öffentliche Empörung auslöst. Je mehr allgemeine Empörung, desto mehr trifft „Skandal“ zu. Nun ist aber der Fall Ralf Witte vielen leider gar nicht bekannt geworden. Andere Fälle wie bei Gustl Mollath oder Jörg Kachelmann sind in den Medien tausendmal mehr thematisiert worden und haben deshalb um Größenordnungen mehr Aufsehen erregt. An diesem wichtigen Kriterium gemessen, erscheint es sogar wieder fraglich, ob man bei Ralf Witte von einem „Justizskandal“ sprechen sollte.
Es könnte also durchaus seinen Sinn haben, daß es bisher keinen einzigen Wikipedia-Artikel gibt, der „Justizskandal XY“ lautet, und daß „Justizskandal“ auch nicht als Artikel-Kategorie existiert – obwohl es zweifellos viele skandalöse Gerichtsverfahren und Gerichtsurteile gegeben hat. Hingegen ist die Entscheidung, ob es sich um einen Justizirrtum handelt oder nicht, objektivierbar. Deshalb gibt es eine Reihe von Artikeln mit dem Lemma „Justizirrtum XY“, und es gibt „Justizirrtum“ als Artikel-Kategorie (so auch hier im Artikel). Das ist unproblematisch.
Hier ein anderer Vorschlag: Wenn es sich mehr oder weniger eindeutig um einen Justizskandal handelt, dann muß das nicht schon im Lemma ausgesagt werden. Man kann auch im Artikeltext die Wörter „Justizskandal“ und „skandalös“ verwenden – und dort in einem passenden, erläuternden Kontext: Was war skandalös? Welche Personen oder wie viele Medien haben von einem Justizskandal gesprochen? – Ich plädiere dafür, diese Lösung umzusetzen. Bisher tauchen die Wörter „Justizskandal“ und/oder „skandalös“ im Artikeltext nicht auf. Das kann man ändern. --Lektor w (Diskussion) 12:28, 11. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Auch wenn ich den Fall tatsächlich für einen Justizskandal halte (anders als beim Justizirrtum um Horst Arnold zum Glück nicht mit Todesfolge): Maßstab der WP ist die Einordnung durch reputable Quellen. Und da sieht es anders aus. --Anti ad utrumque paratus 12:47, 11. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Ja genau, das ist auch ein sehr wichtiges Kriterium. Die Ausbeute ist da mager (wohl deshalb, weil leider nicht viel über den Fall Ralf Witte geschrieben worden ist). Aber beispielsweise der Anwalt Schwenn hat von einem Justizskandal gesprochen. So etwas kann man doch im Artikel erwähnen. --Lektor w (Diskussion) 13:02, 11. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Kann man. Aber das tun Anwälte öfter mal, es hat also längst nicht das Gewicht reputabler Sekundärquellen. --Anti ad utrumque paratus 13:30, 11. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Wir würden an dieser Stelle ja nicht sagen, daß es sich um einen Justizskandal handelt, sondern daß der Anwalt Schwenn davon gesprochen hat (mit Beleg). Das ist doch immerhin etwas.
Du bist nicht der einzige, der hier einen Justizskandal sieht. Wenn reputable Medien hundertfach über den Fall berichtet hätten, dann könnten wir jetzt dutzendfach die Wörter „Justizskandal“ oder „skandalös“ in diesen Berichten finden und uns aussuchen, welche Quellen wir als Beleg beifügen. Wegen der mageren Berichterstattung muß man in diesem Fall mit wenigen Quellen auskommen. Ich werde bei Gelegenheit mal suchen, ob ich etwas Brauchbares finde. --Lektor w (Diskussion) 13:42, 11. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Die „Justizskandal“-Bewertung von Schwenn habe ich mit diesem kleinen Edit eingebaut, vgl. nachfolgende Referenz. Schwenn hat sich damit auf die zweite Phase bezogen, als die Revision verschleppt wurde. Skandalös war aber auch schon die erste Phase des Falles bis zur Verurteilung. Ich suche deshalb weiter. --Lektor w (Diskussion) 17:25, 11. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Vielleicht ist dabei auch was zu finden, wie die Strafverfahren gegen die beteiligten Richter und Staatsanwälte ausgegangen sind? --Anti ad utrumque paratus 17:56, 11. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Ja, das fehlt noch im Artikel. Ich habe heute den Artikel an vielen Stellen anhand etlicher Quellen bearbeitet, aber zum Ausgang dieser Verfahren ist mir dabei nichts untergekommen. Ich werde später gezielt danach suchen. --Lektor w (Diskussion) 13:38, 12. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Ich habe inzwischen gegoogelt, aber leider nichts zum Ausgang dieser Strafverfahren gefunden.
Das wundert mich eigentlich nicht, weil man zum Beispiel zu dem von Ralf Witte gewonnenen Zivilprozess auch so gut wie nichts Schriftliches findet – nur eine kurze Erwähnung auf seiner eigenen Website, aus der nicht hervorgeht, worum es dabei ging. Ich habe deshalb in diesem Fall, wie auch bei einigen anderen Informationen, das Maischberger-Video als Beleg herangezogen, mangels schriftlicher Quellen. --Lektor w (Diskussion) 03:26, 13. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Noch einmal zum Anliegen dieses Abschnitts. Ich habe gestern und heute den Artikel erheblich erweitert, abgesehen von Detailverbesserungen. Ich glaube, das Skandalöse dieses Falles ist jetzt in mehreren Abschnitten deutlicher erkennbar als bisher und geht auch aus den verlinkten Belegtexten hervor. Es ist nicht unbedingt nötig, daß das Wort „Skandal“ oder „skandalös“ im Artikeltext oder sogar schon im Lemma auftaucht. Außerdem steht ja nun „Justizskandal“ immerhin an einer Stelle da, wie gesagt. --Lektor w (Diskussion) 03:33, 13. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Gutachten zur Jungfräulichkeit von Jennifer W.

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Nur ein Gutachten dieser Art

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Seit diesem Edit einer IP am 17. Mai 2017 hat man im Artikel gelesen, es habe ein zweites Gutachten zur Jungfräulichkeit des vorgeblichen Opfers Jennifer W. gegeben, das erst nach der Verurteilung von Ralf Witte und im Zusammenhang mit den neuen, ganz anderen Behauptungen von Jennifer W. angefertigt worden sei. In den Bearbeitungskommentaren zu diesem und dem vorigen Edit hat die IP auf eine „Kabel 1-Sendung von Mittwoch Nacht, den 17. Mai '17“ als Quelle verwiesen.

Ein Link zu dieser Kabel-1-Sendung wurde nicht beigefügt. Ich kann nicht nachprüfen, ob dort tatsächlich von einem zweiten Gutachten mit dieser Fragestellung die Rede war oder ob dort etwas gesagt wurde, was so verstanden werden konnte. Unabhängig davon halte ich die Behauptung für falsch.

  • Ich habe dasselbe nirgendwo sonst gefunden, als ich etliche Texte zum Thema gelesen und einige Sendungen zum Thema (siehe Videos unter Weblinks) angesehen habe.
  • Ein zweites Gutachten hatte keinen Sinn. Entweder hätte sich dasselbe ergeben wie zuvor, nämlich daß Jennifer W. immer noch Jungfrau war, also kein Erkenntnisgewinn. Oder es hätte sich etwas Neues ergeben, nämlich daß sie keine Jungfrau mehr war. Wer aber hatte dann Jennifer W. entjungfert: Ralf Witte (ihre erste Behauptung) oder viele Jahre zuvor jemand im Zusammenhang mit dem angeblichen Mädchenhändlerring (ihre zweite Behauptung) oder aber in der jüngeren Vergangenheit, in der Zeit nach dem ersten Gutachten, irgendein anderer Mann? Nur die Antwort auf diese zweite Frage (wer war es?) konnte von Interesse sein. Aber allein die Feststellung „keine Jungfrau mehr“ bringt in dieser Hinsicht nichts (anders als zum Beispiel Erkenntnisse über eventuelle DNA-Spuren).
  • Wenn ein zweites Gutachten (noch einmal) die Jungfräulichkeit ergeben hätte, dann hätten Ralf Witte und sein Verteidiger Schwenn mit Sicherheit argumentiert und betont, Jennifer W. sei (auch deshalb) unglaubwürdig, weil (auch) das zweite Gutachten ihre Behauptungen über Vergewaltigungen im Zusammenhang mit einem Mädchenhändlerring widerlege. So haben sie aber nicht argumentiert. Beide haben nur auf den Widerspruch zwischen den beiden Behauptungen von Jennifer W. über ihre angebliche Entjungferung hingewiesen. Zum Beispiel hier mit Bezug zum Anwalt Schwenn: „Die Ermittler hätten die Widersprüche zwischen beiden Aussagen nicht aufgeklärt“ (mit nachfolgender Erläuterung). Oder hier dasselbe bei Ralf Witte: „Widersprüche zwischen den Aussagen Jennifers in beiden Verfahren hinsichtlich ihrer angeblichen Entjungferung wurden nicht aufgeklärt.“ Von einem neuerlichen Gutachten und von einem Widerspruch zu diesem Gutachten ist jeweils nicht die Rede.
  • Daß Witte und sein Anwalt ihre damalige Argumentation weitgehend auf den Widerspruch zwischen den verschiedenen Behauptungen von Jennifer W. über ihre angebliche Entjungferung fokussiert haben, ist auch deshalb bemerkenswert, weil ja denkbar gewesen wäre: Nun gut, sie ist nicht erst durch Ralf Witte entjungfert worden, sondern schon viel früher von jemand anderem, aber Ralf Witte hat sie dennoch mehrfach vergewaltigt, nur eben beim ersten Mal nicht als Jungfrau. Der Hauptvorwurf (mehrfache Vergewaltigung) hätte aufrechterhalten bleiben können. Wenn es ein neues Gutachten gegeben hätte, das diesen Hauptvorwurf widerlegt, hätten sie doch sicher dieses in den Vordergrund gestellt und es jedenfalls in der Argumentation ebenfalls verwendet.

Aus diesen und weiteren Erwägungen heraus habe ich den damals eingefügten Satz gelöscht, vgl. dieser Edit und der folgende. --Lektor w (Diskussion) 10:53, 15. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Zeitpunkt des Gutachtens

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Wann wurde das medizinische Gutachten erstellt bzw. die ärztliche Untersuchung durchgeführt?

  • Mit diesem Edit im Januar 2015 wurde die Aussage zu dieser körperlichen Untersuchung (Ergebnis: noch Jungfrau) in den Artikel eingebracht. Damals las es sich so, als ob das medizinische Gutachten (ebenso wie die anderen beiden Gutachten) im Zusammenhang mit dem Gerichtsverfahren angefertigt worden sei, also wohl im Jahr 2003 oder 2004. Von Wittes Untersuchungshaft war im Artikel noch gar nicht die Rede.
  • Erst mit diesem Edit im November 2018 wurden Angaben zur Untersuchungungshaft in den Artikel eingefügt. Dabei wurden Satzteile derart umgestellt, daß es sich seither so las, als ob die Untersuchung zur Jungfräulichkeit schon wärend der U-Haft von Witte (2001) stattgefunden und zu Wittes Entlassung aus der U-Haft beigetragen habe.
  • Der zeitliche und thematische Bezug wurde also geändert, obwohl die Referenz zu der Aussage dieselbe geblieben ist: diese hier. Ich kann von dem MZ-Artikel nur den Anfang lesen, weil er anmeldepflichtig ist. Steht da etwas zum Zeitpunkt dieser Untersuchung drin?
  • Ich kann erkennen, daß der MZ-Artikel eine Besprechung der Maischberger-Sendung war. Demnach kann eigentlich in dem Artikel nicht drinstehen, die ärztliche Untersuchung habe schon während Wittes U-Haft stattgefunden. Denn bei Maischberger wurde das Thema im Kontext des Gerichtsverfahrens behandelt, nicht im Kontext der U-Haft. Siehe Maischberger-Video, 7:42 bis 8:25.

Ich gehe deshalb davon aus, daß die erste Fassung dieser Passage richtig war: Körperliche Untersuchung im Zusammenhang mit dem Gerichtsverfahren, nicht schon während der U-Haft von Witte. Ich habe es entsprechend geändert. --Lektor w (Diskussion) 13:55, 15. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Weiterhin Unklarheiten

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Mit diesem Edit ist die Formulierung zum Thema Jungfräulichkeit m. E. zwar in Ordnung oder zumindest akzeptabel, aber ich sehe nach wie vor Klärungsbedarf. Am meisten zu dem Thema habe ich in diesem Text gefunden. Es heißt da: „Das Landgericht Hannover eröffnet 2004 den Prozess gegen Ralf Witte. Obwohl die ärztlichen und rechtsmedizinischen Untersuchungen dagegen sprechen.“ Anschließend folgt ein Absatz mit einigen Details (Jungfernhäutchen laut Gutachten „reizlos gekerbt“; Vorwurf vielfacher Vergewaltigungen, auch mit „Flasche einführen“).

  • Wenn die zitierte Formulierung zu den „Untersuchungen“ stimmt, dann gab es diese schon vor der Eröffnung des Prozesses. Das heißt aber nicht, daß sie schon während der Untersuchungshaft (2001) stattgefunden haben müssen. Wann also fanden sie statt? Unklar.
  • Laut der Formulierung „die ärztlichen und rechtsmedizinischen Untersuchungen“ gab es mehrere „Untersuchungen“. Aber „ärztliche und rechtsmedizinische“ Untersuchungen könnten auch dasselbe gewesen sein. Und mehrere „Untersuchungen“, das muß nicht bedeuten, daß es mehrere Untersuchungstermine gab. Bei einem einzigen Untersuchungstermin können verschiedene Dinge untersucht werden, also mehrere „Untersuchungen“ hintereinander bei einem Termin. Was also trifft hier zu? Das ist ebenfalls unklar.
  • Es wäre natürlich auch nützlich, wenn man erfahren könnte, was in dem oder den ärztlichen/rechtsmedizinischen Gutachten drinstand. Angeblich soll es ja auf den Befund hinauslaufen: „Das Mädchen ist zwar noch weitgehend Jungfrau, aber Vergewaltigungen sind dennoch denkbar“ oder so ähnlich. Wie ist das möglich? Das würde der Leser doch gerne verstehen, zumal dieser paradoxe Befund die Verurteilung der Männer erst ermöglicht hat.

Gibt es vielleicht doch irgendwo eine Quelle, mit der sich diese Fragen klären lassen? Oder vielleicht liest ja hier jemand mit, der die Details des Falles kennt und hierzu etwas sagen kann. --Lektor w (Diskussion) 04:43, 19. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Weitere Quellen

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--Anti ad utrumque paratus 09:42, 3. Mär. 2021 (CET)Beantworten