Diskussion:Klimabeschluss
Schutzpflichten
[Quelltext bearbeiten]Nach Klimabeschluss Rn. 151 ff. sollen die staatlichen Schutzpflichtenen offenbar nicht einschlägig sein, obwohl dies grundsätzlich möglich sein können soll (vgl. auch Leitsatz 1). Insofern habe ich den Aufsatz von Michael Sachs wieder herausgenommen. --Pistazienfresser (Diskussion) 22:43, 8. Jul. 2023 (CEST)
- Siehe aber LS 1. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 12:26, 9. Jul. 2023 (CEST)
- Vielleicht sollte die grundsätzliche Möglichkeit unter Bedeutung erwähnt werden? --Pistazienfresser (Diskussion) 12:31, 9. Jul. 2023 (CEST)
- Ist nicht nur eine grundsätzliche Möglichkeit, sondern das ist der verfassungsrechtliche Maßstab, an dem sie das Gesetz an erster Stelle messen. Verschiedene Schutzpflichten werden geprüft. Kann man also nicht einfach weglassen. :) Ich steige da heute aber nicht tiefer ein, sorry. :) --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 12:55, 9. Jul. 2023 (CEST)
- Wir haben zwar keine JuS, aber wir haben die Besprechung in der JURA: doi:10.1515/jura-2021-2910 = [1]. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 13:04, 9. Jul. 2023 (CEST)
- Die wesentliche Begründung für die Ablehnung einer Verletzung von Schutzpflichten hinsichtlich der inländischen persönlichen Beschwerdeführer steht wohl unter Rn. 165. Danach soll das damalige Klimaschutzgesetz mit dem Ziel "Begrenzung des Anstiegs der Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C und möglichst 1,5 °C" zusammen mit möglichen "Anpassungsmaßnahmen" noch ausreichend sein. --Pistazienfresser (Diskussion) 14:42, 9. Jul. 2023 (CEST)
- Irgendwo müsste wohl die recht lange Prüfung der Verletzung von Schutzpflichten auch in diesem Artikel erscheinen. Zumal ich aus dem Beschluss lese, dass die Existenz eines Klimaschutzgesetzes notwendig sei, um eine Verletzung von Schutzpflichten nicht zu bejahen. --Pistazienfresser (Diskussion) 14:46, 9. Jul. 2023 (CEST)
- Ja. Ich hielte aber nichts von irgendwann. Die Darstellung sollte dem Aufbau der Gründe folgen. Das Gericht prüft zunächst … verneint aber … wendet sich dann … zu … und kommt … wegen … zu dem Ergebnis … --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 18:23, 9. Jul. 2023 (CEST)
- Vielleicht sollte die grundsätzliche Möglichkeit unter Bedeutung erwähnt werden? --Pistazienfresser (Diskussion) 12:31, 9. Jul. 2023 (CEST)
- Das würde aber zu einem Artikelumbau führen, was aus meiner Sicht gar nicht nötig ist. Das Abtun der Verletzung grundrechtlicher Schutzpflichten der Beschwerdeführer durch unzureichendes Regelwerk, lässt sich als Ergebnis unter dem Sublemma Verfassungsbeschwerden darstellen. Hier würde ich auf die Schutzpflichtproblematik in gebotener Kürze eingehen. Das Sublemma Entscheidung des Gerichts könnte ersetzt werden durch eine Überschrift, die den eigentlich wichtigen Teil beschreibt, den Auftrag des Gerichts an den Gesetzgeber. Da verteilt sich einiges auf die LSe. VG --Stephan Klage (Diskussion) 20:25, 9. Jul. 2023 (CEST)
Vier Verfassungsbeschwerden
[Quelltext bearbeiten]Es waren wohl vier Beschwerdetexte, eingereicht wurden diese aber jeweils von 13, 15, 10 und 9 Beschwerdeführern. Komme damit auf 47 Verfassungsbeschwerden. Ich würde das Zahlwort vier hier herausnehmen wollen. --Pistazienfresser (Diskussion) 15:04, 9. Jul. 2023 (CEST)
Intertemporale Freiheitssicherung
[Quelltext bearbeiten]Die vom BVerfG so genannte intertemporale Freiheitssicherung ist der maßgebliche Grund der Begründetheit der Verfassungsbeschwerden. Vgl. in der Zulässigkeit Rn. 116-134 und in der Begründetheit Rn. 182-265 (insbes. Rn. 182-187). --Pistazienfresser (Diskussion) 15:59, 9. Jul. 2023 (CEST)
- Dies erfolgt vor allem im Zusammenspiel mit dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit: "Aus dem Gebot der Verhältnismäßigkeit folgt, dass nicht einer Generation zugestanden werden darf, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine – von den Beschwerdeführenden als „Vollbremsung“ bezeichnete – radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben schwerwiegenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde." (Rn. 192). --Pistazienfresser (Diskussion) 16:17, 9. Jul. 2023 (CEST)
Tenor
[Quelltext bearbeiten]Momentan verwirren wir unsere Leser wohl noch ziemlich mit der Aussage, dass die Verfassungsbeschwerden erfolglos waren, aber das KSG dennoch für verfassungswidrig erklärt wurde. Kann jemand ein paar Sätze ergänzen, die diesen Umstand erläutern? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:35, 10. Jul. 2023 (CEST)
- Lag wohl am unklaren Bezug von "teils". Habe ein paar Sätze ergänzt/ausgebaut. Hoffentlich jetzt klarer. --Pistazienfresser (Diskussion) 13:08, 10. Jul. 2023 (CEST)
- Manchmal kann ich mich über mich aufregen, war es die Hitze? Entschuldigt bitte die gestiftete Verwirrung. Beim Formulieren der Ausführung zur Begründung denke ich noch, dass ich im einleitenden Satz unbedingt das zweite „teils“ hinter „im Übrigen“ (wegen der Tenorziffern 2/5) noch einsetzen muss – und was passiert? Ich vergesse es. Wollte scharf und kurz formulieren, damit sich der Leser keine weiteren Fragen stellt. So wie aktuell formuliert, kommt der teils positive Ausgang des Rechtsstreits aber besser zum Tragen. Herzlichen Dank Euch beiden.--Stephan Klage (Diskussion) 15:05, 10. Jul. 2023 (CEST)
- Danke euch! Der Abschnitt Verfassungsbeschwerden enthalt aber immer noch keine Aussage zum "erfolgreichen" Tenor, nämlich der Verfassungswidrigkeit des KSG. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 19:20, 10. Jul. 2023 (CEST)
- Würde vorschlagen, dass der erste Absatz von "Begründung der Entscheidung" nach oben verschoben wird, hinter "erfolgreich." (bis auf die Einstimmigkeit, die nach vorne sollte). --Pistazienfresser (Diskussion) 19:41, 10. Jul. 2023 (CEST)
- So? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 19:59, 10. Jul. 2023 (CEST)
- Sieht für mich gut aus. Könnte mir höchstens noch denken, dass die Einstimmigkeit gleich in den ersten Abschnitt nach der Einleitung gehören würde oder gar in die Einleitung selbst. --Pistazienfresser (Diskussion) 20:10, 10. Jul. 2023 (CEST)
- So? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 19:59, 10. Jul. 2023 (CEST)
- Würde vorschlagen, dass der erste Absatz von "Begründung der Entscheidung" nach oben verschoben wird, hinter "erfolgreich." (bis auf die Einstimmigkeit, die nach vorne sollte). --Pistazienfresser (Diskussion) 19:41, 10. Jul. 2023 (CEST)
- Danke euch! Der Abschnitt Verfassungsbeschwerden enthalt aber immer noch keine Aussage zum "erfolgreichen" Tenor, nämlich der Verfassungswidrigkeit des KSG. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 19:20, 10. Jul. 2023 (CEST)
- Manchmal kann ich mich über mich aufregen, war es die Hitze? Entschuldigt bitte die gestiftete Verwirrung. Beim Formulieren der Ausführung zur Begründung denke ich noch, dass ich im einleitenden Satz unbedingt das zweite „teils“ hinter „im Übrigen“ (wegen der Tenorziffern 2/5) noch einsetzen muss – und was passiert? Ich vergesse es. Wollte scharf und kurz formulieren, damit sich der Leser keine weiteren Fragen stellt. So wie aktuell formuliert, kommt der teils positive Ausgang des Rechtsstreits aber besser zum Tragen. Herzlichen Dank Euch beiden.--Stephan Klage (Diskussion) 15:05, 10. Jul. 2023 (CEST)
Mit Bindestrich?
[Quelltext bearbeiten]Warum wir das Lemma nicht unter Klimabeschluss geführt? --Neudabei (Diskussion) 13:46, 12. Sep. 2023 (CEST)
- Das ginge natürlich auch. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:14, 12. Sep. 2023 (CEST)
- Ich verschiebe. --Neudabei (Diskussion) 09:49, 29. Sep. 2023 (CEST)
Rezeption
[Quelltext bearbeiten]Wie wurde die Entscheidung in der Fachwissenschaft aufgenommen? Ausführungen dazu fehlen bislang.91.248.37.65 17:18, 20. Mär. 2024 (CET)