Diskussion:Kapitalausstattungs-Verordnung

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von VAG-skjdg in Abschnitt Artikelbearbeitungen
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Artikelanlage und Bearbeitungen

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Dem Artikel fehlten von Anfang an Belege. Auch die Ergänzung zur VO von 1976 war unbelegt. Bitte gemäß den WP-Qualitätsrichtlinien arbeiten. R2Dine (Diskussion) 14:06, 30. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Artikelbearbeitungen

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@R2Dine:

  • Eine einzelne Ermächtigung herauspicken und andere, in der Verordnung ausdrücklich aufgeführte, mit dem Kommentar (irgend)eine sei "ausreichend " zu entfernen, entspricht nicht den WP-Qualitätsrichtlinien, sondern ist Theoriefindung. Wenn schon die lange Liste nicht erwünscht ist - nachvollziehbar, sollte stattdessen gar kein Paragraf genannt werden, sondern der Verweis auf das VAG. Dafür spricht auch, dass sich mit jeder Änderung auch die Ermächtigungsgrundlagen ändern können. Der § 122 ermächtigt nur zu § 1 der Verordnung, ist also absolut
  • Die Angabe der Seitennummer bei der letzten Änderung ist nicht gebräuchlich, wird nicht mal in der Wikipedia so gebraucht und sieht mangels Strich und Komma auch sehr unschön aus.
  • Mit Neufassung des VAG 2016 wurden auch diverse alte Verordnungen aufgehoben und angepasst an die neue Gesetzeslage neu erlassen. Warum sollte gerade an dieser Stelle nun besondere Genauigkeit angezeigt sein, indem aufwendig erst der "Beleg" zu erbringen sei, die gleichnamige neue Verordnung sei eine Neufassung der vorherigen? Das passt zur deiner Argumentation in den anderen Punkten gar nicht und widerspricht den Angaben in den anderen Infoboxen hier.

--VAG-skjdg (Diskussion) 15:02, 30. Apr. 2024 (CEST)Beantworten