Diskussion:Kleinkraftrad/Archiv
Moped vs. Mofa
In der Schweiz ist ein Moped gleichzusetzen mit einem Mofa und nicht mit einem "Motorrad bis 50 ccm" - Der Begriff "Mokick" ist in der Schweiz unbekannt.
Dankeschön für die Info; verstehe ich das richtig und es gibt also nur 25-km/h-Mofas aber keine 50-cm³-Kleinkrafträder, die schneller fahren dürfen? Hast Du Quellen? --Alex74 07:38, 19. Jul. 2008 (CEST)
Nicht ganz. In der Schweiz dürfen Mopeds (die haben sichtbar Pedale zum treten, obwohl das v.a. proforma ist) 30 km/h schnell fahren und benötigen Fahrausweiskategorie M (die darf man schon mit 14 Jahren machen) - Kleinmotorräder hingegen Kategorie A, die erst ab 18 erlaubt ist.
Anmerkung: Zumindest in der Deutschschweiz ist auch die Bezeichnung "Töffli" verbreitet. Ich habe das einmal eingebaut. -Cú Faoil RM 13:36, 3. Jan. 2009 (CET)Sorry, das bezieht sich auf "Mofa" --Cú Faoil RM 13:38, 3. Jan. 2009 (CET)
Moped/Mokick/Roller
Ich habe die folgenden Zeilen herausgenommen bzw. ersetzt:
Es werden folgende Bauarten unterschieden:
- Moped (abgeleitet von Motorrad mit Pedalen)
- Mokick (abgeleitet von Motorrad mit Kickstarter)
- Motorroller
Inzwischen sind Mopeds und Mokicks weitgehend durch die komfortableren Motorroller verdrängt worden.
Die Auflistung der Bauarten finde ich irreführend. Man könnte meinen, daß "Motorroller" eine Unterkategorie der Kleinkrafträder wäre.
Ich mag auch die übliche Definition von "Moped" und "Mokick" nicht. Jeder transportiert die alte Geschichte von den Pedalen und dem Kickstarter, aber ich denke das geht mittlerweile komplett an der Realität vorbei. Fakt ist doch, daß praktisch jedes motorisierte Zweirad umgangssprachlich als "Moped" bezeichnet wird, während "Mokick" nur in unnötigen Nebenbemerkungen im Gesetz und in der Betriebserlaubnis zu finden ist.
- Die unterschiedliche Bauform als Moped (mit Pedalen) oder Mokick (mit Kickstarter) ist nicht irreführend sondern ziemlich klar und eindeutig, egal ob du das nun magst oder nicht.
<Klugscheißer>Ich hab auch mal Vespa PK50 gefahren, das hatte ein Pedal, einen Kickstarter, und eine Rollerkarosserie. Was ist das nun?</Klugscheißer>
Ein Kleinkraftrad mit echten Pedalen, im Sinne von Tretkurbel, habe ich bisher nur auf alten Fotos gesehen. Ich behaupte, sowas ist so gut wie ausgestorben.
Fazit: Ich meine, diese Begriffe sind nicht mehr Zeitgemäß. Ein Informationssuchender wird dadurch eher verwirrt als aufgeklärt. Deshalb habe ich es herausgenommen.
Abschließend noch ein Kommetar zur Verdrängung von Mopeds durch Roller: Mal sehen, wann den westdeutschen Kids, die jetzt ihren Klasse-M-bis-45km/h-Schein machen, auffällt, daß man damit auch Simson S50/S51 fahren darf, mit völlig legalen 60-65km/h...
--BjKa 11:18, 23. Mai 2005 (CEST)
- Dazu mal was: die Simsons dürfen dann aber nur älter als 28.02.92 einschließlich sein, DAS HEISST: die Kisten sind bis dato schon 15 Jahre alt. Lass mal 10 Jahre ins Land gehen, dann sind die 25 Jahre alt und irgendwann ist das wie bei einem 25jährigen Auto - die fallen auseinander. Außerdem hab ich gesehen dass aus verständlichen Gründen die vor-02/92-Baujahre auf einschlägigen Plattformen deutlich teurer weggehen als die nach-. Weil die eben nicht mehr unter die 60 km/h fallen. Ob jeder wegen 10 km/h mehr soviel berappen möchte? -andy 80.129.113.181 14:59, 21. Jan. 2007 (CET)
- Nunja, ne fahrbereite Simme im guten Zustand mit Papieren kriegt man ab 200,- Euro. Eine, die fährt aber optisch nicht so doll ist und gewisse Mängel hat für 100,- Euro...soviel hat meine gekostet. Sie wieder top in Schuß zu bringen hat knapp 50 Euro gekostet. Also bei weitem billiger als die Japaner oder Korearoller usw. Dazu kommt daß die Simson-Fangemeinde sehr groß ist, es eine sehr gute Ersatzteilversorgung mit hoher Neuproduktionsrate gibt und die Dinger sind aus Metall, das fällt nicht so schnell zusammen wie die neumodischen Dinger aus Plaste. Schau Dich doch mal um: es sind noch immer tausende Simson auf den Straßen, aber wann hast Du zuletzt einen Plastebomber von Anfang der 90er gesehen? --Alex74 22:47, 3. Apr. 2007 (CEST)
- In Österreich wird ein Gefährt, dass man mit 16 fahren darf und nur 43 km/h Bauartgeschw. durchwegs als Moped bezeichnet.
- Nunja, ne fahrbereite Simme im guten Zustand mit Papieren kriegt man ab 200,- Euro. Eine, die fährt aber optisch nicht so doll ist und gewisse Mängel hat für 100,- Euro...soviel hat meine gekostet. Sie wieder top in Schuß zu bringen hat knapp 50 Euro gekostet. Also bei weitem billiger als die Japaner oder Korearoller usw. Dazu kommt daß die Simson-Fangemeinde sehr groß ist, es eine sehr gute Ersatzteilversorgung mit hoher Neuproduktionsrate gibt und die Dinger sind aus Metall, das fällt nicht so schnell zusammen wie die neumodischen Dinger aus Plaste. Schau Dich doch mal um: es sind noch immer tausende Simson auf den Straßen, aber wann hast Du zuletzt einen Plastebomber von Anfang der 90er gesehen? --Alex74 22:47, 3. Apr. 2007 (CEST)
- Dazu mal was: die Simsons dürfen dann aber nur älter als 28.02.92 einschließlich sein, DAS HEISST: die Kisten sind bis dato schon 15 Jahre alt. Lass mal 10 Jahre ins Land gehen, dann sind die 25 Jahre alt und irgendwann ist das wie bei einem 25jährigen Auto - die fallen auseinander. Außerdem hab ich gesehen dass aus verständlichen Gründen die vor-02/92-Baujahre auf einschlägigen Plattformen deutlich teurer weggehen als die nach-. Weil die eben nicht mehr unter die 60 km/h fallen. Ob jeder wegen 10 km/h mehr soviel berappen möchte? -andy 80.129.113.181 14:59, 21. Jan. 2007 (CET)
Seit wann gilt diese Regelung? Eine Übersicht über Schweiz nud Österreich und gleichberechtigte Nennung im Text täten dem Artikel sicher gut, nur hatte ich bei der Überarbeitung keinerlei Daten hierüber und auch im (sehr knappen) Vorgängerartikel stand hierzu ja leider gar nichts.--Alex74 23:28, 3. Apr. 2007 (CEST)
- Seit ich mich erinnern kann und das sind schon an die 50 anni, kleiner gibt es noch das Mofa, von Motorfahrrad.--K@rl 23:36, 3. Apr. 2007 (CEST)
- erg. siehe Führerschein und Fahrerlaubnis#Mopedführerschein --K@rl 23:40, 3. Apr. 2007 (CEST)
Schön das ich die gesuchte Info zu "Moped" hier in der Diskusion Gefunden hab. Danke! Ted
Leichtkraftrad??
In FeV §76 lese ich unter Nummer 6.:
- Als Leichtkrafträder gelten auch Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h (Kleinkrafträder bisherigen Rechts), wenn sie bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Versteht das jemand? Für den Bereich zwischen 40 und 50 km/h tun sich doch endlose Abgründe auf, was Überschneidungen mit anderen Verordnungen betrifft!
--BjKa 12:10, 23. Mai 2005 (CEST)
Kleinkrafträder des alten Rechts mit nicht mehr als 50ccm und einer Höhstgeschwindig BIS 80 km/h (Kleines Nummerschild) gelten jetzt als Leichtkraftrad.
Kleinkrafträder des alten Rechts mit nicht mehr als 50ccm und einer Höhstgeschwindig UBER 80 km/h (Überwiegend Großes Nummernschild) gelten jetzt als "Leichtkraftrad Motorrad bis 50ccm" Huhu 13:00, 11. September 2005 (CEST)
- Na ja, um 80 km/h herum kann ich Dir folgen ;-) , aber der Text der Verordnung gilt ja auch undifferenziert zwischen 40 und 65 km/h. --BjKa 11:20, 13. Aug. 2007 (CEST)
"Moped" als Endsilbe
Das dürfte auf den ostdeutschen Sprachraum begrenzt sein, der uns auch den Holzmichel brachte. "Das Moped" im Sinne von "Das Dingens". Kennt in Süddeutschland kein Mensch. Muss das in den Artikel rein??! -andy 80.129.113.181 14:49, 21. Jan. 2007 (CET)
Ja, muss es, da es in der Schweiz eine gängige (und ev. sogar (halb)offizielle) Bezeichnung für Motorfahrräder ist!
- "Moped" existiert in der Schweiz nicht, das ist ein hochdeutsches Wort. (nicht signierter Beitrag von 46.253.186.62 (Diskussion) 19:14, 12. Okt. 2014 (CEST))
Überarbeitung
Da der Artikel für die Fülle seiner prinzipiellen Inhalte viel zu kurz war, habe ich mir erlaubt ihn, unter hnizunahme der bereits enthaltenen Informationen, gänzlich zu überarbeiten. Ich habe dies z.T.chronologisch als eine Art "Geschichte des KKR" getan, da die Definition immer wieder gesetzlichen und volksmündlichen Änderungen unterworfen war, wie schon die bisherige Diskussion hier zeigt; ebenfalls habe ich den Roller an sich hier aufgenommen da er streng genommen eine Bauform des KKR darstellt. Dies paßt auch zu dem im Rollerartikel gegebenen Vergleich von Roller- und Mokickbauform, da beide eben Kleinkrafträder sind.
Man kann sicherlich immernoch einiges verbessern und mehr ins Detail gehen (vor allem genaue Umstände vor dem Krieg und in den 50ern und 60ern), will aber erstmal abwarten wie die Resonanz auf die Überarbeitung allgemein ist. --Alex74 15:07, 27. Mär. 2007 (CEST)
- Wow! Hab schon lange nicht mehr reingeschaut in den Artikel. Echt spitze was inzwischen daraus geworden ist! --BjKa 11:20, 13. Aug. 2007 (CEST)
§ 54 StVZO 5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an 1. einachsigen Zugmaschinen, 2. einachsigen Arbeitsmaschinen, 3. offenen Krankenfahrstühlen, 4. Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor 5. Sitzkarren (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe i der Fahrzeug-Zulassungsverordnung).
(6) Fahrtrichtungsanzeiger an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften (4.2)entsprechen.
Irre ich micht, oder wird das mit keinem Satz erwähnt? Sollte aber rein, die Frage ist: In welcher Form? --DonRolfo 13:42, 4. Okt. 2007 (CEST)
- Meiner Meinung nach muß das nicht rein, sonst können wir damit beginnen alle möglichen Zulassungsregularien hier zu erwähnen, was wohl nicht im Sinne des Erfinders ist. Übrigens gilt bei allen Fahrzeugen davon abgesehen die ABE: Hatte das Mokick/Leichtkraftrad/Kleinkraftrad/Mofa von Beginn an Blinker, so erlischt mit dem Abbau derselben dessen ABE. Die Erwähnung dieses Paragraphen wird von jugendlichen Moped-Besitzern gerne immer so interpretiert, daß sie die Blinker auch abmontieren dürfen, was wie gesagt falsch ist. Die Erwähnung dieses Paragraphen wäre also nichts als eine apokryphe Halbwahrheit, um sie richtigzustellen weitere Absätze notwendig, die das Thema Mokick nur noch peripher tangieren. --Alex74 17:59, 4. Okt. 2007 (CEST)
- Wie wäre es denn, das Gesagte in einem Satz zu vereinen und irgendwo passend einzubauen? Nach der StVZO sind Blinker zwar nicht erforderlich, falls sie dennoch vorhanden sind (Originalzustand), müssen sie jedoch den Vorschriften in §54 entsprechen und dürfen keinesfalls nachträglich entfernt werden (sonst erlischt die ABE). Ich hatte nur den gesamten Gesetzestext der Vollständigkeit halber zitiert. Meines Erachtens ist es nämlich schon eine wichtige Information. Ob Halbstarke ihren Roller frisieren liegt nicht im Verantwortungsbereich der Wikipedia ;) --DonRolfo 01:09, 5. Okt. 2007 (CEST)
- Es gehört meiner Meinung nach einfach nicht wirklich hierher, evtl.eher beim Blinker-Artikel. Wenn hier noch extra auf die Blinker-Regularien eingegangen würde, warum dann nicht auch zu den Fußrasten, Soziushalterungen, vorgeschriebener Abstand der Blinker, Gesetzmäßigkeiten bei Erreichen von Übermaß-Zylindern mit über 50 cm³ und so weiter - es ginge zu weit ins Detail und wäre zudem wieder nur auf den deutschen Gesetzesraum bezogen; der Artikel ist zwar weitgehend von mir, aber ich vermisse leider immernoch eine Wortmeldung der Österreicher und Schweizer, die was übers Kleinkraftrad in ihrem Gesetzesraum schreiben; eine weitere Mini-Spitzfindigkeit wie die Lage der Gesetze zu den Blinkern in Deutschland finde ich halt dann nochmal etwas zu speziell, für sowas sind ja dann auch die Links gedacht.--Alex74 11:36, 5. Okt. 2007 (CEST)
- Im Blinkerartikel hab ich's ja schon ergänzt :D warum dann nicht auch zu den Fußrasten (...)usw. -ja, warum denn nicht? Ein kleiner Absatz zur Lage in Deutschland der kurz Blinker, Fußrasten und das Überschreiten von 50 cm³ oder 45km/h anspricht hat doch wichtige Infomationen. Klar ist geht das in's Detail. Vielleicht gibt es auch schon einen Artikelraum, wo eben dieses komplett drinsteht und ich muss ihn nur finden. Nur wenn ich höre, dass Fahrschullehrer erzählen, ein Moped mit 50 km/h und einer Zulassung auf 45km/h werde mit dem Erhöhen der Vmax zu einem Motorrad, für welches man Klasse A braucht und wenn ich lese, welche Probleme Kumpels bei der Zulassung einer RS (49,9 cm³ und 85 km/h) haben, dann wird doch klar, dass Information an wichtigen Stellen fehlt. Ich will das nicht unbedingt in den Artikel haben und auch nicht hören "Du hast Recht" aber irgendwie find ich die Lage unbefriedigend, da solche Fakten schwer zu kriegen sind. Nichts gegen "Deinen" Artikel, den find ich klasse :) --DonRolfo 16:16, 5. Okt. 2007 (CEST)
- Naja "mein" Artikel ists ja nicht, ich hatte ihn lediglich auf die Größe gebracht, der ihm zusteht ;-) und generell ist hier alles "unser" Artikel ;-) Daß Infos fehlen, vor allem auf dem Amt, ist leider so und wird so bleiben; nach einer Studie der Bundesregierung (!) sind 3/4 aller Mitarbeiter auf Zulassungsämtern nur ungenügend mit den Zulassungsvorschriften vertraut. Ich kann das aus eigener Erfahrung nur bestätigen; da werden bei Erstzulassung eines DDR-Fahrzeugs KfZ-Briefe einbehalten, da werden ordnungsgemäße Verträge nicht anerkannt, fragt man um Rat zur Wiederbeschaffung einer ABE einer 50er kommt als Standardantwort: "TÜV-Gutachten machen lassen für teuer Geld", Fahrleher wie Polizisten sind anscheinend auch generell davon überzeugt, daß man eine 60 km/h-Simson nicht mit einem aktuellen M-Schein fahren darf und viele Simson-Fahrer sind überzeugt daß sie nicht nur 60 km/h, sondern auch 60 cm³ fahren dürfen, Autofahrer sind der Meinung eine 50er habe wie ein Fahrrad den rechten Randstreifen zu benutzen und und und - alles Schwachsinn, bei welchem wollen wir anfangen? Da würde sich vermutlich am ehesten ein Artikel lohnen über Mißverständnisse im Straßenverkehr, oder speziell zu motorisierten Zweirädern. Oder man erhebt einen extra Abschnitt in diesem Artikel: "Kuriositäten und verbreitete Fehlannahmen" - oder so ähnlich, da würden die Blinker dann auch gut reinpassen glaube ich. Was denken andere Autoren darüber? Ich meine man sollte ne Woche abwarten und wenn kein Einspruch kommt legen wir los ;-) --Alex74 17:42, 5. Okt. 2007 (CEST)
Kritik - Rechtsfahrgebot
Hinzu kommt, dass durch diese niedrige Geschwindigkeit auch viele Fahrer von Mokicks und Rollern der irrtümlichen Meinung sind, sie müssten wie ein Fahrrad am rechten Straßenrand fahren, was zu zusätzlichen Gefährdungen führt.
Das Rechtsfahrgebot gilt auch für Kleinkrafträder.
Mit dieser Höchstgeschwindigkeit und der damit einher gehenden Leistung von etwa 2 kW ist ein flüssiges Integrieren in den fließenden Verkehr praktisch nicht möglich. PKW-Fahrer, die zumeist auch innerorts etwa 55-60 km/h fahren, fühlen sich oft genötigt und bedrängen Kleinkrafträder in hohem Maße.
Da Kleinkrafträder ursprünglich von Fahrrädern mit Hilfsmotor abstammen, sollte man sie auch so betrachten. Wenn kein Radweg vorhanden ist, sind Radfahrer auch auf die Straße angewiesen und für diese gilt das noch in verstärktem Maße, da nur die wenigsten Radfahrer auf flacher Strecke mehr als 30 km/h erreichen. Nimmt man dies als Begründung her, müßte jeder Radfahrer, der innerorts unterwegs ist, massiv zu Dopingmitteln greifen, um kein Verkehrshindernis zu sein. Ich werde den Kritikpunkt unter neutralem Standpunkt neu formulieren. Die Gründe für manipulierte Kleinkrafträder liegen wohl woanders.
Stephan Brunker 17:59, 16. Okt. 2007 (CEST)
Tja, da haben Revertkünstler die vorherige Version hergestellt, ohne auf die hier vorliegende Diskussion einzugehen. Ich stelle die neutralisierte Kritik jetzt wieder her und bitte um eine vorhergehende Diskussion hier. Im Artikel steht selbst, das das Kleinkraftrad vom Motorfahrrad abstammt. Stephan Brunker 10:04, 23. Feb. 2008 (CET)
- Weil es schlicht Unsinn ist. §24 Abs.1 klärt genau, was ein Fahrzeug der StVO ist und für wen die Regeln alle in gleichem Sinne gelten. Demnach gibt es keinen Unterschied zwischen einer 200-PS-Maschine und einem 45-km/h-Roller. Also entweder muß das Motorrad genauso am rechten Fahrbahnrand fahren wie Du das mit dem Mokick behauptest, oder aber es gilt die vernünftigere Regel: daß nämlich derjenige Bereich der nach dem Gesetz "rechtsmöglichste" ist, der dem Mokick (und dem Motorrad) die größtmögliche Sicherheit verschafft - und das ist die Spurmitte. Von was welches Fahrzeug irgendwann mal abstammt, ist rechtlich und sicherheitstechnisch vollkommen irrelevant.--Alex74 10:17, 23. Feb. 2008 (CET)
- §24 Abs. 1: "(1) Schiebe- und Greifrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung." Bei dieser Argumentation gibt es keinen Unterschied zwischen Fahrrädern und 200 PS Motorrädern. §2 Abs 2: "(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit." gilt immer, egal welches Fahrzeug man fährt. Der Kritikabschnitt bezieht sich ja auf den Stadtverkehr, und da kann es doch nicht als Grundlage dafür hergenommen werden, die Geschwindigkeit legal oder illegal anzuheben. Die Frage stellt sich viel mehr, warum Greifrollstühle ein Grund sind, den Abschnitt über die leistungsmäßige Manipulation und die Maximalgeschwindigkeit herauszunehmen ... Stephan Brunker 18:24, 25. Feb. 2008 (CET)
- Das Kleinkraftrad ist jedoch nach wie vor als Fahrrad mit Hilfsmotor zu sehen. Dies rechtfertigt den früheren Erwerb des zugehörigen Führerscheins und wird als Grund für eine oftmals unvollständige Schutzkleidung hergenommen. Bei einer Erhöhung der Geschwindigkeit von 45 auf 60 km/h wird die kinetische Energie jedoch fast verdoppelt. Kleinkrafträder können genau wie Fahrräder am motorisierten Verkehr teilnehmen, die zum Überholen notwendige Strecke verlängert sich ebenfalls mit steigender Geschwindigkeit.
- Da das Kleinkraftrad in der Altersgruppe der 16 (15) bis 17-jährigen als Einstieg in den motorisieren Verkehr dient und gerade in dieser Altersgruppe kein Sinn in der vernunftgemäßen Drosselung gesehen wird und gerade in der Altersgruppe der Heranwachsenden die Wertschätzung ordnungsgemäßer Kleinkrafträder praktisch nicht vorhanden ist, ist der Anreiz, das KKR illegal leistungsmäßig zu frisieren, extrem groß: nach einer Studie der Universität des Saarlandes mit dem Titel „Unfallforschungsprojekt 2005 - Motorisierte Zweiradunfälle“ sind 399 von 400 Rollern in einem Zustand, der nicht ihrer Zulassung entspricht.
- Grund des Herausnehmens war ja (und nicht von mir), daß die Zahl in dem Unfallforschungsbericht tatsächlich nicht vorkommt, ich meine mich aber daran zu erinnern, daß dies in einem Artikel des Spiegel stand; mßte nochmal recherchiert werden.
- Weiterhin ist es de fakto so, daß "möglichst rechts" für ein motorisiertes Zweirad sogar bedeuten kann, daß es ganz links fahren darf, nämlich in Linkskurven. Ein motorisiertes Zweirad (egal, welcher Hubraumklasse) beginnt eine Kurve außen, ist im Kurvenscheitelpunkt ganz innen und läßt sich dann wieder nach außen tragen, wobei wieder Gas gegeben wird. "Möglichst rechts" heißt eben nicht "(weit) rechts". Das bekommt man auch in der Fahrschule exakt so beigebracht.
- Ich verstehe nicht ganz, wo hier jemand eine Grundlage fürs illegale Anheben der Geschwindigkeit daraus zieht? Tempo 50 innerorts gilt auch für große Motorräder, das Tempo hat also rein gar nichts mit dem Thema des mißverstandenen Rechtsfahrgebots zu tun. Frage am Rand: Hast Du den Motorradführerschein oder fährst zumindest eine 50er?--Alex74 19:06, 25. Feb. 2008 (CET)
Etymologie
Der Artikel behauptet, dass der Begriff Moped 1953 durch einen Wettbewerb entstanden sei. Der englische Artikel en:Moped dagegen behauptet, dass der Begriff 1952 vom Schweden Harald Nielsen geprägt worden wäre. Eine Suche auf Google Books beweist aber, dass beide Geschichten nicht stimmen können, denn bereits 1947 kommt in der Neuen juristischen Wochenschrift vom Deutschen Anwaltverein und der Bundesrechtsanwaltskammer der Begriff Moped mehrfach vor. Bei dem Wettbewerb 1953 kann es sich also höchstens darum handeln, dass der Begriff erstmals einem breiten Publikum bekannt gemacht worden ist. Wäre schön, wenn das jemand korrigieren könnte, der sich mit der 1953er Geschichte auskennt. --::Slomox:: >< 18:36, 28. Apr. 2009 (CEST)
- Das mit 1947 revidiere ich. Vermutlich ist das einfach bloß bei Google Books fehldatiert. Aber 1952 bleibt noch. --::Slomox:: >< 18:41, 28. Apr. 2009 (CEST)
Verbrauch
Angaben darüber fehlen im Artikel. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 09:52, 14. Jun. 2011 (CEST)
Mann könnte maximal einen Verbrauchsbereich angeben. Oder soetwas in der Art: Der Verbrauch ist gewöhnlich größer als der von Mopeds, jedoch zumeist kleiner als der von größeren Motorrädern.--Europafan (Diskussion) 08:47, 12. Mai 2016 (CEST)
Autobahnbenutzung
In diesem heute neu eingefügten Abschnitt steht zum ersten Satz „Die Vorläufige Autobahn-Betriebs- und Verkehrsordnung vom 14. Mai 1935 (RGBl. II. S. 421) sah in § 2 die Benutzung von „Kraftfahrbahnen nur von Kraftfahrzeugen“ vor.“ als Referenz: „Vgl. auch § 9 (1) StVO vom 13. November 1937“. Der § 9 Abs. 1 lautet im RGBl. I vom 16. November 1937:
„Die Fahrgeschwindigkeit hat der Fahrzeugführer so einzurichten, daß er jederzeit in der Lage ist, seinen Verpflichtungen im Verkehr Genüge zu leisten, und daß er das Fahrzeug nötigenfalls rechtzeitig anhalten kann. Dies gilt besonders an unübersichtlichen Stellen und Eisenbahnübergängen in Schienenhöhe. Wer in eine Hauptstraße (§ 13) einbiegen oder diese überqueren will, hat mäßige Geschindigkeit einzuhalten.“
Was davon bezieht sich auf den von mir zitierten ersten Satz des neuen Abschnitts, das ist mir irgendwie nicht klar? --JLKiel 19:32, 28. Apr. 2014 (CEST)
- Ja, danke für das Querlesen. 1937 stand der obige Text so in der StVO, in der Fassung von 1940 wurde 80 km/h Höchstgeschwindigkeit aufgenommen, das wollte ich noch einfügen, hab es aber vergessern. Sorry. -- Gruss Beademung (Diskussion) 10:54, 29. Apr. 2014 (CEST)
- Danke für die Erklärung, so wirds klar. --JLKiel 16:34, 29. Apr. 2014 (CEST)
Zulässige Höchstgeschwindigkeit
Seit wann gelten 45 km/h und nicht mehr 50 km/h? wann wurde das geändert? und mit welcher Begründung? --H.A. (Diskussion) 22:22, 3. Okt. 2018 (CEST)
- Seit dem 01.01.2002. Ich hätte jetzt eine Vereinheitlichung auf EU-Ebene vermutet, die entspr. Richtline kam aber erst 2006 Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein. --Max schwalbe (Diskussion) 17:39, 26. Jun. 2019 (CEST)
Helmpflicht / TÜV
Wie war das in der DDR ? Da ich auf meinem S Fiffi freiwillig (meist ??) einen aufhatte, weiß ich nicht so recht, ob einer nur für den Lenker vorgeschrieben war, und der (mehr gefährdete) Sozius, der bei einem Sturz vermutlich zuerst den Abflug macht, durfte ohne mitreiten ? Ich glaub eher, daß man Kleinkrafträder in der DDR ohne Kopfschutz benutzen durfte. Vor allem auf dem Land (was ich wohl, wenn ich bloß mal schnell nach den Kühen schauen will, dort auch machen würde) hatte wohl kaum jemand Lust, den Helm aufzusetzen. Damals war es auf den ostdeutschen Straßen noch relativ ungefährlich. Natürlich brauchte man in der DDR sein geliebtes Moped auch nicht zur Hauptuntersuchung bringen. Wie war das in der BRD, und wie ist es heute ? Ich denke, diese Themen (Helmpflicht und HU) gehören in den Artikel.--32-Fuß-Freak (Diskussion) 14:39, 28. Mär. 2019 (CET)
- Stimmt, müsste man mal recherchieren in den StVOs. Spontan fällt mir nur ein, dass in der DDR ~1987 die Helmpflicht auch für Mopeds eingeführt wurde. Für Motorräder bestand die Pflicht schon vorher aber seit wann genau?--Max schwalbe (Diskussion) 17:32, 26. Jun. 2019 (CEST)
Bezeichnung Moped
Meiner Meinung nach hat ein Moped doch bis zu 125ccm!? Oder sehe ich das falsch? (nicht signierter Beitrag von 87.176.235.100 (Diskussion) 1. Aug. 2008, 18:08 Uhr)
- Die Bezeichnung "Moped" hat wenig mit dem Hubraum zu tun und mehr mit Aufbau und Entstehungsgeschichte - siehe Artikel!--Alex74 19:54, 1. Aug. 2008 (CEST)
- sollte man vielleicht nicht in den Artikel schreiben, dass heute umgangssprachlich auch große Motorräder gerne als Moped bezeichnet werden? Testberichte in den entsprechenden Fachzeitschriften sind voll davon... (nicht signierter Beitrag von 129.206.90.2 (Diskussion) 05:05, 19. Aug. 2012 (CEST))
DDR und Einigungsvertrag
Im Abschnitt Einigungsvertrag steht folgendes:
"Dies betrifft rückwirkend auch die bis zum Stichtag in der BRD zugelassenen Zweiräder, da im Gesetzestext keine Einschränkung der Regelung auf Fahrzeuge der ehemaligen DDR vorgenommen wurde."
Es fehlt eine Quellenangabe zu dieser etwas zweifelhaften Aussage. (nicht signierter Beitrag von CloneDevil (Diskussion | Beiträge) 21. Aug. 2018, um 09:42)
- (wer hat das geschrieben?) Die Quelle ist der Gesetzestext selbst. Darin wird im Geltungsbereich ausdrücklich keine Einschränkung auf Simson-Mopeds oder Mopeds aus dem ehem. Territorium der DDR vorgenommen. Es gab auch Veröffentlichungen wo jemand eine Zündapp oder Kreidler mit zulässigen 60 km/h Vmax jetzt mit Moped-Versicherungskennueichen angemeldet hat, wobei er sich auf dieses Gesetz berief und ihm das juristisch auch bestätigt wurde. Leider finde ich den Link zum Artikel nicht mehr. In der Praxis ist das aber nicht so sehr relevant, da es nur sehr wenige West-Mopeds mit einer eingetragenen Vmax von 51-60 km/h gab. P.S. den Artikel den ich meinte habe ich zwar nicht mehr gefunden aber dafür einen anderen, in dem ein ähnlicher Fall behandelt wird. Im letzten Satz wird erwähnt, dass es sich bei dem Fahrzeug um eine Zündapp eines Besitzers bei München handelte. [1] --Max schwalbe (Diskussion) 17:43, 26. Jun. 2019 (CEST)
- Da muss ich eine Falschangabe meinerseits eingestehen, der Einigungsvertrag trifft die gesonderten Regelungen der StVZO tatsächlich explizit mit Bezug auf das Gebiet der (ehemaligen) DDR. An der Stelle habe ich mich von dem Medienbericht über die "DDR-Recht-Zündapp" (der vrmtl. nicht ohne Grund offline genommen wurde) irreleiten lassen. Benutzer:Hallo-stege hatte es zum Glück bereits korrigiert (danke), wobei ich auf "ehemalige" DDR erweitert habe, da die Regelung ja auch für Fahrzeuge von 1991/1992 noch galt. Interessant: Wenn das also so ist, würde das ja bedeuten, dass eine 1991 produzierte 60 km/h-Simson, die in Westdeutschland erstmals in Verkehr kam, als Leichtkraftrad gelten müsste (!?). --Max schwalbe (Diskussion) 01:06, 18. Apr. 2020 (CEST)