Diskussion:Kabinett Brandt II
bis 16. Mai
[Quelltext bearbeiten]Dieses Kabinett amtierte bis zum 16. Mai, als dann Schmidt das Ruder übernahm. Bis dahin führte Walter Scheel die Amtsgeschäft. Das sollte geändert werden. rusti 11:26, 21. Okt. 2007 (CEST)
dann würde das ganze wie folgt aussehen:
1: Da Willy Brandt den Bundespräsidenten, Gustav Heinemann, darum gebeten hatte, nicht nach Artikel 69 des Grundgesetzes mit der Weiterführung der Geschäfte beauftragt zu werden, amtierte auf Ersuchen des Bundespräsidenten der bisherige Vizekanzler, Walter Scheel, bis zur Wahl von Helmut Schmidt als Bundeskanzler.
da es scheinbar hierzu keinen Widerspruch gibt, setzte ich das nun so ein. rusti 14:13, 26. Okt. 2007 (CEST)
Vizekanzler nach Rücktritt von Brandt
[Quelltext bearbeiten]Was war eigtl. dann mit dem Vizekanzler nach dem Rücktritt von Brandt? Scheel kann ja schlecht Kanzler und Vizekanzler zugleich gewesen sein. Gab es überhaupt einen Vizekanzler für dieses paar Tage? Ich würde behaupten: Nein. Das hieße, das einzige was geändert werden müsste, wäre unter den Namen Scheels in der Zeile "Vizekanzler" die Wörter "bis 7. Mai 1974" zu setzen. Wäre das korrekt und ok.? rusti 16:19, 14. Nov. 2007 (CET)
Wie HIER beschrieben ist die Vertretung des Vizekanzlers in der Geschäftsordnung der Bundesregierung geregelt. Lauritz Lauritzen war schon im Kabinett Kiesinger, Kabinett Brandt I und dann eben bis zum Ende im Kabinett Brandt II. Also ununterbrochen von 1966 bis 1974. Ich habe keinen anderen gefunden, für den das auch gilt. Das hieße Lauritzen wäre hier Vizekanzler gewesen, wenn es nicht irgendwie anders geregelt wurde und das kann ich mir nicht vorstellen, bei den paar Tagen. rusti 21:25, 21. Nov. 2007 (CET)
Tabelle sähe dann wie folgt aus:
1: Da Willy Brandt den Bundespräsidenten, Gustav Heinemann, darum gebeten hatte, nicht nach Artikel 69 des Grundgesetzes mit der Weiterführung der Geschäfte beauftragt zu werden, amtierte auf Ersuchen des Bundespräsidenten der bisherige Vizekanzler, Walter Scheel, bis zur Wahl von Helmut Schmidt als Bundeskanzler.
2: § 22 der Geschäftsordnung der Bundesregierung regelt die Vertretungsreihenfolge bei Sitzungen der Bundesregierung: Bei Abwesenheit des Bundeskanzlers übernimmt der stellvertretende Bundeskanzler den Vorsitz in der Bundesregierung. Ist auch dieser verhindert, so übernimmt derjenige Bundesminister den Vorsitz, der am längsten ununterbrochen der Bundesregierung angehört. Gibt es mehrere Bundesminister, die zur gleichen Zeit Bundesminister geworden sind, so übernimmt der an Jahren älteste den Vorsitz. Da Lauritzen seit 1966 und somit am längsten im Amt des Bundesministers war, war er der Stellvertreter des kommissarischen Bundeskanzlers Scheel.
rusti 21:46, 21. Nov. 2007 (CET)