Diskussion:Klaus Conrad (Mediziner)

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Wo st 01 in Abschnitt Gestalttheorie und Konstitutionslehre
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Rücksetzung

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Rücksetzung erfolgte , da Klaus Conrad 1905 nicht in Wien sondern im damaligen k.u.k. Reichenberg (heute Liberec) geboren wurde. Sein Vater Otto Conrad war zu dieser Zeit in Reichenberg an der Handelskammer (Aussenstelle von Wien) angestellt.bastian conrad---- 11:40, 14. Okt. 2008 (CEST) Artikel Otto Conrad wurde nach Otto Conrad (Ökonom) verschoben, --Pflastertreter 21:13, 29. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Mitgliedschaft

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Aufführung in der Kategorie „NSDAP-Mitglied“ nicht gerechtfertigt. Literatur über G.Aumüller nicht auffindbar. In der angegebenen Liste werden wichtige Politiker und Funktionsträger der NSDAP und ehemaliger NSDAP-Mitglieder, die nach Mai 1945 politisch tätig waren, aufgeführt. Zu dieser Gruppe hat K.Conrad - nach meinem Wissen - nie gehört. Er war nie politisch tätig , arbeitete bis zum Kriegsende als Oberarzt an der Univ.Marburg und führte im Krieg ein Kriegsversehrten-Lazarett.---- 11:41, 14. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Gestalttheorie und Konstitutionslehre

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Die Gestalttheorie spielt in Conrads Konstitutionslehre kaum eine Rolle. Abgesehen von 2 Arbeiten aus dem Jahr 1933 veröffentlicht er erst ab 1943 wieder zu dieser Thematik. Daher habe ich den entsprechenden Satz geändert und statt dessen auf Kretschmers Konstitutionslehre verwiesen, sowie weiter unten Links zu Gestalttheorie und Gestaltpsychologie ergänzt. Außerdem war die Fußnote "Standardwerk der NS-Krankenmörder" in dieser Form unsachlich und an dieser Stelle unpassend. (nicht signierter Beitrag von Saitham Rebuh (Diskussion | Beiträge) 29. Aug. 2016, 12:11)

Hallo Mathias,
hast du für diese Behauptung auch eine Quelle? Sonst würde ich es wieder entfernen wollen, da nicht vorher auf der Disk konsentiert. -- Wo st 01 (Sprich mit mir) 12:18, 29. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Hallo Wo st 01 Da es sich um eine negative Behauptung handelt, ist es schwierig, sie durch eine bestimmte Literaturstelle zu belegen. Die Gestaltpsychologie ist eine phänomenologische Wissenschaft. Das heißt, sie betrachtet die psychischen Phänomene aus Sicht des erlebenden Subjekts. In der Konstitutionslehre geht es mehr um eine Betrachtung von außen. Der Strukturbegriff der Leipziger Ganzheitspsychologie allerdings spielt in Conrads Konstitutionslehre als Grundidee eine wichtige Rolle, wird im Buch aber ebenfalls nur selten direkt zitiert. Als Beleg soll vorerst die unter weblinks aufgeführte Arbeit genügen (zum Strukturbegriff s. S. 15, zur Konstitutionslehre s. S. 37ff). Besagte Fußnote habe ich durch einen adäquateren Hinweis auf die Zwangssterilisation ersetzt. Saitham Rebuh