Diskussion:Kaufehe
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Abubiju in Abschnitt Im römischen Familienrecht hatte das Familienoberhaupt eine besondere Gewalt über alle Familienangehörigen, insbesondere über die Ehefrau.
Im römischen Familienrecht hatte das Familienoberhaupt eine besondere Gewalt über alle Familienangehörigen, insbesondere über die Ehefrau.
[Quelltext bearbeiten]Echt? Wo ist das denn belegt? Oder hat man das einfach mal so aus den aktuellen Fernsehserien zu diesem Thema geschlossen? Und was soll "eine besondere Gewalt" überhaupt bedeuten? Hatte der irgendwie mehr Gewalt über die Familie als in anderen Kulturen dieser Zeit? --87.140.195.1 14:54, 11. Aug. 2015 (CEST)
- Bitte beachte die Fußnoten. --Abubiju (Diskussion) 16:04, 11. Aug. 2015 (CEST)