Diskussion:Kalkulationszuschlag

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Karsten11
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Hallo, meiner Meinung nach wird der Kalkulationszuschlag mit dem Listenverkaufspreis (also dem Bruttowert) und nicht dem Nettowert berechnet.

das ist schön für dich aber der listenverkaufspreis ist immer netto denn sonst hieße es nicht "Listen"


Hi. Beim Kalkulationszuschlag sollte man Einzelhandel und Großhandel unterscheiden. Im Einzelhandel wird der Bruttowert genommen und im Großhandel der Nettowert.

EH

( ListenVK Brutto - Bezugspreis/Einstandspreis) : Bezugspreis/Einstandspreis x 100


GH

( ListenVK Netto - Bezugspreis/Einstandspreis): Bezugspreis/Einstandspreis x 100 (nicht signierter Beitrag von Crash-101 (Diskussion | Beiträge) 08:05, 23. Jan. 2012 (CET)) Beantworten

Wir haben Zuschlagskalkulation. Imho wäre es sinnvoll, dieses Lemma darauf weiterzuleiten.--Karsten11 (Diskussion) 16:05, 28. Jul. 2015 (CEST)Beantworten