Diskussion:Kardinalsklasse
pro ille vice und pro hac vice
[Quelltext bearbeiten]Im Zusammenhang mit der Promotion von Kardinaldiakonen in die Klasse der Kardinalpriester habe ich zwei lateinische Begriffe gelesen: nämlich pro ille vice und pro hac vice. Weiß jemand von euch was diese bedeuten? Ist der Unterschied der, dass bei ersteren, die Diakonie selber zu einem Titel für Kardinalpriester wird (auch für die Nachfolger des jetzigen Titelinhabers) und bei zweiteren nur der Kardinaldiakon zum Kardinalpriester erhoben wird (seine Nachfolger auf den selbem Titel aber wieder Kardinaldiakone werden). Wäre um eine Klärung dankbar (man könnte das ja gleich in den Artikel selber einbauen). lg Gugganij 11:17, 12. Jul 2004 (CEST)
- pro illa vice und pro hac vice bedeutet übersetzt „für jenes (eine) Mal“ bzw. „für dieses (eine) Mal“ und kennzeichnet in beiden Fällen eine ausnahmsweise mit einem Priester besetzte Diakonie. Der Unterschied ist in der Zeitebene zu suchen: „jenes Mal“ heißt svw. wie „damals“ (nicht mehr aktuell); „dieses Mal“ bezeichnet einen aktuell gültigen Ausnahmefall. --Jordi 21:06, 26. Apr. 2008 (CEST)
- Danke dir für die (etwas zeitversetzte :-) Antwort. -- Gugganij 20:45, 25. Jan. 2010 (CET)
Kardinalpresbyter
[Quelltext bearbeiten]wo in dieser Hierarchie passen nun Kardinalpresbyter rein? - 88.64.17.72 21:59, 28. Feb. 2008 (CET)
- Presbyter = Priester; Kardinalpresbyter = Kardinalpriester. Der Gebrauch des Wortes Presbyter ist wohl aber mittlerweile veraltet.--Th1979 01:18, 29. Feb. 2008 (CET)
- Presbyter sagt man, wenn man ganz penibel sein will... für lat. presbyter "Nichtbischof-Priester" gibt es sonst kein vernünftiges deutsches Wort, da Priester auch als Übersetzung von sacerdos (= episcopus vel presbyter) herhält. Bei den Kardinalpriestern allerdings ist allerdings eben doch von vornherein klar, daß es nicht Kardinalbischöfe sind (sonst würde man nicht Kardinalpriester sagen); insofern wäre Kardinalpresbyter eigentlich sogar falsch. Es sei denn der Kardinalpriester ist auch was seinen Weihegrad angeht nicht Bischof. Man könnte Kardinal Tucci als Kardinalpresbyter und Kardinal Becker als Kardinaldiakon-Presbyter bezeichnen.--93.135.104.231 17:59, 9. Mär. 2013 (CET)
Protoprete, Protopriester
[Quelltext bearbeiten]Lt. Artikel wäre Stephen Kim Sou-hwan derzeitiger Protopriester. Ich hab auf vatican.va eine Seite gefunden, da wird Eugênio de Araújo Sales als solcher genannt. Beide Kardinäle wurden 1969 kreiert. Üblicherweise kommt dann das Alter zu tragen, hierbei wäre Sales der Ältere. In der Liste der Ernennungen steht Kim 2 Namen vor Sales. Offenbar kommt es beim Dienstalter auf Minuten an. Kann hier jemand Belege beisteuern? --heraklitcnl 10:36, 30. Dez. 2008 (CET)
- Kann zwar keinen Beleg zitieren, habe aber unlängst gelesen, dass innerhalb eines Konsistoriums die Reihung auf der Liste schlagend wird.--heraklitcnl 10:36, 27. Nov. 2010 (CET)
Zuordnung zur Klasse
[Quelltext bearbeiten]Gibt es ein Schema, nachdem die Kardinäle den Klassen zugeordnet werden?
Bei den K-Bischöfen ist es klar: Die Suburbikarischen Bistümer sowie unierte Patriarchen.
Nicht-Bischöfliche Kardinäle werden Kardinaldiakone, soweit ich weiß, ohne das Recht nach 10 Jahren "pro haec vice" Kardinalpriester zu werden.(Roberto Tucci entspricht nicht der These.) --heraklitcnl 00:20, 23. Apr. 2011 (CEST)
Weiters scheint es mir so zu sein, dass residierende Kardinäle, also Vorsteher eines Bistums, Kardinalpriester werden und Kurienkardinäle Kardinaldiakone. --heraklitcnl 10:36, 27. Nov. 2010 (CET)
- Also das Recht nach zehn Jahren Priester zu werden hat meines Wissens jeder Diakon. Eigentlich ist das ja schon eher ein Automatismus, denn bis jetzt ist noch keiner Diakon geblieben. --Intimidator 13:16, 20. Apr. 2011 (CEST)
- Dann solltest Du dringend Dein Wissen überprüfen!--Th1979 21:42, 20. Apr. 2011 (CEST)
- Gut, ich prüfe. Wer ist also nicht zum Kardinalpriester befördert worden? --Intimidator 22:59, 20. Apr. 2011 (CEST)
- Ob man von Automatismus sprechen kann, sei dahingestellt. Jedenfalls gibt es mit Roberto Tucci ein Beispiel eines "nichtbischöflichen" Kardinalpriesters.--heraklitcnl 00:20, 23. Apr. 2011 (CEST)
Genau wissen tu ich es ja auch nicht. Aber in den letzten Jahren sind alle Diakone (spätestens) nach 10 Jahren Priester geworden. Allerdings waren da die meisten natürlich Bischöfe. Wäre auch unpraktisch, da sonst über kurz oder lang die nichtbischöflichen, steinalten Dauerdiakone alle auf den Posten des Kardinalprotodiakons auflaufen würden. Ob es in der langen Geschichte der Kirche irgendwo Gegenbeispiele gibt weiß ich leider nicht. Th1979 will uns an seinem Wissen ja leider nicht teilhaben lassen. Haut einen dummen Kommentar dazwischen und meldet sich dann nicht mehr. So stell ich mir eine für alle Seiten gewinnbringende Diskussion vor.--Intimidator 02:30, 23. Apr. 2011 (CEST)
Kardinalprotopriester
[Quelltext bearbeiten]Beim Kardinaldekan und beim Kardinalprotodiakon werden ihre speziellen Aufgaben genannt, hier und in jeweils einem eigenen Artikel. Nur "Kardinalprotopriester" verweist auf "Kardinalklasse" und hier steht nichts entsprechendes. Hat er wirklich keine "interessante" spezielle Aufgabe? --MiLuZi (Diskussion) 14:04, 12. Mär. 2013 (CET)
- Meines Wissens nach ist es tatsächlich nur ein Ehrentitel. --heraklitcnl (Diskussion) 14:45, 12. Mär. 2013 (CET)
- Dann sollte das aber wenigstens erläutert werden. Eine Weiterleitung ohne Erwähnung des Begriffs ist nutzlos. --$TR8.$H00Tα {#} 15:07, 12. Mär. 2013 (CET)
Wer wird was?
[Quelltext bearbeiten]Mir fehlt in dem Artikel, nach welchen Kriterien neu ernannte Kardinäle den Klassen zugeordnet werden. Offensichtlich werden die, die in der Kurie zum Kardinal aufsteigen, zunächst Kardinaldiakone, Diözesanbischöfe werden gleich Kardinalpriester. Die Kardinalbischöfe scheinen (außer den unierten Patriarchen) alles Kurienkardinäle zu sein. Kann ein Wissender hier abhelfen? 188.105.140.236 04:30, 23. Jul. 2014 (CEST)
Wahlrecht der suburbikarischen Bischöfe
[Quelltext bearbeiten]Der sehr kurze historische Hinweis nennt die Kardinalbischöfe als erste unter den Kardinälen, denen das aktive Wahlrecht "im Laufe der jahrhunderte" zugesprochen wurde. Wenn ich es richtig sehe, war das aber erst im 11. Jahrhundert der Fall, also deutlich nach den Regelungen zugunsten der stadtrömischen Kleriker. Vielleicht reicht es, den Satz durch einen Link auf Rechtliche Regelungen der Papstwahl zu ersetzen - oder besser doch ergänzen? --CRolker (Diskussion) 16:17, 21. Sep. 2022 (CEST)