Diskussion:Küstenwache
Bilder?
[Quelltext bearbeiten]Was ist mit den Bildern (passiert)? --Alien4 23:32, 3. Dez 2005 (CET)
- Was soll mit ihnen sein? --Hypnosekröte 12:11, 4. Dez 2005 (CET)
- Scheint es tatsächlich ein Fall der (später dann?) aufgetauchten "Probleme mit ... Bildserver" zu sein? In dem Fall -> das hier dann löschen(?). --Alien4 22:42, 7. Dez 2005 (CET)
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie
[Quelltext bearbeiten]Meines Wissens ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie nicht Mitglied der Küstenwache. Es ist zwar die zuständige Behörde zur Verfolgung von Umweltstraftaten, setzt aber keine eigenen Schiffe dafür ein und muss diese daher auch nicht im Kooperationsverbund Küstenwache mit anderen Behörden koordinieren. Stattdessen kooperiert das BSH mit den Küstenwache-Behörden und lässt seine exekutiven Aufgaben im seepolizeilichen Bereich von diesen wahrnehmen. Vielleicht könnte das aber noch einmal jemand nachprüfen? Grüße, Boccanegra (nicht signierter Beitrag von 87.160.227.38 (Diskussion) 12:10, 28. Aug. 2006 (CEST))
- Sieh mal hier: Koordinierungsverbund Küstenwache. --Rollo rueckwaerts 11:16, 9. Dez. 2006 (CET)
Aus dem Artikel gelöscht...
[Quelltext bearbeiten]... habe ich diese Ergänzung hier:
BG 22 Neustelitz ist eine von zwei Küstenwachschiffen der Bundespolizei. Sie wurde 1988 für die DDR Volksmarine gebaut kam aber nie zum Einsatz. Nach 1989 wurde der ehemalige Raketenkreuzer "Sassnitz" in den Dienst des BGS Amtes See gestellt und läuft seit dem unter dem Namen BG 22 Neustrelitz.
Sie gehört m.E. thematisch nicht hierher (abgesehen davon war sie auch formal sehr unpassend eingefügt). --WAH 13:26, 5. Mär. 2007 (CET)
Überarbeitungshinweis
[Quelltext bearbeiten]Die Tabelle muss korrigiert werden; zzt. werden die Weblinks (zumindest bei einigen Browsern) statt als einer Abschnitt mit in die Tabelle "hineingezogen". --Kolja21 01:22, 30. Sep. 2008 (CEST)
- Tabelle gemäß Hilfe:Tabellen-Referenz korrigiert, habe den Baustein wieder entfernt. --Sven3816 21:10, 3. Dez. 2008 (CET)
Verfolgung von Straftaten auf der Hohen See
[Quelltext bearbeiten]Moin,
am Anfang des Artikel heißt es aktuell, eine Küstenwache diene unter anderem der "Verfolgung von Straftaten im Küstenmeer und auf der Hohen See". Es wäre mir absolut neu, dass eine Küstenwache auf der Hohen See Straftaten verfolgen dürfte, denn solche sind außerhalb der Hoheitsgewässer (und der AWZ für manche Fischereivorschriften etc) ja gar nicht definiert. Zudem ist das Durchführen polizeilicher Maßnahmen idR eine Ausübung von Hoheitsgewalt, die auf der Hohen See nicht zulässig ist (so war zumindest mein letzter Stand und im entsprechenden WP-Artikel steht das ebenso.
Ich möchte da jetzt nichts dran ändern, da ich ja auch irren kann und es mir leider nicht möglich ist, in den angegebenen Quellen nachzusehen, ob dieser Tätigkeitsbereich dort erwähnt ist. Vielleicht kann das jemand mal nachprüfen und ggf. ändern?
Dankeschön und einen schönen Tag noch!
--93.207.159.111 19:48, 9. Jun. 2018 (CEST)
- Moin, moin,
- die Geschichte mit Straftaten auf der Hohen See ist diffizil, macht im Völkerrecht etwas Kopfzerbrechen und es gibt Akteure, die das am liebsten als rechtsfreien Raum hätten – was die UNO allerdings durch einen völkerrechtlichen Rahmen und allgemeine Übereinkommen eingegrenzt hat.
- Erstmal sind zwei Aspekte zu unterscheiden:
- Der Ort, wo die mutmaßliche Straftat begangen wurde – das mag die Hohe See gewesen sein.
- Die Schiffsposition, wo behördliche Ermittlungs- und Vollzugsmaßnahmen greifen.
- Auch wenn die Straftat selbst außerhalb bestimmter Hoheitsgewässer begangen wurde, gibt es zwei Staaten, die sich zur Verfolgung berufen fühlen könnten:
- Der Flaggenstaat.
- Das nächstgelegene Hoheitsgewässer, in das dieses Wasserfahrzeug nun einzufahren beginnt.
Und irgendwann wollen die alle mal in einen Hafen und auch in andere Länder.
- Nehmen wir an, dass es um Piraterie, Waffenschmuggel oder Drogenhandel ginge, und das Ereignis sich zunächst auf Hoher See abspielt.
- Direkt am Ort des Geschehens gäbe es Eingriffsmöglichkeiten, wobei die typischerweise eher durch eine Marine exekutiert würden, und wobei es rechtlich diffizil ist, gegen private Wasserfahrzeuge ohne Kriegserklärung vorzugehen. Am Horn von Afrika gab es aber internationale Deckung für die Sicherung der Seewege und „robuste“ Einwirkung auf mutmaßliche Piraten-Fahrzeuge.
- Der Verdacht auf eine Straftat kann aber an alle befreundeten Staaten übermittelt werden, auch per Interpol, und da kann dann eine Küstenwache aktiv werden, sobald es in die eigenen Hoheitsgewässer geht.
- Auch außerhalb eigener Hoheitsgewässer kann eine Küstenwache zu Wasser und in der Luft beobachtend und ermittelnd tätig werden, etwa durch Videoaufnahmen, Radar-Tracking und Proben aus dem Kielwasser, und den Vollzug dann aufsparen bis zum Erreichen der Hoheitsgewässer des nächsten kooperierenden Staates.
- Die im Artikel benutzte Wendung „Verfolgung von Straftaten … auf der Hohen See“ passt schon, denn dazu gehört ja auch die Beweissicherung, und von der kann niemand irgendwen abhalten. Dass „eine Küstenwache auf der Hohen See Straftaten verfolgen dürfte“ ist also durchaus legitim, nur Vollzugsmaßnahmen sollte man besser in befreundete Hoheitsgewässer verlegen.
- Geiselbefreiung auf einem gekaperten Schiff vollzieht den Wunsch des Eigners und wäre kein Eingriff auf ein fremdes Schiff, egal in welchem Gewässer.
- Ahoi --Schiefbauer (Diskussion) 13:01, 9. Dez. 2018 (CET)
Deutschlandlastig
[Quelltext bearbeiten]Auch hier ist der Artikel deutschlandlastig und grenzt damit an Theoriefindung. Die meisten Küstenwachen dieser Welt sind militärisch organisiert (USA, Italien...) oder die Aufgaben werden direkt von der Marine wahrgenommen (Dänemark) und sie unterstehen meist dem Verkehrsministerium oder dem Verteidigungministerium. Auch weil sie oft die Aufgabe als Behörde für Seeschiffahrt haben, z.B Führung des nationalen Schiffsregister, Erteilung nautischer Patente usw. --Salier100 (Diskussion) 23:26, 28. Mai 2020 (CEST)