Diskussion:Klammertechnik (Recht)
Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von N.Al-Saratan in Abschnitt Rechtsvergleichende Aspekte
Rechtsvergleichende Aspekte
[Quelltext bearbeiten]- fände es schön, einen Rechtsvergleichenden Absatz einzufügen. Wenn ich mich recht entsinne, ist die Klammertechnik im Umfang wie etwa im BGB eine relativ deutsche Eigenheit; jedenfalls so nicht im Code Civil zu finden. Daraus lässt sich auch erklären, warum die systematische Auslegung für uns vergleichsweise herausragende Bedeutung hat... hab aber gerade meinen Zweigert/kötz nich zur hand, vielleicht kann da ja ma jemand nachkieken--N.Al-Saratan 01:15, 21. Dez. 2009 (CET)