Diskussion:Katzenfalle

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Sachscho in Abschnitt Überarbeitung Rechtslage und Verweis "Mausefalle"?
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Würden Katzen auch in die Falle tappen, wenn sie ihr Straßenhunger nicht zwänge? -- Gohnarch░░░░ 11:43, 5. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Wie will man denn eine Realie wie eine Katzenfalle "belegen" oder "nachweisen". Diese Beleg-Manie bei Wikipedia wird langsam absurd.JKS (Diskussion) 13:22, 22. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Überarbeitung Rechtslage und Verweis "Mausefalle"?

[Quelltext bearbeiten]

Der aktuelle Text behauptet, nach (deutschem) Tierschutzrecht sei das "unsachgemäße" Töten von (zu ergänzen wäre wohl: in der Falle gefangenen) Katzen verboten, da sie nicht als Schädling gelten. Das hieße, das "sachgemäße" Töten und auch sonst sei tierschutzrechtlich alles erlaubt? Ich denke, das führt in die Irre und könnte Leser dazu animieren, nach dieser Auffassung aktiv zu werden.

Nach § 17 Ziff. 1 Tierschutzgesetz ist das Töten von Tieren ohne vernünftigen Grund grundsätzlich verboten. Das Thema "Schädling" ist insoweit von Relevanz, als die Schädlingsbeseitigung als vernünftiger Grund angesehen wird (obwohl dann eigentlich genügte, das Tier lebend zu verbringen). Ein vernünftiger Grund in diesem Sinne wäre also allenfalls nach allgemeinen Grundsätzenbei Katzen anzunehmen; also z.B. eine nicht behandelbare schwere Verletzung durch unsachgemäße Bedienung der Falle. Wobei dann allerdings diese falsche Bedienung der Falle oder etwa das Unterlassen regelmäßiger Kontrolle darauf, ob sich darin eine Katze (oder ein anderes Tier) fing, einen Verstoß gegen das Tierschutzrecht darstellen kann (durch somit provoziertes Hungern, durch unbehandelte Selbstverletzung). Der Begriff "sachgemäß" meint in dem Beitrag sicherlich die sachkundige Tötung (entsprechend den Vorschriften für Schlachtung und Jagd); also daß das dann Jemand macht, der sich damit auskennt, Tiere, die legal getötet werden können, möglichst schonend zu erlegen. Also ohne Quälerei. Ein Verstoß hiergegen, wäre ebenfalls tierschutzrechtlich relevant. Und daneben natürlich das Verbot roher Tiermisshandlung; also bspw. das Fangen und Halten von Katzen bloß aus Freude, sie lange (und leidend) zappeln und schreien zu sehen und zu hören…

Der Verweis auf "Mausefalle" ist m.E. unpassend (und überflüssig), zumal dort zunächst das Bild einer Totschlagfalle erscheint. Und solche sind (üblicherweise) verboten und eben keine Lebensfalle wie die hier gemeinte "Katzenfalle".

Einwände gegen Änderungen? (nicht signierter Beitrag von Sachscho (Diskussion | Beiträge) 10:17, 14. Aug. 2019 (CEST))Beantworten