Diskussion:Kennzeichenmissbrauch
Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von Pistazienfresser in Abschnitt Rechtsverkehr
eingefügt von mir - --Ricky59 17:18, 1. Mai 2007 (CEST)
Der Betrieb einer Gegenblitzanlage soll den TB erfüllen??--Nemissimo 酒?!? 16:29, 13. Apr. 2007 (CEST)
- Jo, § 22 Abs. 1 Nr. 3 StVG spricht von "verändern oder sonst in seiner Erkennbarmachung beeinträchtigen" - ist aber selten. -- Matt1971 ⌘ ±⇄ _ ✈_ 22:58, 13. Apr. 2007 (CEST)
Die Löschdiskussion zum LA vom 13.03.2007 wurde hier geführt. --S.Didam 11:09, 22. Apr. 2007 (CEST)
Rechtsverkehr
[Quelltext bearbeiten]In einem Straßenverkehrsartikel könnte die Formulierung "Gefordert wird ein Gebrauch des ge- oder verfälschten Kennzeichens im Rechtsverkehr" missverständlich sein. Was ist mit Linksverkehr? Ich schlage eine Änderung auf Rechtsgeschäft vor, wohin der Begriff sowieso verlinkt ist. --Kabelschmidt (Diskussion) 14:00, 1. Mär. 2024 (CET)
- Die Verlinkung auf Rechtsgeschäft war missverständlich. Habe keinen Straßenverkehrskommentar vorliegen, es dürfte jedoch ein Verweis auf das entsprechende Merkmal in § 267 StGB gemeint sein. --Pistazienfresser (Diskussion) 15:00, 1. Mär. 2024 (CET)
- Vgl. auch Rechtsverkehr (Recht). --Pistazienfresser (Diskussion) 15:21, 1. Mär. 2024 (CET)