Diskussion:KZ Unter den Eichen
Liquidierung
[Quelltext bearbeiten]Zitat: "Der zuständige Kommandoführer vereitelte aber deren geplante Liquidierung."
Diese bemerkenswerte Einzelheit konnte ich in den angegebenen Weblinks nicht finden. - Mir ist bei der Überarbeitung von Todesmarsch die irrige Ansicht begegnet, dass jede Lager-Evakuierung mit der Absicht verbunden war, die Häftlinge zu töten. Dies ist jedoch nicht belegbar und wird von diversen Historikern bestritten.
Allein aus der Tatsache, dass die Häftlinge überlebten, kann also nicht der Schluss gezogen werden, dass dies dem Eingreifen des Kommandoführers zu verdanken sei.
Daher müsste der oben zitierte Satz belegt werden (und es wäre ja auch ein wichtiges, ausführlich darzustellendes Detail, wenn der Komandoführer nachweisbar gegen einen Befehl eines Vorgesetzten so gehandelt hätte!) MfG --Holgerjan 18:41, 13. Jun. 2008 (CEST)
- Der Satz von der Vereitelung der Liquidation entstammt dem im Artikel genannten Infoblatt des Aktiven Museums Spiegelgasse. Den exakten Wortlaut reiche ich Dir in den nächsten Tagen gerne nach. -- Triebtäter 11:08, 15. Jun. 2008 (CEST)
Benutzer:Triebtäter hat mir freundlicherweise den erbetenen Beleg per Mail zugeschickt:
- (Kopie:)In dem Infoblatt des Aktiven Museums Spiegelgasse heißt es: "Am 23. März 1945 wurden die KZ-Häftlinge auf einen Todesmarsch in Richtung Frankfurt kommandiert. Die ihnen zugedachte Liquidierung wurde vom zuständigen Kommandoführer vereitelt."
Die knappe Formulierung erklärt den Tatbestand jedoch nur unzureichend. Die Formulierung "die ihnen zugedachte Liquidierung" ist völlig unbestimmt: Ist ein solcher Befehl hier im Einzelfall tatsächlich gegeben worden? Wann und vom wem? --- Oder bezieht sich der Verfasser hier auf einen angeblich pauschal erteilten Befehl? - Dieser wird von diversen Historikern in Abrede gestellt (s. o. Diskussion:Todesmarsch und Diskussion:Cap Arcona oder in Kürze:Oft wird auch ein Befehl Heinrich Himmlers vom 18. April 1945 ref>oftmals fälschlich auf den 14. April datiert. Vergl: Stanislaw Zamecnik: Kein Häftling darf lebend in die Hände des Feindes fallen. Zur Existenz des Himmler-Befehls vom 14./18. April 1945. In: Dachauer Hefte 1 (1985) S. 219-231 ref> angeführt, die KZ-Häftlinge keinesfalls lebend in die Hände der alliierten Streitkräfte fallen zu lassen. Ein zentraler Befehl Himmlers zur Tötung aller KZ-Häftlinge ist damit nach Überzeugung der Historiker Herbert Diercks und Michael Grill nicht gegeben worden. ref> Herbert Diercks, Michael Grill: Die Evakuierung des KZ Neuengamme und die Katastrophe am 3. Mai 1845 in der Lübecker Bucht. Eine Sammelrezension. In: Kriegsende und Befreiung. Bremen 1995, ISBN 3-86108-266-7, S. 175f ref> Vielmehr werde im Befehl an das KZ Flossenbürg vorrangig die Evakuierung angeordnet. Nur dann, wenn die Räumung nicht mehr möglich sei, sollten die Häftlinge getötet werden, damit die Zivilbevölkerung vor Ausschreitungen geschützt werde.
Unklar ist daher auch, wie und ob der angeblich erteilte Befehl vom Kommandoführer (Name?) "vereitelt" wurde.
IMO ist die zitierte Belegstelle nur mit erheblichen Vorbehalten zu verwenden und sollte mit weiteren Einzelheiten konkretisiert und verifiziert werden. Bemerkenswert ist doch auch, dass der Weblink der Hessischen LZ für politische Bildung über Unter den Eichen nichts davon erwähnt.
Ich schlage vor, diese Angabe bis dahin im Lemma zu streichen oder zumindest durch Einfügung von "angeblich" Zweifel deutlich werden zu lassen. MfG --Holgerjan 14:09, 16. Jun. 2008 (CEST)
- Ich hatte den Satz gestrichen, doch nach Fund eines Belegs einen Selbstrevert durchgeführt + inhaltlich ergänzt. Seite 71 --Holgerjan 20:25, 30. Jul. 2009 (CEST)Holgerjan 19:47, 30. Jul. 2009 (CEST)
Foto
[Quelltext bearbeiten]Habe das mal mit einem Foto ergänzt. --Frank Winkelmann 18:53, 1. Nov. 2009 (CET)