Diskussion:Kloster Dorstadt
Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Radiergummischreiber in Abschnitt 1803 säkularisiertes Kloster .... immer noch als Rittergut bezeichnen?
Steht das Gebäudeensemble nicht unter Denkmalschutz?
[Quelltext bearbeiten]Zumindest meine ich mich zu entsinnen, dass die Anlage am Tag des offenen Denkmals in den 1990ern besucht werden konnte.
--Ottomanisch 14:18, 23. Feb. 2011 (CET)
1803 säkularisiertes Kloster .... immer noch als Rittergut bezeichnen?
[Quelltext bearbeiten]Ein säkularisiertes Kloster des 19. Jahrhundert würde ich nicht mehr als Rittergut bezeichnen. Mit einem Rittergut gingen Privilegien einher z.B. Landtagsfähigkeit, Steuerfreiheit Fischereirechte und/oder Jagdrechte. Die Grenze würde ich ins 16. Jahrhundert verlegen, danach wurden kaum noch solcher Güter gegründet.
mfG --Radiergummischreiber (Diskussion) 19:22, 29. Sep. 2013 (CEST)