Diskussion:Kategorischer Imperativ/Archiv/2010
Letzte Änderung zu Schopenhauers KI hier her verschoben. Begründung
Von mir entfernte Ergänzung zu Schopenhauers KI:
- Das Problem ist, dass Schopenhauer das Idealkonstrukt des guten Willens und den empirischen Willen verwechselt. Dem idealen Willen gelten die Imperative ("Du sollst") nicht mehr als Imperative, sondern als Beschreibungen. Der Sollens-Anspruch ergibt sich aus der Differenz von guten Willen und empirischem Willen und gibt es diese Diskrepanz nicht mehr, so sind die Imperative ebenfalls überflüssig. Der stets moralisch richtig Handelnde handelt nach den Maximen, die der kategorische Imperativ fordert und für ihn sind diese Forderungen deshalb keine Forderungen mehr.
Begründung der Löschung: Das ist doch mit Verlaub gesagt großer Quatsch, dass das Problem darin läge, dass Schopenhauer "das Idealkonstrukt des guten Willens und den empirischen Willen verwechselt" (gemeint ist hier wohl Kant). Dazu:
1. Schopenhauer verwechselt das nicht, sondern sticht genau in dieses Problem hinein und macht es für sich fruchtbar. Seine Argumentation (in der Grundlage der Moral) läuft ja genau darauf hinaus, dass das Sollen, das sich im KI ausspricht, nur durch eine höhere Instanz legitimiert werden kann, und damit auf theologisches Erbe rekurrieren muss.
2. Es ist richtig, dass bei Kant einem "Idealkonstrukt des guten Willens" keine Imperative gelten bzw. benötigen. Das Problem ist nur, und deshalb gibt es ja überhaupt nur den KI, dass es auf Erden keinen "idealen guten Willen" gibt. Dieser ist nur ein Gedanke, genau genommen eine Idee - und zwar eine, die sich die praktische Vernunft eines Menschen (und nicht etwa Gottes) ausgedacht hat, nämlich Immanuel Kant. Zu dieser Einsicht gelangt ja auch Kant und die gilt es auch bei seinem Konstrukt des Verhältnis von gutem Willen und empirischem Willen qua KI zu berücksichtigen. So sagt Kant, dass auch der beste Mensch den Hang zum Bösen in sich hat, dieser Hang ist gattungsspezifisch (in der Religionsschrift, 1. Teil über das radikale Böse) und hat etwas mit dem empirischen Willen zu tun, der sich nicht mir nichts dir nichts mit dem guten Willen abgleichen lässt. Menschen sind eben leibliche Wesen, dass ist das ganze Problem, mit welchem Kant sich abmüht hat. Schopenhauer hat also durchaus Recht mit seiner Kritik.
3. Schopenhauer streitet ja gerade ab, dass ein Prinzip als Grundlage der Moral des Menschen dienen kann, was dem Menschen ein Idealbild vorstellt, welchem er nicht entsprechen kann. Es ist genau der, der im letzten Satz der Ergänzung genannt wird: "Der stets moralisch richtig Handelnde handelt nach den Maximen, die der kategorische Imperativ fordert und für ihn sind diese Forderungen deshalb keine Forderungen mehr." Diesen Menschen gibt es nicht, er ist das Ideal, welches aber nicht mal von Kant gefordert wird. Dieser Mensch wäre Gott. Und genau dies hat Schopenhauer klar gesehen und deshalb taugt auch der KI als Fundament der Ethik nichts. Eine Moralphilosophie muss eine Moralphilosophie für den Menschen sein, denn Gott und Tiere brauchen keine.
Deshalb habe ich die Ergänzung entfernt und hier auf die Diskussionsseite gestellt. --Rose 15:27, 27. Jun. 2010 (CEST)
- Volle Übereinstimmung mit dem Vorstehenden, mit einer Ausnahme: taugt der KI wirklich nicht als Fundament der Ethik? Richtig ist, dass jeder ethischen Konzeption eine Entscheidung vorausgeht. Aber welcher Maßstab ist besser als der der Vernunft? Der empirische Wille und der sündhafte Mensch brauchen doch einen Maßtstab? Und am Beschluss der KpV komme ich nicht vorbei. Gruß --Lutz Hartmann 16:11, 28. Jun. 2010 (CEST)
- Doch selbstverständlich taugt der KI als Fundament der Ethik z.B. bei Kant u. a. , wenn ich oben das Gegenteil geschrieben habe, dann natürlich in der Perspektive und aus den Argumenten Schopenhauers. Das gibt nicht meine MEinung wieder, obwohl ich den KI nicht mag und überhaupt keine Sollens-Ethik. Ich habe aber auch keine eigene dagegen zu setzen - leider.--Rose 16:41, 28. Jun. 2010 (CEST)
- PS: Die Liebe hätte ich dagegen zu setzen--Rose 16:44, 28. Jun. 2010 (CEST)
- Genau das war Jaspers Kritik an Kant, dass dieser die Liebe vergessen hätte. --Lutz Hartmann 17:05, 28. Jun. 2010 (CEST)
Satz im Abschnitt "Hypothetischer Imperativ"
"Damit kann der hypothetisch gebietende Imperativ nicht als allgemeines Gesetz angenommen werden, da bei diesen Imperativen der Wille nicht sich selbst eine Pflicht auferlegt, sondern bezogen auf Externa Mittel zu einem Zweck verfolgt." Vielleicht liegt es nur an mir, wenn ich den Satz und insbes. "bezogen auf Externa" nicht verstehe? Der Wille bezogen auf Externa? Die Imperative? Was ist damit gemeint? K.A., sonst könnte ich's ja selbst bearbeiten. :) --W-sky 15:38, 18. Okt. 2010 (CEST)
3.Reich
In unserem Philosophie Kurs hatten wir uns erarbeitet, dass im 3.Reich quasi auch ein verzerrter kategorischer Imperativ anzuwenden sei bzw. dass er quasi auch Gesetz sei. so:
"Handle immer so, dass es der Führer gutheißen würde." (o.ä.)
Ist halt typisch auf dem Führer fixiert wie alles damals. Weiß aber nicht, inwiefern es "anerkannt" ist, bzw. ob es Belege dafür gibt. (war halt Abi^^) (nicht signierter Beitrag von 77.12.41.247 (Diskussion) 10:36, 20. Dez. 2010 (CET))
- Also ich kenne den Spruch „Das ist aber nicht im Sinne des Führers“. Daneben gibt es noch „What would Jesus do?“. Bei diesen Sprüchen geht es einfach um Konformität, also Deontologie. Abstrahiert man eine Handlung, um zu überprüfen, ob sie mit der Maxime des politischen beziehungsweise spirituellen Führers übereinstimmt, dann wendet man natürlich den kategorischen Imperativ an. --Headbreak 22:15, 30. Apr. 2011 (CEST)
- Das gilt nur unter der Annahme eines guten Willens und der Voraussetzung, dass man die die Befolgung der Forderungen des spirituellen Führers vor sich selbst (Pflicht) und jedem fremden Dritten (allgemeines Gesetz) rechtfertigen kann. --Lutz Hartmann 23:52, 30. Apr. 2011 (CEST)
- Der Maxime muss man natürlich zustimmen. Aber was ist denn eine Rechtfertigung gegenüber einem Dritten? --Headbreak 09:58, 1. Mai 2011 (CEST)
- Das gilt nur unter der Annahme eines guten Willens und der Voraussetzung, dass man die die Befolgung der Forderungen des spirituellen Führers vor sich selbst (Pflicht) und jedem fremden Dritten (allgemeines Gesetz) rechtfertigen kann. --Lutz Hartmann 23:52, 30. Apr. 2011 (CEST)