Diskussion:Kanuslalom
Lücken in den Regeln
[Quelltext bearbeiten]Da ich hier nur der Textgärtner, nicht der Fachmann bin, gilt es noch zu klären (und einzuarbeiten):
- Da bei 18-25 Toren bei mindestens 6 Aufwärtstore vorgeschrieben sind, wieviele (absolut oder in %) Abwärtstore sind vorgeschrieben? Nach der jetzt dargestellten Regel könnte eine Strecke, natürlich nur so theoretisch wie Regeln eben sind, aus bis zu 25 Aufwärtstoren bestehen...wer weiß es genauer?
- Wenn Falschbefahren 50 Strafsekunden kostet, und Tor 1 und 2 werden in der falschen Reihenfolge 2 vor 1 befahren, sind das dann 2 oder 1 Fehler - 50 oder 100 Strafsekunden ?
-- 84.176.194.243 16:30, 17. Aug. 2008 (CEST)
ad 1: Es ist eine Mindestanzahl von Aufwärtstoren vorgeschrieben, keine Höchstzahl, kein %-Anteil. Daher halte ich eine Text-Änderung nicht für erforderlich.
ad 2: In diesem konkreten Beispiel wurde Tor 1 ausgelassen (= 50 Strafsekunden) und Tor 2 korrekt befahren. Kann man sich auch aus der Kurzdarstellung der Regeln erschließen. Generell halte ich es nicht für sinnvoll, das Regelwerk hier komplett darzustellen. Dazu gibt es die weiterführenden Links.
--mafl01 20:22, 30. Nov. 2008 (CET)
@mafl01 : Dein erster Absatz ist, zumindest aus heutiger Sicht, nicht ganz korrekt. Es gab in den letzten Jahren eine Regeländerung bei der festgelegt würde, dass entweder 6 oder 8 Tore aufwärts gehangen werden müssen, eine andere Anzahl ist nicht erlaubt. Wie vor dieser Änderung die Regel war, weiß ich nicht. Johannibal Lecter (Diskussion) 17:54, 18. Aug. 2019 (CEST) @Johannibal Lecter: Deine Darstellung ist korrekt, seit 2019 sind es 6 oder 8 Aufwärtstore. Bis 2012 waren es mindestens 6 Aufwärtstore, Von 2013 bis 2018 waren es genau 6 Aufwärtstore.