Diskussion:Kirchliches Selbstbestimmungsrecht

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von House1630 in Abschnitt Kulturkampf
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kirchliche Entgelte

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Im Artikel zum kirchlichen Selbstbestimmungsrecht wird folgende Behauptung aufgestellt:

"Die Abwägung des Selbstbestimmungsrechts mit kollidierenden Grundrechten Dritter (praktische Konkordanz) kann im Einzelfall schwierig sein. Sie wird dadurch erleichtert, dass die kirchenrechtlichen Regelungen den staatlichen teilweise ähneln (vgl. etwa die römisch-katholische Anordnung über den kirchlichen Datenschutz oder die Mitarbeitervertretungsgesetze) oder für Dritte sogar günstiger sind (Höhe der Arbeitsentgelte)."

Dies stimmt zumindest in dieser Pauschalität nicht: unter den vielen kirchlichen Vergütungssystemen ist mir nicht ein einziges bekannt, welches höhere Entgelte gewährt als der im Tätigkeitsfeld Pflege, Betreuung, Erziehung branchenübliche Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD).

Bis Mitte 2007 haben die Arbeitsrechtlichen Kommissionen der Kirchen mehr oder weniger verlässlich die Verhandlungsergebnisse der Tarifverhandlungen für den Bundesangestelltentarif (BAT) mit einer geringen Verzögerung in ihre Vergütungssysteme übernommen. Mit der Novellierung der AVR DW EKD (Arbeitsvertragsrichtlinien der evangelischen Kirche in Deutschland) ist ein großer Teil der kirchlichen und diakonischen Entgelte von der Entwicklung im öffentlichen Dienst abgekoppelt worden. Seitdem wird nur noch in einzelnen kirchlichen Systemen, z.B. dem BAT-KF (Bundesangestelltentarif- kirchliche Fassung) Branchenniveau gezahlt, die meisten kirchlichen "Tarife" unterbieten den TVÖD zum Teil erheblich.

--89.31.0.20 10:09, 24. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Deutschlandlastig

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Vergleich mit Ausland wäre interessant --109.90.6.25 09:53, 27. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Der Vergleich mit dem Ausland ist schnell gemacht: das kirchliche Selbstbestimmungsrecht gibt es ausschließlich in Deutschland. Weder Italien noch Spanien noch Brasilien noch irgendein anderes Land billigt der Kirche zu, eigene Gesetze zu bauen. -- 89.31.0.20 10:38, 4. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Das ist so selbstverständlich nicht richtig. Jedes Land, das Religionsfreiheit gewährt, gewährt sich in gewissem Umfang auch denjenigen, die sich zur Religionsausübung zusammenschließen. Ob das allein über die Religionsfreiheit oder auch institutionell gewährleistet wird wie in Deutschland, ist eine andere Frage, die man aber auch nicht ganz so pauschal beantworten kann. --103II 20:06, 8. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Baustein gesetzt. --House1630 (Diskussion) 13:31, 15. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Kulturkampf

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"Im Kulturkampf wurde gegen dieses Recht allerdings systematisch verstoßen." Worauf soll sich dieser Satz beziehen? Wo ist das belegt und wird so interpretiert? Habe es erst einmal gelöscht, bis diese Fragen geklärt sind. --Gymsbytes (Diskussion) 01:33, 23. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Tja - nun ist es wieder drin - warum auch immer - und ohne Quelle wie bisher. --House1630 (Diskussion) 13:33, 15. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 03:30, 25. Dez. 2015 (CET)Beantworten