Diskussion:Kirchenprovinz Rom
Rechtsnatur und territorialer Umfang der Kirchenprovinz Rom
[Quelltext bearbeiten]Die Titulatur des Papstes als „Erzbischof und Metropolit der Provinz Rom“ („Archiepiscopus et Metropolitanus Provinciae Romanae“) deutet darauf hin, dass es an sich wohl eine Kirchenprovinz Rom geben muss. Handelt es sich dabei um eine „normale“ Provinz im Sinne der cann. 431 f. CIC? Die Frage wurde bereits 2007 auf der italienischen Wikipedia (Diocesi suffraganee e non, Provincia Romana e diritto) diskutiert, ohne eine klare Antwort zu finden. Folgendes dürfte gegen den Charakter einer normalen Provinz sprechen:
- Bei einer normalen Provinz hat der Metropolit eine Mittelstellung zwischen Suffraganbischöfen und Papst. Das wäre angesichts personaler Identität von Papst und Metropolit bei Rom nicht möglich.
- Der Papst wird auch als „Bischof der Kirche von Rom“ in Buch 2, Teil 2, Sektion 1 des CIC behandelt. Es ist deshalb systematisch zweifelhaft, ob die Bestimmungen über Teilkirchen einschließlich Bischöfe und Kirchenprovinzen in Buch 2, Teil 2, Sektion 2 überhaupt auf den Papst und sein Bistum Anwendung finden.
- Im Annuario Pontificio (etwa 2019 S. 1117, aber auch 1870 S. 46) sind für den Umkreis von Rom weder ein „Metr“opolitanbistum noch „Suffr“agane genannt (anders aber z. B. catholic-hierarchy.org oder katholisch.de, wo alle Teilkirchen der Kirchenregion Latium als Suffragane von Rom angegeben sind).
- Es scheint, als komme auch der Begriff der Provinz Rom (Provincia Romana) in offiziellen Verlautbarungen kaum vor (abgesehen von der zitierten Titulatur). So wurde etwa bei der Verleihung von Rechtspersönlichkeit an die Regionen (AAS 1995 S. 369 ff) deren territorialer Umfang grundsätzlich über die Provinzen bestimmt, nicht aber bei der Region Latium, zu der Rom gehört (S. 374).
Unklar ist nicht nur die Rechtsnatur der Provinz Rom, sondern auch ihr territorialer Umfang:
- Es könnte naheliegen, die Provinz Rom als aus den suburbikarischen Bistümern zusammengesetzt anzusehen, wie es der deutsche Wikipedia-Artikel tut. Möglicherweise ließe sich sagen, dass der Kardinalvikar hier eine ähnliche Mittelstellung einnimmt wie sonst ein Metropolit. Leider ist im Motu proprio Suburbicariis sedibus aber nicht von einer Provinz Rom die Rede.
- Die Provinz Rom könnte sich mit der Region Latium decken, wie die polnische Wikipedia unter Berufung auf catholic-hierarchy.org annimmt. Es gibt auch andere Fälle, in denen Provinz und Region deckungsgleich sind (Lombardei, Ligurien, Basilikata). Die nicht-suburbikarischen Teilkirchen der Region Latium werden im Annuario Pontificio zwar „imm“ediat genannt, doch müsste das nicht entgegenstehen, wenn die Provinz Rom eben keine normale Provinz im Sinne des CIC ist.
- Die Provinz Rom könnte sich neben den suburbikarischen Bistümern aus allen immediaten, also direkt dem Apostolischen Stuhl unterstellten Teilkirchen zusammensetzen (Grundriss des nachkonziliaren Kirchenrechts, 1980, S. 203; „maximalistisches Verständnis“). Siehe auch Franz Xaver Wernz: Ius Decretalium, Band 2, Teil 2, 3. Auflage 1915, S. 336: Seit Innozenz III. Erstreckung von Capua bis Pisa mit 6 suburbikarischen und 62 weiteren Diözesen, später Reduktion um 27 Diözesen; jene alte Gebietsumschreibung sei geblieben; beim Provinzialkonzil kämen alle immediaten Bischöfe zusammen. Ferner Italien. Kirchliche Eintheilung (Karte von 1846).
- Denkbar wäre schließlich auch, die Provinz Rom, wie sie in der Titulatur des Papstes genannt wird, als rein historischen bzw. untechnischen Begriff zu betrachten („minimalistisches Verständnis“). Die im März 2020 erschienene Ausgabe des Annuario Pontificio nennt den Titel Arcivescovo e Metropolita della Provincia Romana tatsächlich nurmehr unter den historischen Titeln (Titoli storici).
Lässt sich da eine klare Antwort finden oder bleibt's ein „Mysterium“? Grüße, Scriptorix (Diskussion) 23:00 5. Aug. 2019 (CEST), ergänzt 11:10 21. Jul. 2020 (CEST)