Diskussion:Körperliche Untersuchung

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 77.4.82.212
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Wenig präzis: Körperliche Untersuchung ist ungleich Klinischer Untersuchung, besonders betreffs der Geruchswahrnehmung, denn die ist keine körperliche, also am Körper des Patienten vorgenommene. Gegen Geruchswahrnehmungen kann auch kein Patient Einspruch erheben (-)) bzw. man braucht keine Einwilligung.-Wikipit

Was ist mit körperlichen Untersuchung bei Beschuldigten gemäs § 81a StPO. Soll das hier in den Artikel oder soll das mal ein eigener Artikel werden? --77.4.82.212 20:15, 29. Jun. 2015 (CEST)Beantworten