Diskussion:Kalenborn (Vettelschoß)
Urkundliche Ersterwähnung
[Quelltext bearbeiten]Dazu heißt es im Artikel bislang: Die erste Erwähnung Kalenborns findet sich in einer Urkunde aus dem Jahr 1209, in welcher der Kölner Erzbischof Dietrich von Köln auf sein Wildbannrecht im Wald von „Calenburne“ zugunsten des Stiftes Mariengraden in Köln verzichtet. Dazu schreibt bzw. zitiert Hans Heinrich Mohr 2008 (S. 9): Von Dr. med. et phil. Ulf Lind, Neustadt, wurde festgestellt und im HJN 2009 publiziert, dass die älteste derzeit bekannte schriftliche Erwähnung von Kalenborn schon vor fünfhundert Jahren im Register (Kladde) über regelmäßige Einkünfte und Ausgaben des 1803 säkularisierten Zisterzienserinnenklosters St. Katharina von 1509/1511 erfolgte. Diesem Hinweis sollte nachgegangen werden, da es sich hier immerhin um einen zeitlichen Unterschied von 300 Jahren handelt – zumal die Formulierung den Eindruck erweckt, als sei vor der Veröffentlichung von Ulf Lind eine so frühe Erwähnung noch nicht bekannt gewesen. Dieser angenommene Widerspruch würde sich wohl nur dann auflösen, wenn sich die Erwähnung 1209 auf die von Mohr ebenfalls erwähnte „Stellenbezeichnung“ bezieht, die zwischen 900 und 1214 entstanden sein soll.--Leit (Diskussion) 22:56, 27. Jan. 2015 (CET)
- Schwierig, da es bekanntlich mehr als ein Kalenborn gibt. Der bisherige Text stammt von mir und ist bezüglich der Fakten aus dem Buch „Geschichts-Chronik von Vettelschoß“ von Elli Lind übernommen. Auch die Homepage der Ortsgemeinde nennt das Jahr 1209. --Update (Diskussion) 00:29, 28. Jan. 2015 (CET)
- So, den Artikel von Ulf Lind, er ist der Sohn der Elli Lind, im Heimatjahrbuch 2009 gefunden. Er schreibt bezüglich 1209 auf Seite 134: „Eine Urkunde von 1209, in der der Kölner Erzbischof Dietrich von Hengebach den Novalzehnten (Rottzehnten) in Kaldenburne der Kirche Mariengraden zu Köln für Seelenmessen schenkt und eine Schenkung des Grafen Dietrich von Kleve an Mariengraden bestätigt, den Wildbann im Walde Caldenburne und Rulingeswerde betreffend, bezieht sich mit ausreichender Sicherheit nicht auf unser Kalenborn, sondern nach Ausweis weiterer Urkunden aus der Folgezeit auf Kalenborn bei Adenau. Dasselbe gilt für die entsprechende Urkunde von 1209 des Grafen Theodoricus (Dietrich) von Kleve, in der vom Wiltbann ... in Nenore n(ost)ro Kalenburne (Wildbann in unserem Walde Kalenborn ) sie Rede ist.“
- --Update (Diskussion) 00:05, 29. Jan. 2015 (CET)