Diskussion:Kapitulationen des Osmanischen Reiches
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Lucius Castus in Abschnitt Kapitulation von 1535
Wo ist das Problem?
Wer Zweifel an der Richtigkeit hat, vgl. http://en.wikipedia.org/wiki/Capitulations_of_the_Ottoman_Empire(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 89.247.130.54 (Diskussion • Beiträge) 19:22, 24. Jul 2007) Machahn 19:25, 24. Jul. 2007 (CEST)
- Unter anderem das Lemma, eine Kapitulation kann vieles sein (Wahlkapitulation) ist einfach nur ein alter Begriff für Vertrag. Zweitens ist das inhaltlich nicht klar rausgearbeitet um was es sich hierbei handelt, der Handelsvertrag unter Suleiman ist was ganz anderes als die ungleichen Verträge des 19. Jahrhunderts. Nachtrag: Es fehlen Quellenangaben. Machahn 19:25, 24. Jul. 2007 (CEST)
Kapitulation von 1535
[Quelltext bearbeiten]- Die Kapitulation von 1535 war sehr wohl rechtskräftig. Bis 1740 wurde sie bei jedem Machtantritt des Sultans bestätigt und galt von dann an als ewig geltend.
- Zu welchem Zeitpunkt ist die Kapitulation von 1535 als die erste wahrgenommen worden? Selbst in Untersuchungen aus dem 19. Jahrhundert zu diesem Thema werden die Verträge mit den italischen Staaten erwähnt. Die Kapitulation von 1535 hat deshalb eine Sonderstellung, da sie Modellcharakter für die folgenden Kapitulationen mit anderen europäischen Staaten hatte, und da es sich bei den Kapitulationen von vor 1535 um Bestätigungen bereits vorhandener Privilegien handelte, die von den vorosmanischen Herrschern (Mamlucken, Byzanz etc.) gewährt wurden. --Lucius Castus (Diskussion) 17:18, 27. Aug. 2016 (CEST)