Diskussion:Köbler-Entscheidung
Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Emkaer in Abschnitt Einleitung
Landgerichte / Landesgerichte
[Quelltext bearbeiten]Landgerichte sind in Österreich LandESgerichte. Gehört verbessert. Danke! (nicht signierter Beitrag von 62.249.102.194 (Diskussion | Beiträge) 16:56, 26. Jun. 2009 (CEST))
- Erledigt (siehe ua hier). -- JohannMöller 21:54, 10. Nov. 2009 (CET)
Einleitung
[Quelltext bearbeiten]In die Einleitung sollte eine Zusammenfassung der Frage hinein, was denn die Köbler-Entscheidung besagt. Dem Artikel (der recht kompliziert ist für den juristischen Laien) habe ich lediglich entnehmen können, dass sich gemäß der Entscheidung "die Haftung eines Mitgliedstaates für Gemeinschaftsrechtsverstöße auch auf Entscheidungen von Höchstgerichten erstrecke". Schönen Gruß --Emkaer 16:54, 24. Feb. 2010 (CET)