Diskussion:Kinderadditive

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Snevern in Abschnitt Begriff "Additive"
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Quellen

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Man mag ja die bisher nur tabellarische Auflistung verbessern, indem man die einzelnen Punkte erläutert. Aber dass Quellenangaben fehlen sollen, ist nicht richtig, denn es sind jeweils die Gesetzesstellen angegeben, wo sich die entsprechende Regelung findet. --Gunilla 11:35, 14. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Das kommt hin. Allerdings fragt man sich als Leser, woher der zusammenfassende Begriff "Kinderadditive" stammt, ob gerade diese wohlumrissene, im Wikipedia-Artikel aufgeführte Liste gemeint ist oder ob es nicht doch eine allgemeinere Bedeutung des Begriffs gibt. Eine allgemeine Definition, möglichst mit Einzelnachweis dazu, wäre deshalb hilfreich. --Carolin 12:19, 14. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
viele der Gesetzesstellen sind aber nicht mehr aktuell, d.h. hier müsste dringend aktualisiert werden 217.83.21.113 09:28, 15. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Begriff "Additive"

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"Neben dem Kindergeld und den Kinderfreibeträgen gibt es im Einkommensteuerrecht und im Eigenheimzulagengesetz eine Vielzahl anderer kindbedingter Steuervergünstigungen; diese nennt man auch Kinderadditive."

Man nennt sie "auch" Additive? Wie nennt man sie denn sonst? "Kindbedingte Steuervergünstigungen"? Dann wäre das der richtige Begriff für's Lemma. Ansonsten sollte man sinngemäß schreiben: "diese nennt man Kinderadditive".

Ich hab leider keine ausreichende Sachkenntnis: das Steuerrecht und ich, wir verstehen uns nicht sonderlich. --Snevern 11:45, 8. Mär. 2010 (CET)Beantworten