Diskussion:Klaus Weber (Jurist, 1957)
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Mailtosap in Abschnitt Werk doppelt
Werk doppelt
[Quelltext bearbeiten]Ich meine, das Werk des Herrn einmal aufzuführen – entweder im Fließtext oder als Liste – müsste doch wohl reichen. Zweimal hintereinander scheint mir ein wenig viel des Guten. Bitte entscheidet Euch. --Anna (Diskussion) 18:09, 27. Mai 2014 (CEST)
- Richtig, sehe ich auch so. Habe die Sache nun bereinigt. Gruß --Mailtosap (Diskussion) 22:26, 5. Jun. 2014 (CEST)