Diskussion:Kollektive Verteidigung
Nato
[Quelltext bearbeiten]Im Artikel steht, die NATO sei ein System kollektiver Verteidigung. Dies ist nicht ganz richtig, laut eines Urteils des BVerfG von 1994 handelt es sich um ein System kollektiver Sicherheit! Diese Einordnung bildet auch die Grundlage für Auslandseinsätze der Bundeswehr, die nur im Rahmen von systemen kollektiver Sicherheit, jedoch nicht kollektiver Verteidigung durchgeführt werden dürfen. Zwar wird dieser Gerichtsentscheid von vielen Politikwissenschaftlern kritisiert, da die NATO vorher tatsächlich als System kollektiver Verteidigung galt, ich denke jedoch, man sollte sich nach dem BVerfG richten, dessen Urteile natürlich bindend sind. Quelle: Gerade gestern in der Außenpolitik- Vorlesung behandelt. Vielleicht kann man das irgendwo dezent im Artikel einarbeiten. Grüße,--Frank11NR 12:13, 28. Jul 2006 (CEST)
An der Universität wird es aber als System kollektiver Verteidigung gelehrt und dieses Urteil bezieht sich ja nur auf Deutschland, im gesamten Zusammenhang stellt es ein System der kollektibven Verteidigung dar, deshalb sollte die NATO auch darunter gelistet werden. 82.135.2.83 23:55, 28. Jul 2006 (CEST)
Nur weil das BVerfG das sagt muss es noch lange nicht stimmen ;) Spaß beiseite, die NATO ist ja jetzt immerhin schon ein bisschen älter als 1994, und von den Grundsätzen her auf jeden Fall als ein System kollektiver Verteidigung zu werten! Du kannst dieses Details aber gerne in den Artikel mit einarbeiten ist immerhin ein interessanter Fakt! grüße Millibua 14:48, 29. Jul 2006 (CEST)
Ich habs mal bei den rechtlichen Aspekten angefügt. Allerdings gefällt mir mein eigener Stil im Moment nicht wirklich. Vielleicht kann das ja jemand, der trotz der Hitze noch ein wenig Ausdrucksvermögen besitzt, etwas umschreiben ;-) --Frank11NR 18:09, 30. Jul 2006 (CEST)
- Es ist sowohl als auch. Siehe dazu auch einen Beitrag von Dieter Deiseroth --Benatrevqre …?! 11:29, 10. Dez. 2010 (CET)