Diskussion:Königlich Bayerisches Amtsgericht
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[Quelltext bearbeiten]Nach Jahren in denen dem Lemma stets ein Artikel vorangestellt war, wurde dieser nun ohne Begründung gelöscht. Das ist nicht nachvollziehbar. Die Fernsehserie wird im Sprachgebrauch stets als "das Königlich Bayerische Amtsgericht" bezeichnet. Daher habe ich die ohne Disk. erfolgte Änderung der in diesem Aspekt stabilen Fassung wieder mit Artikel hergestellt und darauf hingewiesen, sollte es jemand anders sehen, zu einer Änderung zuerst in der Disk. Einvernehmen herzustellen. Nun wird erneut einfach geändert, mit nicht nachvollziehbaren Aussagen zu Romanen ... . --Bmstr (Diskussion) 11:23, 23. Okt. 2021 (CEST) PS: Wenn es um meine Flüchtigkeit geht, dann nicht nochmals die Endung im Lemma dem Artikel anzupassen ..., Bitte um Info, dann hat sich das erledigt.
- Ein Film- bzw. Fernsehserientitel darf, ähnlich wie ein Zitat, nicht eigenmächtig verändert werden, weil das sonst eine Verfälschung darstellt. Beachte hierzu auch einfach die Angaben unter Einzelnachweise und Weblinks - hier wird der Titel (korrekt) ohne den Zusatz von "Das" bezeichnet. (Was man machen könnte, wäre z.B. der Lemmabezeichnung in der Einleitung etwas voranzustellen, wie "Die Fernsehserie Königlich Bayerisches Amtsgericht ...")
- In der Hoffnung, dir damit deine "Flüchtigkeit" ausreichend nachvollziehbar dargestellt zu haben ... --HerrZog (Diskussion) 00:06, 24. Okt. 2021 (CEST)
- Da sind zwei Dinge auseinander zu halten - wenn Du recht hast - stand hier über Jahre ununterbrochen eine Regelwidrige Fassung und daran war ich völlig unbeteiligt. Da ist es gute Gepflogenheit - spätestens wenn die Änderung hinterfragt wird - seine Gründe darzulegen. Das ist von dem Kollegen trotz Hinweis unterblieben.
- Die aktuelle Fassung ist eine Vergewaltigung der Sprache. Niemand - zumindest im Sprachraum des Königlich Bayerischen Amtsgerichts - verwendet das so. Interessant wäre auch wo diese Wikiregel niedergelegt ist. --Bmstr (Diskussion) 12:39, 24. Okt. 2021 (CEST)
- Was heißt hier "Wenn du recht hast"? Du kannst doch wohl eigenständig meine Aussagen anhand der dir angezeigten Belege auf Richtigkeit überprüfen, oder? (s.a. WP:Zitate#Grundsätze) Sätze wie "Niemand - zumindest im Sprachraum des Königlich Bayerischen Amtsgerichts - verwendet das so." solltest du dir hingegen (endlich) verkneifen oder ebenfalls belegen ...
- Und nein, nur weil etwas trotz der Belege jahrelang fehlerhaft dasteht, muss das der Korrektor nicht mehr begründen - er könnte allerdings im VK auf die Korrektur aufmerksam machen, was die Kommunikation dann womöglich etwas erleichtert.
- Ich gebe dir allerdings insofern recht, als der Inhalt nun zwar korrekt war, die Form aber auch m.E. zu wünschen übrig ließ - ich habe das nun etwas zu verbessern gesucht. --HerrZog (Diskussion) 18:38, 24. Okt. 2021 (CEST)