Diskussion:Kollektivrechtliche Vereinbarung
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Thematisch zu eng gefasst.
[Quelltext bearbeiten]Hier wird leider nur der arbeitsrechtliche Aspekt kollektivrechtlicher Vereinbarungen beschrieben. Wünschenswert wäre zum einen eine generelle Darstellung was ist Kollektivrecht (siehe Wikipedia:WikiProjekt_Recht/Artikelwünsche) und dann natürlich ggf. nicht arbeitsrechtliche kollektivrechtliche Vereinbarungen. Verbraucherverbände bzw. deren Bunderverband (VZBV) machen z.B. hin und wieder Zitat: "kollektivrechtliche Maßnahmen" und ich hätte gerne hier nachgeschlagen wie so etwas aussieht. --Mahgü (✉)