Diskussion:Kim Weber (Boxer)

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Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von 85.22.139.215 in Abschnitt Bewährungsstrafe
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Bewährungsstrafe

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Eine Freiheitsstrafe in Höhe von drei Jahren auf Bewährung auszusetzen ist in Deutschland nicht möglich. Erkennt ein Gericht auf mehr als zwei Jahre Haft, kann diese nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. --85.22.139.215 13:59, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten