Diskussion:Klaus Habersetzer
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Godihrdt in Abschnitt in den Ruhestand verabschiedet.
in den Ruhestand verabschiedet.
[Quelltext bearbeiten]bedeutet das,
*er wurde in den ruhrstand versetzt? Wirft die frage auf warum?
oder
- er trat mit erreichen der altersgrenze in den ruhestand ein? Also ein ganz normaler vorgang.
--2003:E9:DF38:9400:4CE9:5F51:21B6:569F 16:25, 1. Okt. 2022 (CEST)
- Wenn nichts anderes eingetragen ist, gilt der Normalfall, und das ist der Eintritt bzw. die Versetzung in den Ruhestand mit Erreichen der Altersgrenze (§ 44 Soldatengesetz) oder eben – wenn die bereits auf Wunsch der Ministerin oder des Ministers überschritten ist, ein entsprechendes anderes Datum. Bei Klaus Habersetzer im speziellen ist es auch noch so, dass er ja einen Großen Zapfenstreich bekommen hat (das bekommen zum Abschied in der Regel nur Generalleutnante und Generale), den erhält ein Soldat natürlich nicht, wenn er vorzeitig nach § 50 Soldatengesetz in den Einstweiligen Ruhestand verabschiedet worden ist. --Godihrdt (Diskussion) 06:12, 2. Okt. 2022 (CEST)
- Letzteres ist so nicht ganz richtig (vgl. Wolfgang Schneiderhan (General)) --Ralph (Bungert55) (Diskussion) 08:56, 2. Okt. 2022 (CEST)
- Leider finde ich keinerlei Beleg, dass Schneiderhan nach § 50 in den Ruhestand verabschiedet worden ist. Vielmehr ist es so, dass er über den Ablauf der allgemeinen Altersgrenze hinaus verwendet worden ist, seine Dienstzeit wurde noch von Jung bis 2010 verlängert. Die offizielle Version wird also sein, dass man seinen Ruhestand vorgezogen hat, er aber nicht in den einstweiligen entlassen worden ist, weil er die allgemeine Grenze schon überschritten hatte. Womit meine Aussage richtig bleibt. Godihrdt (Diskussion) 12:22, 2. Okt. 2022 (CEST)
- Die Grenze lag damals bei 62 Jahren, nicht wie heute bei 65 Jahren. --Godihrdt (Diskussion) 12:24, 2. Okt. 2022 (CEST)
- Leider finde ich keinerlei Beleg, dass Schneiderhan nach § 50 in den Ruhestand verabschiedet worden ist. Vielmehr ist es so, dass er über den Ablauf der allgemeinen Altersgrenze hinaus verwendet worden ist, seine Dienstzeit wurde noch von Jung bis 2010 verlängert. Die offizielle Version wird also sein, dass man seinen Ruhestand vorgezogen hat, er aber nicht in den einstweiligen entlassen worden ist, weil er die allgemeine Grenze schon überschritten hatte. Womit meine Aussage richtig bleibt. Godihrdt (Diskussion) 12:22, 2. Okt. 2022 (CEST)
- Letzteres ist so nicht ganz richtig (vgl. Wolfgang Schneiderhan (General)) --Ralph (Bungert55) (Diskussion) 08:56, 2. Okt. 2022 (CEST)