Diskussion:Justizministerium
Unabhängigkeit der Justiz
[Quelltext bearbeiten]Es wäre noch schön zu erörtern, inwieweit insbesondere Länder-Justizministerien als Teil der Exekutive mit dem Grundsatz der Unabhängigkeit der Richter (Art. 97 I GG) zu vereinbaren sind. So können die Justizministerien bestimmen, welcher Richter befördert werden soll (http://www.sueddeutsche.de/politik/rheinland-pfalz-klage-gegen-justizminister-richter-jetzt-ist-zeit-zum-laermen-1.1054796). (nicht signierter Beitrag von 91.235.9.215 (Diskussion) 02:48, 21. Mär. 2013 (CET))
weitere Länder
[Quelltext bearbeiten]z.B.
- Portugal:
- Brasilien
- Südkorea: en:Ministry of Justice (South Korea)
https://en.wikipedia.org/wiki/Category:Justice_ministries
Falls jemand Zeit, Energie + Lust hat ... --Neun-x (Diskussion) 17:42, 5. Aug. 2015 (CEST)
VerfGH Nordrhein-Westfalen - Wesentlichkeitsprinzip
[Quelltext bearbeiten]Zur Zusammenlegung von Innen- und Justizministerium durch bloßen Organisationsakt (statt durch Parlamentsgesetz) als Verstoß gegen die Wesentlichkeitstheorie: VerfGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. Februar 1999 - VerfGH 11/98, VerfGH 12/98 mit dazugehöriger Pressemitteilung. --Pistazienfresser (Diskussion) 21:42, 19. Jun. 2024 (CEST)
- Hier vollkommen irrelevant. Steht unlängst an passender Stelle, im Artikel zum Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen. --Verzettelung 🇺🇦 (Diskussion) 21:50, 19. Jun. 2024 (CEST)
- Das eigenständige Justizministerium als Ausdruck von Verfassungstradition (Rn. 67 des Urteils) und deren Niederschlag im Grundgesetz (Rn. 68 d. U.) haben Bedeutung jedenfalls für ganz Deutschland und nicht nur für Nordrhein-Westfalen. Die Entscheidung wird nach den mir angezeigten Treffern auch in vielen GG-Kommentaren zitiert. --Pistazienfresser (Diskussion) 22:11, 19. Jun. 2024 (CEST)
- Nun, ich habe nichts dagegen, wenn umseitig ein Abschnitt für Deutschland erarbeitet wird, der dann auch Platz für diverse Unterthemen etc. bietet. Nur mit einem Vorgehen a là "ich schreibe es Mal irgendwohin, am Besten in die Einleitung" (womit ich selbstverständlich nicht dich meine) ist es halt nicht getan, wenn man derartige Inhalte mit Blick auf Leserinteressen darstellen möchte. --Verzettelung 🇺🇦 (Diskussion) 22:34, 19. Jun. 2024 (CEST)
- Das eigenständige Justizministerium als Ausdruck von Verfassungstradition (Rn. 67 des Urteils) und deren Niederschlag im Grundgesetz (Rn. 68 d. U.) haben Bedeutung jedenfalls für ganz Deutschland und nicht nur für Nordrhein-Westfalen. Die Entscheidung wird nach den mir angezeigten Treffern auch in vielen GG-Kommentaren zitiert. --Pistazienfresser (Diskussion) 22:11, 19. Jun. 2024 (CEST)