Diskussion:Kleine Anfrage (Deutschland)
Individuelles Fragerecht ist nicht "kleine Anfrage"
[Quelltext bearbeiten]Auch "kleine Anfragen" bedürfen einer 5% Unterstützung! Sie sind nicht das Individuelle Fragerecht eines Abgeordneten, der 4 Fragen im Monat an die Regierung stellen kann. Insoweit ist auch dies nicht der Unterschied zwischen kleiner und großen Anfrage! 2002:5B6D:1C37:0:0:0:0:2 19:23, 1. Nov. 2013 (CET)
Fühlt sich niemand berufen, diesen doch sehr gravierenden Fehler im Artikel zu beheben?! (nicht signierter Beitrag von 89.15.237.51 (Diskussion) 15:56, 7. Jan. 2015 (CET))
Ich verstehe auch nicht, warum das nicht korrigiert wird, siehe hier: https://www.mitmischen.de/verstehen/lexikon/k/kleine_Anfrage/index.jsp Auch die hier drunter stehende Statistik ist nicht eingepflegt. Ich würde es machen, kenne mich aber nicht gut genug aus, um es richtig zu machen. Wenn es wer tut, bitte auch hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Kleine_Anfrage und ggf. wo noch. Gruß Frank - 05.04.2017 (nicht signierter Beitrag von 91.66.40.118 (Diskussion) 15:55, 5. Apr. 2017 (CEST))
So, habe jetzt im Abschnitt "Deutscher Bundestag" den Satz eingefügt "Sie müssen von einer Fraktion oder von fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages unterzeichnet sein." Hoffe das ist so gut. Da hier auch die einzelnen Landesparlamente aufgeführt sind, in denen tatsächlich z.B. in § 61 der Geschäftsordnung des Landtages Baden-Württemberg, ein einzelner Abgeordneter eine Kleine Anfrage stellen kann, weiß ich leider nicht, wie der Einleitungstext besser geschrieben werden könnte. Aber ich mag auch nicht noch mehr Monate diesen missverständlichen Artikel im Auge behalten. Gruß Frank
Statistiken
[Quelltext bearbeiten]- "Bis zum Jahr 2008 wurden insgesamt 229 612 Kleine Anfragen an den Bundestag gerichtet, in etwa also eine Kleine Anfrage pro Tag."
- [1] " In 60 Jahren Bundestag wurden so insgesamt 229 612 Anfragen und Einzelfragen gestellt. (...) wurden seit der Gründung der Bundesrepublik bis zum Ende der 16. Wahlperiode im Herbst 2009 insgesamt "nur" 1.323 Große Anfragen, aber 15.505 Kleine Anfragen im Bundestag gestellt. (...) Die Kleine Anfrage ist den letzten Jahren immer wichtiger geworden: In der 16. Legislaturperiode erreichte die Zahl der Kleinen Anfragen mit 3.299 einen Rekordhoch."
- Statistik der Parlamentarischen Kontrolltätigkeit – Überblick 17. Wahlperiode (27. Oktober 2009 - 22. Oktober 2013)
- Kleine Anfragen 3.629
- CDU/CSU, FDP 39
- SPD, DIE LINKE, Bündnis 90/Grüne 1
- SPD, Bündnis 90/Grüne 3
- SPD 462
- DIE LINKE 1.682
- Bündnis 90/Grüne 1.442
- Statistik der Parlamentarischen Initiativen – Überblick 18. Wahlperiode (seit 22. Oktober 2013 bis jetzt)
- Kleine Anfragen 3.084
- CDU/CSU, SPD 33
- DIE LINKE, Bündnis 90/Grüne 1
- DIE LINKE 1.711
- Bündnis 90/Grüne 1.338
- Kleine Anfragen aus dem Bundestag: Opposition nervt, Regierung bummelt. In: SPIEGEL ONLINE. 24. Oktober 2016 . : "Demnach reichten die Bundesministerien während der laufenden Legislaturperiode insgesamt 901 Bitten um Fristverlängerung ein. Insgesamt wurden bis Oktober dieses Jahres 2946 Kleine Anfragen an Angela Merkels Kabinett gestellt."
--Atlasowa (Diskussion) 19:35, 4. Dez. 2016 (CET)
Veröffentlichungsfristen und -pflichten
[Quelltext bearbeiten]Da sich bislang nichts zur Veröffentlichung der Kleinen Anfragen befand und ich auch sonst keine leicht nachvollziehbare Quelle dazu finden konnte, habe ich den Bundestag per Email befragt und einige Tage später freundlicherweise auch eine Antwort bekommen.
Die Fragen (ohne Briefkopf und -fuss):
- Daher möchte ich Ihnen einige Fragen stellen, um mit den Antworten darauf den Wikipedia-Artikel entsprechend ergänzen zu können:
- Werden Kleine Anfragen grundsätzlich veröffentlicht oder gibt es Hinderungsgründe?
- Werden die Antworten auf Kleine Anfragen grundsätzlich veröffentlich oder gibt es dafür Hinderungsgründe?
- Wo findet jeweils die Veröffentlichung statt (ich vermute mal, in Form einer Bundestagsdrucksache)?
- Welche Fristen gibt es für die Veröffentlichung der Kleinen Anfragen und deren Antworten?
- Aus welchen Rechtsvorschriften lassen sich die Antworten auf die Fragen 1 bis 4 ableiten?
Die Antwort vom Referat PD2:
- Das Frage- und Informationsrecht der Abgeordneten und Fraktionen wird aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) und Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG abgeleitet. Kleine Anfragen und ihre Behandlung sind in § 104 i.V.m. §§ 75 Abs. 3, 76 Abs. 1, 77 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages geregelt. Für die Einreichung Kleiner Anfrage gibt es keine Fristen. Der Präsident des Bundestages fordert aber die Bundesregierung auf, die Fragen innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich zu beantworten; er kann die Frist im Benehmen mit dem Fragesteller verlängern. Kleine Anfragen und die Antworten der Bundesregierung werden als Bundestagsdrucksache veröffentlicht.