Diskussion:Körperschaft des öffentlichen Rechts
Besser vergleichender Artikel statt Begriffsklärungsseite
[Quelltext bearbeiten]Wäre nicht in diesem Fall ein vergleichender Artikel zweckdienlicher als eine reine Begriffsklärungsseite? So ist es bereits beim Artikel Körperschaft des privaten Rechts und z.B. beim englischsprachigen Pendant statutory corporation, in dem die Körperschaften des öffentlichen Rechts in Deutschland mit aufgeführt werden. Es ist ja nicht so, als ob die verlinkten Artikel Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland) und Körperschaft des öffentlichen Rechts (Österreich) gänzlich unterschiedliche Begriffe darstellen würden, die nur zufällig die gleiche Bezeichnung tragen, sondern sie sind gewissermaßen Unterbegriffe oder rechtliche Konkretisierungen desselben abstrakteren Begriffs. Und dieser abstraktere Begriff „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ verdient seinen eigenen Artikel, der dann auch Platz bietet für die Situation in Ländern außerhalb des deutschsprachigen Raums, etwa besagte statutory corporations oder im weiteren Sinne auch die Établissements publics in Frankreich (deutschsprachige Beschreibung unter Q15343039 übrigens „Körperschaft öffentlichen Rechts in Frankreich“). Außerdem könnte solch ein Artikel unter „in anderen Sprachen“ über Q699386 (deutschsprachiges Label bereits jetzt „Körperschaft des öffentlichen Rechts“) beispielsweise auf genannten englischsprachigen Artikel verlinken. Eine solche Verlinkung ist bei einer reinen Begriffsklärungsseite nicht möglich und bei den Artikeln zu nationalen Besonderheiten in Deutschland und Österreich wäre es jeweils nicht passend. So stellt es sich derzeit für deutschsprachige Wikipedia-Lesende so dar, als wären Körperschaften des öffentlichen Rechts deutsche bzw. österreichische exotische Besonderheiten, zu denen es in anderen Ländern kein Pendant gibt. Das ist mitnichten der Fall. --Wolophone (Diskussion) 00:27, 22. Dez. 2022 (CET)
- Da stimme ich vollkommen zu --PeterTrompeter (Diskussion) 07:37, 26. Jan. 2023 (CET)