Diskussion:Kanzleiformat

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Indoor-Fanatiker in Abschnitt Ausschlaggebende Kriterien für Zusammenführung
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Lizenzhinweis

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Die Artikel Kanzleiformat und Kanzlei (Einheit) haben sich thematisch überschnitten. Daher wurden aus dem Artikel Kanzlei (Einheit) einige Textpassagen übernommen und in Kanzleiformat eingefügt.

Damit werden die Lizenzbestimmungen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation (GNU FDL) und der CC-BY-SA 3.0 gewahrt.
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Ausschlaggebende Kriterien für Zusammenführung

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Artikel Kanzleiformat Kanzlei (Einheit)
Anzahl Links 9 5
Anzahl Aufrufe 10 15
Älteste Version 11. Juni 2005 3. Januar 2015
Disk-Seite vorhanden ja nein
Größe (Bytes) 574 542

Hallo, hiermit begründe ich, warum ich die redundanten Artikel unter diesem Lemma zusammengeführt habe, und nicht als Kanzlei (Einheit). Stand der Daten ist der 16. Juni 2021, also vor Beginn der Zusammenführung. Solche Tabellen werde ich nicht bei jeder Redundanzauflösung einfügen, sie dient mir hauptsächlich als Gedankenstütze und Test für spätere Redundanzen. --Indoor-Fanatiker (Diskussion) 22:06, 19. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Heutiges Kanzleipapier

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Sucht man heutzutage nach Kanzleipapier, findet man in Schreibwarengeschäften und bei Büromaterialhändlern DIN A 3 Bögen, die einmal in der Mitte gefalzt sind. Sie sind fast immer mit Linien oder Karos usw. bedruckt. Es kommt auch in Schulen zum Einsatz, wird dort z. B. für Klausuren an die Schüler verteilt. Der Begriff hat heute eine etwas abweichende Definition, ist aber noch gebräuchlich. --Ilsebill (Diskussion) 20:29, 4. Sep. 2020 (CEST)Beantworten