Diskussion:Kirchenregion Latium
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Hoefler50 in Abschnitt Der Sprengel der Kirchenregion Latium
Der Sprengel der Kirchenregion Latium
[Quelltext bearbeiten]Die Kirchenregion Latium erhielt durch das Motu proprio Suburbicariis sedibus ihren heutigen Umfang, insofern das Bistum Rom der Kirchenregion Latium zugeordnet wurde, siehe die Bestimmung in Art. VI: „mandamus ut unum cum eadem Romana dioecesi constituant coetum seu Conferentiam“. Zu berichtigen ist auch der Satz „1914 wurden die heutigen Bistümer gegründet“, denn die suburbikarisches Bistümer gehen teils auf die Zeit der Alten Kirche zurück, teils entstanden sie im Mittelalter. --M Huhn (Diskussion) 12:14, 11. Nov. 2023 (CET)
- Auf was beziehst du dich. Umfang würde ich auf die Abgrenzung beziehen. Johannes XXIII. hat aber nur die rechtliche Vertretung geändert. --Gruß Michael Hoefler50 Diskussion Beiträge 13:21, 11. Nov. 2023 (CET)
- Danke für die Antwort. Vor dem Motu proprio Suburbicariis sedibus von Papst Johannes XXIII. gehörte das Bistum Rom nicht zur Kirchenregion Latium, seither gehört es dazu. Insofern änderte sich der Umfang des Sprengels. Mit einem Gruß --M Huhn (Diskussion) 14:08, 11. Nov. 2023 (CET)
- Hallo, ich hab es beim durchlesen nicht gefunden. In welchen Absatz steht die Änderung? Regio ecclesiastica finde ich nicht im Text. --Gruß Michael Hoefler50 Diskussion Beiträge 18:08, 11. Nov. 2023 (CET)
- Danke für die Antwort. Vor dem Motu proprio Suburbicariis sedibus von Papst Johannes XXIII. gehörte das Bistum Rom nicht zur Kirchenregion Latium, seither gehört es dazu. Insofern änderte sich der Umfang des Sprengels. Mit einem Gruß --M Huhn (Diskussion) 14:08, 11. Nov. 2023 (CET)
- Die Perspektive von Suburbicariis sedibus ist nicht die auf ein Territorium („regio ecclesiastica“ findet sich in keiner Schrift von Johannes XXIII.), sondern der Blick auf Personen, wie immer bei Johannes XXIII., in diesem Fall auf die Bischöfe. Es geht um die regionale Bischofskonferenz der suburbikarischen Bistümer, der das Bistum Rom hinzugefügt wird: „mandamus ut unum cum eadem Romana dioecesi constituant coetum seu Conferentiam“. Kirchenregionen und regionale Bischofskonferenzen in Italien entsprechen einander. Mit einem Gruß --M Huhn (Diskussion) 21:26, 11. Nov. 2023 (CET)
- In den Schlussbestimmungen im 6. Absatz Von den genannten Bischöfen hätte ich es auf die Kirchenprovinz Rom festgelegt und nicht auf die Kirchenregion. Wie offiziell diese Konferenz lese ich nicht raus. Ob es eher nach dem Motto: Redet miteineander oder ob es eine lokale Bischofkonferenz wie die Freisinger Bischofskonferenz ist. --Gruß Michael Hoefler50 Diskussion Beiträge 12:59, 12. Nov. 2023 (CET)
- Die Perspektive von Suburbicariis sedibus ist nicht die auf ein Territorium („regio ecclesiastica“ findet sich in keiner Schrift von Johannes XXIII.), sondern der Blick auf Personen, wie immer bei Johannes XXIII., in diesem Fall auf die Bischöfe. Es geht um die regionale Bischofskonferenz der suburbikarischen Bistümer, der das Bistum Rom hinzugefügt wird: „mandamus ut unum cum eadem Romana dioecesi constituant coetum seu Conferentiam“. Kirchenregionen und regionale Bischofskonferenzen in Italien entsprechen einander. Mit einem Gruß --M Huhn (Diskussion) 21:26, 11. Nov. 2023 (CET)