Diskussion:Kindstötung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Castizo.de in Abschnitt Kindstötungen in sogenannten Entwicklungsländern #Pakistan
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Gegenwart fehlt

[Quelltext bearbeiten]

Artikel ist bisher auf die Rechtslage in Deutschland unmittelbar vor 1998 beschränkt. Dies berücksichtigt nicht die Gegenwart (Anwendbarkeit von § 211 StGB eröffnet? Strafzumessung innerhalb von §§ 212, 213 StGB?), nicht das Recht anderer Länder, vor allem aber nicht die umfangreiche rechtshistorische Vergangenheit, von der der Zeit 1949-1998 nur ein kleiner Teil ist, und zwar nicht gerade der wichtigste Teil. Ich möchte daher eine Erweiterung anregen.Topinambur 10:48, 7. Dez 2004 (CET)

Infantizid - Filizid

[Quelltext bearbeiten]

Zitat von vaeternotruf.de/filizid.htm: "Die Tötung eines Kindes, egal welchen Alters bezeichnet man als Infantizid. Erfolgt die Tötung eines Kindes durch einen Elternteil oder beide, so spricht man von Filizid." Kann das jemand verifizieren? Der Artikel müsste dann entsprechend angepasst werden. (nicht signierter Beitrag von 213.157.9.133 (Diskussion) 12:07, 30. Mai 2006 (CEST))Beantworten

Lemma:Kindstötung?

[Quelltext bearbeiten]

Ich bin mir nicht sicher, ist dies nicht ein fest stehener Begriff namens Kindstötung (ohne "e")? Klar dass es Kindestötung heissen müßte, wenn es ein zusammengesetzter Begriff wäre, aber dann stellt sich die Frage, ob das überhaupt das richtige Lemma ist. Jedenfalls meine ich, dass bei diesem Wort die mittelalterliche Schreibweise übernommen wurde und ohne "e" richtig wäre!?! --Mausch 19:12, 6. Jan 2006 (CET)

Laut Duden gibt es beide Genitivformen von Kind (Kinds und Kindes), also ist die ganze Spekulation über irgendetwas "mittelalterliches" (!!??) unnötig. Außerdem ist das wohl eher ohnehin kein Genitiv, sondern wohl eher ein Fugen-s, und da gibt's keine Regel. --AndreasPraefcke ¿! 11:39, 24. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Infantizid

[Quelltext bearbeiten]

Infantizid ist heute vor allem ethisch in Zusammenhang mit Säuglingen mit schweren Geburtsgebrechen wie Anencephalie, schwere spina bifida und vergleichbare ein heisses umstrittenes Thema Stichwort Peter Singer). Dieses Thema fehlt hier jedoch vollständig, was ich in einer umfassend angelegten Enzyklopädie wie wikipedia schwer vermisse. (nicht signierter Beitrag von 213.55.131.22 (Diskussion) 01:14, 10. Jul. 2006 (CEST))Beantworten

Fötizid

[Quelltext bearbeiten]

Hier eine Quelle zum Fötizid (Abtreitung aufgrund des Geschlechts): [1] 84.173.197.202 11:01, 24. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Literatur

[Quelltext bearbeiten]

Marijke Lichte, "Deutschlands tote Kinder": Selbsteintrag, kein Hinweis auf wissenschaftliche Kompetenz der Autorin, erschienen 2007, keine Rezeption auffindbar, dafür in www.Geschenkidee vertreten; Verlag ("Schardtbücher fesseln mehr", "nicht nur Krimis", Internetauftritt unter wxw,deutsche-krimi-autoren,de) (http://en.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:WikiProject_Spam/LinkReports/marijke-lichte.de%29 Spamreport auf en.WP) = Summa summarum: entspricht nicht WP:LIT. (Zaphiro hatte also Recht :-) --Logo 21:39, 6. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Translation from English

[Quelltext bearbeiten]

Could anyone translate some material from this article in en:wiki?

http://en.wikipedia.org/wiki/Infanticide

189.180.200.29 00:00, 2. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Literaturhinweise fehlerhaft

[Quelltext bearbeiten]

kann einer der Autoren bitte diese Hinweise aus dem Text mit einer Quellenangabe ergänzen?
(Langer, 1974).
(Moseley, 1986) --Goesseln 11:38, 17. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Die Antiken Verweise fehlen: a) biblischer Moloch, b) Königsangst des Herodes, c) Karnickelevolution bei den Pharaonen. (Wenn man Karnickel richtig übersetzt bezieht sich dies auch auf den Menschen) --gast 15:10, 9. Jan 2013 (CEST)

Es ist immer noch ein "privilegiertes" Verbrechen

[Quelltext bearbeiten]

Ziatat: "Die Privilegierung ergab sich aus der psychischen Zwangslage der Mutter, ein Kind unter den Umständen der Nichtehelichkeit zu gebären oder geboren zu haben. Durch die gesellschaftliche Entwicklung, die inzwischen die Nichtehelichkeit (früher: Unehelichkeit) von Kindern als gewöhnlich akzeptiert, ist der Tatbestand obsolet geworden. Inzwischen wird die Kindestötung dem minder schweren Fall eines Totschlags gleichgesetzt." Somit ist es immer noch nicht dem Mord gleichgestellt und daher immer noch privilegiert. --92.74.21.139 13:14, 31. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Der Satz ist in dieser Allgemeinheit auch keineswegs richtig! Die Kindstötung kann einen minder schweren Fall des Totschlags darstellen. Es bleibt aber auch die Verurteilung wegen "normalen" Totschlags oder sogar wegen Mordes möglich. Vgl. BGH 4 StR 352/08 vom 30.10.2008.--BlueMagic 23:16, 16. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Tatsächlich wird sich im Strafmaß nicht viel geändert haben, denn der Paragraph sagte "drei bis fünfzehn Jahre; bei mildernden Umständen ein halbes bis fünf Jahre". Mord war bei analoger Anwendung der Rechtsprechung im Rotenburg-Fall auch damals als Mord zu bestrafen; so wird das, was damals mildernde Umstände hatte, heute ein minderschwerer Fall des Totschlags sein und dieselbe, allenfalls auf das eine Jahr Mindestmaß erhöhte Strafe erhalten; was damals mit drei bis unter fünf Jahren, aber ohne Annahme von mildernden Umständen bestraft worden wäre, wird man heute auf Grund der nach wie vor bestehenden emotionalen Ausnahmesituation als minderschweren Fall einstufen und genauso bestrafen wie früher, und was damals fünf oder mehr Jahre bekommen hätte, kann man als minderschweren Fall einstufen (bis zehn Jahre) oder auch nicht, und jedenfalls bestrafen wie früher. Weggefallen ist die Möglichkeit, für besonders leichte Fälle weniger als ein Jahr zu verhängen. Aber ob die so viel genutzt worden ist?--2001:A61:2089:9601:24FD:78BF:84A1:DCD4 12:11, 11. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Straftats Relevanz / Gerichtsbarkeit

[Quelltext bearbeiten]

War in China die Kindertötung zeitweise legal, wie wird das Verbrechen Bestraft? ,,Meinem Vater war ein Junge eben lieber und warum auch das Gesetz der erlaubten Kindestötung nicht ausnutzen wenn man darf? ´´[2] (nicht signierter Beitrag von 47.64.63.100 (Diskussion) 23:03, 4. Jan. 2014 (CET))Beantworten

Typo in Datum 1.April1988

[Quelltext bearbeiten]

das muß 1998 sein. --129.13.72.197 13:58, 25. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Paragraph Österreich

[Quelltext bearbeiten]

Der angegebene Link führt zu einer Version des § 79, die nur bis 2015 in Kraft war.--Ornig (Diskussion) 16:50, 17. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Kindstötungen in sogenannten Entwicklungsländern #Pakistan

[Quelltext bearbeiten]

Den Hinweis mit der konservativen-islamischen Männergesellschaft und der implizit gedachten Korrelation zu den Neugeborenenmorden finde ich irreführend. In den anderen islamischen Ländern kommt das nicht vor, weil es klar gegen den Islam verstößt. In Pakistan werden genau wie in Indien überwiegend Mädchen getötet. Es ist ein Erbe aus vorislamischer Zeit! --Castizo.de (Diskussion) 03:29, 24. Aug. 2021 (CEST)Beantworten