Diskussion:Kind als Schaden
Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Chaunzaggoroth
Ich bezweifle ein wenig, dass es sich hier um einen in der deutschen Rechtswissenschaft verwendeten Begriff handelt. In einer zugegebenermaßen flüchtigen Recherche, konnte ich ihn vor allem als Klammerzusatz finden. --WerWil 07:59, 8. Feb. 2008 (CET)
Müsste es nicht eher Artikel 2 Absatz 2 GG sein, statt Artikel 1? -- 84.56.178.185 08:33, 23. Mai 2008 (CEST)
- M. E. müsste dieses Lemma auf "Kind als Schaden" verschoben werden. Dies wäre der korrekte deutsche Rechtsbegriff. Einwände? -- Chaunzy 07:27, 24. Aug. 2010 (CEST)
- Ergänzung dazu, es fehlt natürlich noch etwas zur bundesdeutschen Rechtsprechung des BGH. Vgl. BGH, Urt. v. 15. 2. 2000 - VI ZR 135/99. -- Chaunzy 07:30, 24. Aug. 2010 (CEST)