Diskussion:Know your customer
Zu erfassende Informationen - Überzogene Anforderderungen?
[Quelltext bearbeiten]Die Anforderungen an die zu erfassenden KYC-Informationen erscheinen mir unrealistisch. Hierzu fällt mir insbesondere die Verpflichtung zur Erfassung der Mitarbeiter, der Firmenstruktur und der (erwarteten) Finanzkennziffern auf (die Besitzverhältnisse sind i.O.). Bei einer Kreditvergabe mag mir das aus anderen Gründen plausibler erscheinen. Auch frage ich mich, wie generell (worauf bezieht sich das eigentlich? Auf die zuvor behandelten juristischen Personen oder auf alle Kunden?) auf Details der geplanten Kundenbeziehung (Umfang u. Zahlungsverkehrsarten) in Erfahrung gebracht und wo diese Informationen hinterlegt werden sollten. Dazu müsste zunächst auch eine Kategorisierung erfolgen. Mir sind zudem keine entsprechenden rechtlichen Grundlagen bekannt, die dies fordern (zumindest nicht in Deutschland). Nachweise dazu sind im Text auch nicht enthalten. Die erste Quelle, aus der die Informationen offenbar übernommen wurden, ist das Materials eines Softwareherstellers, der eine entsprechende Software bewirbt. Die darin enthaltenen KYC-Anforderungen werden selbst von dem Hersteller als für große Kundenzahlen unrealitisch eingestuft. Von einer - wie im Artikel suggerierten ("müssen/muss") - Verpflichtung kann in jedem Fall keine Rede sein. Die Informationen des Abschnitts sind daher m.A.n. falsch und sollten überarbeitet werden.
--Darxtar 17:31, 5. Nov. 2009 (CET)
Meines Erachtens ist der Artikel unvollständig und fehlerhaft. Derzeit lautet Paragraf 11, Absatz 4 des Geldwäschegesetzes "Bei der Identifizierung hat der Verpflichtete folgende Angaben zu erheben: 1. bei einer natürlichen Person: a) Vorname und Nachname, b) Geburtsort, c) Geburtsdatum, d) Staatsangehörigkeit und 2. eine Wohnanschrift oder, sofern kein fester Wohnsitz mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union besteht und die Überprüfung der Identität im Rahmen des Abschlusses eines Basiskontovertrags im Sinne von § 38 des Zahlungskontengesetzes erfolgt, die postalische Anschrift, unter der der Vertragspartner sowie die gegenüber dem Verpflichteten auftretende Person erreichbar ist; bei einer juristischen Person oder bei einer Personengesellschaft: a) Firma, Name oder Bezeichnung, b) Rechtsform, c) Registernummer, falls vorhanden, d) Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung und e) die Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Namen der gesetzlichen Vertreter und, sofern ein Mitglied des Vertretungsorgans oder der gesetzliche Vertreter eine juristische Person ist, von dieser juristischen Person die Daten nach den Buchstaben a bis d. "
Der Wortlaut des zitierten Gesetzes steht damit im Gegensatz zu der Zusammenfassung im Artikel.
Über die unvollständigen und fehlerhaften Aussagen dieses Artikel sollte die Leser sichtbar informiert werden. --Hjsalchow (Diskussion) 10:46, 7. Jul. 2020 (CEST)
zum Artikelinhalt
[Quelltext bearbeiten]Ich tendiere zur Zustimmung mit dem von Hjsalchow genannten Bemerkungen. Insbesondere füge ich folgendes an:
Der Absatz "Zu erfassende Informationen - Bei natürlichen Personen müssen insbesondere die Art der Berufstätigkeit und ..." erscheint mir fehlerhaft insofern, als dass keines der zuvor genannten Gesetze/Verordnungen das Einholen der Berufstätigkeit des Betroffenen (i.a. also Bankkunden) vorsieht. Bei verdächtigen Transaktionen ist der Verpflichtete (i.S.d.GwG) "lediglich" verpflichtet, Vorkehrungen zur Bestimmbarkeit der Herkunft des verdächtigen Vermögens zu treffen. (siehe §15 Abs 4 GwG 2017)
Weiterhin ist der Absatz "Diese Prüfungen sind auch unter dem Gesichtspunkt verschiedenster Gesetze und Regelungen ..." zu allgemein formuliert, und es fehlen Quellenangaben. Aspekte des räumlichen Geltungsbereiches sind besonders quellenbedürftig und können in einer Überarbeitung in einem gesonderten Abschnitt betrachtet werden. (vgl. dazu (EU) 2015/849 Artikel 1 Abs 4 i.d.F. vom 20.5.2015) ~TP (nicht signierter Beitrag von 193.175.5.161 (Diskussion) 14:16, 29. Jan. 2022 (CET))
Links veraltet
[Quelltext bearbeiten]Die Quellen (1) und (2) sind beide veraltet und zeigen ins Leere. (1) führt zu einer Seite eines Unternehmens, das erkennbar in keinem Zusammenhang zum Thema steht. (2) führt zu einem 404 Not Found. (nicht signierter Beitrag von 193.168.76.1 (Diskussion) 11:31, 16. Dez. 2015 (CET))