Diskussion:Karlheinz Martin

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Carl Zuck in Abschnitt Berufsverbot
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Berufsverbot

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Zitat:

„Als Theaterregisseur wurde unter dem NS-Regime bis 1940 ein Berufsverbot über Martin verhängt, so dass er sich stärker der Arbeit für den Film zuwandte.“

„Berufsverbote“ in der NS-Zeit sind kein Beleg für eine Anti-Nazi-Einstellung. Sehr häufig trafen sie auch aktive Nazis, die in internen Machtkämpfen auf der falschen Seite standen. Als Charakterisierung von Martin ist dieser Hinweis ungeeignet. Er erklärt zudem nicht den nachfolgenden Satz:

„Ab 1940 inszenierte er als Gastregisseur an den Münchner Kammerspielen und am Berliner Schillertheater“

„Berufsverbot“ beim Theater, aber Erfolg beim Film und als „Gastregisseur“ beim Theater?

In dem Buch „Geheimreport“ von Carl Zuckmayer (dtv 2004, Seite 88) heißt es über Müller:

„Mit den Nazis machte er aber sofort seinen Frieden, als es dort gut zu verdienen gab“, er „lies sich von seiner jüdischen Frau scheiden und trat seinen Dienst bei Bühne und Film im Dritten Reich an ...“ (...) „Charakter – nicht vorhanden“.

Ich schlage vor: Hinweis auf „Berufsverbot“ streichen oder genauer beschreiben. Urteil von Zuckmayer hinzufügen.

--Carl Zuck (Diskussion) 13:13, 4. Dez. 2014 (CET)Beantworten

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Nachtrag:

Die Frau, von der K.H. Martin sich scheiden ließ, war Rose Stradner. Siehe dazu: https://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Rose_Stradner --Carl Zuck (Diskussion) 14:09, 4. Dez. 2014 (CET)Beantworten


Die Angaben im Artikel erscheinen in der Tat nicht schlüssig.

  1. Trotz Berufsverbots als Theaterregisseur soll Martin für den Film gearbeitet haben, wo er ein wesentlich größeres Publikum erreichen, für den das Verbot Verhängenden also ein weit größerer Störfaktor sein würde?
  2. Trotz Berufsverbots hat Martin als Gastregisseur an mehreren Theatern gewirkt?
  3. IMDb nennt nach 1939 keinen Film mehr, an dem Martin mitgewirkt hat. Das Filmportal nur einen, der aber erst nach dem Krieg entstanden ist. Die stärkere Wendung zum Film hat also offenbar keine Ergebnisse hervorgebracht.

Eine mögliche Erklärung wäre natürlich, dass es Martin (nur) verboten war, als Filmregisseur zu arbeiten - möglicherweise, nachdem er sich ab 1932 verstärkt dem Film zugewandt hatte. Für diese Hypothese sprechen:

  1. Zwischen 1932 und 1940 scheint Martin nicht als Theaterregisseur oder Leiter eines Theaters tätig gewesen zu sein.
  2. Von 1922 und 1930 hat Martin nur an einem Film mitgewirkt, zwischen 1934 und 1939 aber an wenigstens 13, von 1940 bis 1945 an keinem einzigen (jedenfalls keinem, der in IMDb oder Filmportal.de verzeichnet ist)

Dass ein Berufsverbot nicht unbedingt eine regimekritische Einstellung zeigt und erst recht keinen aktiven Widerstand belegt, ist richtig. Aber auch das Zitat aus Zuckmayers Geheimreport belegt äußerstenfalls eine indifferente Haltung. Zumindest lt. IMDb - einer zugegebenermaßen nicht sehr zuverlässigen Quelle - erfolgte die Scheidung erst nach der Emigration der Ehefrau, hatte also möglicherweise ganz andere Gründe als deren jüdische Abstammung.

Im Übrigen: Auf wessen Betreiben und durch welches Gericht erfolgte überhaupt eine Scheidung? Soweit den Wikipedia-Artikeln zu entnehmen, hat Rose Stradner erneut geheiratet, K.H. Martin jedoch nicht.

Mir fehlt die Möglichkeit, den angedeuteten Zweifeln an der Darstellung im Artikel nachzugehen. Deshalb habe ich keine Änderungen vorgenommen, obwohl der Hinweis auf das Berufsverbot m.E. entfernt werden sollte - nicht wegen des denkbaren Missverständnisses, was dessen Bedeutung betrifft, sondern weil es nicht belegt ist. (nicht signierter Beitrag von André dA (Diskussion | Beiträge) 19:37, 20. Jul 2015 (CEST))

bürgerlicher Name

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Nach dem bisherigen Text hatte es den Anschein, als sei "Gottfried" der Familienname. Lt. DNB, die sich auf das Deutsche Theater-Lexikon von Kosch beruft, ist "Martin" jedoch der "wirkliche" Familienname, "Gottfried" ein dritter Vorname. (nicht signierter Beitrag von André dA (Diskussion | Beiträge) 19:37, 20. Jul 2015 (CEST))