Diskussion:Kältemittel

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Letzter Kommentar: vor 13 Tagen von 131Platypi in Abschnitt Blauer Engel für Splitgerät
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bara / Kältemittelkürzel

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bara / barü sind üblicherweise verwendete Bezeichnungen für bar absolut / bar Überdruck. Es spricht prinzipiell nichts dagegen, alle Angaben in bar zu machen und sich darauf zu verlassen, dass das jeder physikalisch korrekt als bar absolut interpretiert, auch wenn das aus meiner täglichen Erfahrung heraus oft nicht geschieht.

Kältemittelbezeichnungen haben in der EN 378-1 entsprechend ISO 817 die Form R-600a, R-744. Im Anhang zum DIN-Taschenbuch dagegen werden die Kurzbezeichnungen entsprechend DIN 8962 in der Form R 600a, R 744 aufgeführt. Die angehängten Buchstaben werden im Allgemeinen bei R 600a klein, bei R 404A groß geschrieben. Wenn ich es mir aussuchen darf, würde ich die Bezeichnung mit Leerzeichen anstatt Bindestrich als gebräuchlicher vorziehen.

Stefan (nicht signierter Beitrag von 217.91.63.155 (Diskussion) )

barü ist wohl eine Anlehnung an das gute alte ATÜ (Atmosphären Überdruck).

Ich finde trotzdem die Schreibweise R600a angenehmer, nach R-600a. Ohne Bindestrich ist inakzeptabel, da nicht hervorgeht, dass R und 600a zusammengehören.

Nebenbei, welche R-Nummer hat Pentan (C5H12)? Vermutlich wie Butan (R4H10) eine R6xx. Für C5F12 habe ich RF5050 gefunden.

Nach der Wiener Vereinbarung hat sich die Kältemittelbezeichnung nach ISO 817 zu richten. Insofern gibt es da keine Diskussion, wie Bezeichnung zu erfolgen hat. Demnach sind nationale Normen an für sich zurückzuziehen, wenn internationalen Normen thematisch ein Gebiet inhaltlich abdecken und nur dann aufrecht zu erhalten, wenn bestimmte Inhalte von einer internationalen Norm nicht abgedeckt werden. To1977 (Diskussion) 14:49, 11. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Zeotrop / Azeotrop

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Kältemittelgemische mit Kennzeichnung R4.. sind zeotrop (Entmischung beim Sieden)
Kältemittelgemische mit Kennzeichnung R5.. sind azeotrop (keine Entmischung beim Sieden)
Stefan (nicht signierter Beitrag von 217.91.63.155 (Diskussion) )

Ist die Mischung der Kältemitel in den Tabellen zeotrop un azeotrop nun in molAnteilen, Masseanteilen oder Volumenanteilen? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 141.30.103.41 (DiskussionBeiträge) 14:00, 14. Mai. 2008 (CEST))

Gute Frage. Alle diese Angaben sind in Massenprozent. Eigentlich dachte ich, das am Anfang dazugeschrieben zu haben. Muss wohl irgendwo auf der Strecke geblieben sein. Stefan, 16.05.2008 (nicht signierter Beitrag von 217.91.63.155 (Diskussion) )

Link auf Refripro - das europäische Portal für die Kälte- und Klimatechnik - Kältemitteltabelle, Lieferanten, Gesetzgebung etc. gelöscht, kommerzieller Werbeticker, der von der Industrie durch Werbung finanziert wird!

Sehr gut, hatte ich auch schon vor. Gruß, Stefan 30.10.2008 (nicht signierter Beitrag von 217.91.63.155 (Diskussion) )

Neue KM - Klasse -> Olefine

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Seit der Debatte um die zukünftige PKW - Klimatisierung steht eine neue Substanzklasse zur Verwendung zu Kältemitteln zur Diskussion, bzw ist teilweise schon in der Anwendung. Es sind die teilfluorioerten Olefine, namentlich besonders das Tetrafluorpropen - 1234yf. Aber auch die anderen Isomere, das zf- und das ze- werden bereits als "low-GWP" Treibmittel füer Aerosole und Schäume propagiert und vertrieben.

Das GWP ist gering, begründet in der instabilen Doppelbindung ( GWP100 ~4 ). Allerdings wird die stratosphärische Umsetzung mit der Bildung von TFA einhergehen - wie schon beim Vorgänger R134a

Zur ersten Information ist meine Darstellung auf http://www.kaelteportal.de/viewtopic.php?t=387 geeignet. Will sich jemand die Mühe machen, die Olefine einzupflegen?

( Sollten die dortigen Darstellungen ausreichendes Material ergeben, erteile ich ausdrücklich die Genehmigung dazu, hieraus Teile oder Passagen zu excerpieren, da ich der Autor bin. Die gilt ausschliesslich nur für die Wikipedia. Zur Verifizierung gerne Kontaktaufnahme über PN des Portals.)

Grüsse Volker, 20.12.2008 Ergänzung, 22.12. Eigentlich sollte fürs Erste die Aufnahme in die Tabelle R 2xx reichen. Volker

L-Gruppen

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Hallo zusammen. Aus meiner Sicht sollten die Bezeichnungen für L-Gruppen entfernt werden. Es ist zwar eine normative aber keine gelebte Praxis anhand dieser Substanzgruppen zu argumentieren, wenn es um kältetechnische bzw. kältemittelspezifische Inhalte/Fragestellungen geht. Was sagen andere Autoren des Wikipediabeitrages zu Kältemittel? To1977 (Diskussion) 14:54, 11. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Historische Entwicklung und Abschnitt zur üblichen Anwendung von Kältemitteln

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Die beiden Abschnitte sind vielfach redundant. Die Geschichte sollte chronistisch besser darlegen, wie der Einsatz von Kältemitteln zugenommen hat, welche Kältemittel dies waren und was zum mehrheitlichen Einsatz dieser Kältemittel geführt hat. Der Abschnitt zu "üblichen Anwendungsfeldern" könnte dagegen den derzeitigen Anwendungsstand in unterschiedlichen Geräteklassen besser darstellen und auch einen Abschnitt zu Forschung und Entwicklung erhalten. To1977 (Diskussion) 20:56, 24. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

DIN 8960

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Für die Definition / Nomenklatur von Kältemitteln spielt die DIN 8960 an für sich eine wichtige Rolle. Doch ist sie in vielerlei Hinsicht veraltet. Hiermit möchte ich Aspekte auflisten, die das belegen. Wie in Zukunft damit umzugehen ist, muss sich noch zeigen.

1. Die referenzierten Normen, auf die die DIN 8960 sich bezieht sind die DIN EN 378-1:1994, die DIN EN 50014:1992 (VDE 0170/0171 Teil 1) und die ISO 817 (ohne Angabe der Fassung). Die EN 378-1 gilt aktuell (auch auf Beuth) in der Fassung von 2018-04. Somit sind die Bezüge der DIN 8960 veraltet.
2. Hinweis zu den L-Klassen: auch diese sind veraltet. Im Teil 1 ist seit längerer Zeit gar keine "zusammenfassende" Definition für Toxizität und Brennbarkeit mehr in Form der L-Klasse enthalten. Nach wie vor gibt es die Klassen B1 bis B3 für die Toxitzität und A1 bis A3 für die Brennbarkeit. Genauso sind dahingehend auch die Angaben zu L-Klassen in den Dokumenten VBG 20, BGUV-D4, BGR 500 mit ihren Verweisen auf die DIN EN 378-1 veraltet. Kommt aber drauf an, wie man das sieht. Wenn hier jeweils die aktuelle Fassung der DIN EN 378-1 gemeint ist, kann man das als veralteten Bezug bezeichnen. Wenn das explizit die Version der DIN EN 378-1 meint, in der die L-Klassen "noch" definiert waren, dann ist das nach wie vor gültig. Das ist eben die Gefährlichkeit, wenn man sich schneller ändernde Normen referenziert in solchen Technischen Regeln.
3. Der Abschnitt 4 zu den Anforderungen ist an für sich sehr wichtig, doch werden gar keine Anforderungen für heutzutage gültige Kältemittel, wie Unreinheiten für CO2, in den Anforderungen aufgeführt.
4. Beispielhafte Angaben in den Anforderungen zu den Verunreinigungen beziehen sich auf Kältemittelunreinheiten, die schon längst verboten sind (R123). Müssten also angepasst werden.
5. Angaben in Tabelle 2 zum Treibhauspotenzial beziehen sich auf die IPCC Berichte von 1994 bzw. 1995. Das ist ebenfalls hoffnungslos veraltet. Inzwischen gilt der AR5 (Assessment Report) von 2014. Der AR6 ist schon weit fortgeschritten und wird 2022 veröffentlicht. Die GWP-Werte ändern sich durch die immer besseren Klimamodelle, die zur Berechnung der GWP-Werte angewandt werden.
6. Das Kurzzeichen-System im Abschnitt 6 der Norm hat nur eingeschränkte Regeln für die Nomenklatur der mehrheitlich heute noch zugelassenen fluorierten, ungesättigten Kohlenwasserstoffe, den sogenannten HFOs. Es ist hier nur eine Doppelbindung definiert als 4. Ziffer von rechts, die dann gleich "1" zu setzen ist, siehe Abschnitt 6.1.h. Keine Regeln der Nomenklatur für Ether-Verbindungen. Nur diffuse Regeln für Isomere (nicht wie in der gültigen Fassung der ISO 817 unterschieden für Verbindungen der Ethan-, Propan- und Propen-Serie). Diverse weitere Regeln zur Nomenklatur sind neu und in DIN 8960 nicht enthalten.
7. Diverse sonstige Anforderungen sind nicht enthalten bzw. die Angaben beziehen sich vielfach auf inzwischen verbotene Kältemittel: - Grenzwerte für Toxizitäten (wobei wichtig wäre, dass MAK-Werte angegeben werden sollten, das ist bei internationalen Normenwerken nicht immer der Fall, aber wichtig für in Deutschland gültige Verordnungen) - Grenzwerte und Klassen für Brennbarkeiten aus ähnlichen Gründen To1977 (Diskussion) 00:42, 8. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Unverständlicher Zusammenhang

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" zitat = Kältemittel transportieren Enthalpie (Wärmeenergie) von dem Kühlgut zur Umgebung. " hier wird versucht den abstackte Begriff der entalpie mit der "Wärmeenergie ?" Gleichzusetzen. Was ist bitte Wärmeenergie ? Und wieso soll dieses mit einem Temperatur gradienten übertragen werden ? Bei isobarere Kondensation bleibt die Temperatur der Wärmequelle konstant . Der erste Kapitel ist so Unsinnig geschrieben das es komplett gestrichen gehört --Erol2k (Diskussion) 22:15, 27. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Kritischer Punkt von Wasser ist falsch

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Wurde wohl mit dem Tripelpunkt verwechselt. --87.178.169.204 16:28, 8. Dez. 2023 (CET)Beantworten

[1] 162.23.30.48 18:28, 29. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Blauer Engel für Splitgerät

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Umstritten ist der Satz (nach Entfernung des Markennamens):

2018 wurde erstmals einem Klima-Splitgerät der Blaue Engel verliehen, da es mit R-290 recht umweltschonend und zugleich energieeffizient und leise arbeitet.

Inhaltlich will ich den in der Summe nicht unbedingt herausbekommen, aber die Formulierung finde ich eierig. Zum einen ist das "recht" bei "recht umweltschonend" irgendwie nichtssagend und gewieselt, zum anderen ist das "zugleich" in meinem Augen doch noch ein Restant der ursprünglichen Werbeformulierung. Zum Dritten ist es dann auch noch nicht ganz die Quelle, wenngleich auch nicht direkt falsch. In der Pressemitteilung heißt es allgemein erst einmal über den Anspruch bei der Vergabe

Mit dem Umweltzeichen können Geräte mit möglichst niedrigen Treibhausgasemissionen im Betrieb ausgezeichnet werden. Gewährleistet wird dies durch eine hohe Energieeffizienz im Kühl- und Heizbetrieb sowie konsequent halogenfreie Kältemittel mit dadurch sehr niedrigem Treibhauspotential. Das Gerät muss sich darüber hinaus durch geringe Lärmemissionen im Innen- und Außenbereich auszeichnen

Ich denke, es ist keine TF, diese allgemeinen Ansprüche auf das konkrete Gerät zuzuschreiben, aber zumindest die Energieeffizienz ist ja keine spezifische Anforderung oder an sich auszeichnungswürdig, sondern eher eine Grundlage für die eigentlich auszeichnungswürdigen niedrigen Emissionen. In der Laudatio heißt es dazu dann auch deutlich stärker und knapper "besonders umweltfreundliches Gerät". Da würde ich näher dran wollen. Mein Textvorschlag wäre also

2018 wurde erstmals einem mit R-290 arbeitenden besonders umweltfreundlichen Klima-Splitgerät der Blaue Engel verliehen.

Obendrein würde ich den Archivlink aus der Referenz entfernen wollen, die Pressemitteilung reicht als Beleg, die genauen Spezifikationen des Gerätes sind für den Zweck eines Artikels über Kältemittel eher nicht von Belang. --131Platypi (Diskussion) 13:39, 27. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Korrekt ist "erstmals einem Klima-Splitgerät" (überhaupt). Bei der vorgeschlagenen Formulierung könnte gefolgert werden, daß früher bereits anderen Klima-Splitgeräten - die ein anderes Kältemittel verwenden - der Blaue Engel verliehen worden war. 162.23.30.48 18:25, 29. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Dann vielleicht 2018 wurde erstmals einem Klima-Splitgerät der Blaue Engel verliehen. Das mit R-290 arbeitende Gerät sei besonders umweltfreundlich. --131Platypi (Diskussion) 09:13, 6. Dez. 2024 (CET)Beantworten