Diskussion:Konfessionelle Ausnahmeartikel in der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Das Minarett ist wie der Kirchturm ein profanes und kein sakrales Gebäude,ursprünglich ein Wehr-,und Spähturm,abgesetzt von der Kirche. Später kam die Uhr dazu. Heute sind Kirchen ohne Türme,nur die alten historisch wertvollen wurden erhalten. Auch in muslimischen Länder werden überdimensionierte Minarette nicht mehr neu gebaut. Einige Projekte in ländlichen Gegenden wurden abgelehnt aufgrund bestehender Vorschriften,andere bewilligt. Ein Grossminarett bei einer kleinen Moschee eröffnete die Diskussion. Die einen fanden,Religionsfreiheit gehe,jeder Bauvorschrift vor,die Initianten verwiesen auf den heutigen Kirchen- und Moscheenbau und machten geltend,dass solch ein Minarettwald eine nicht zu akzeptierende Störung des Religionsfriedens sei. Tatsächlich waren seit Jahrzehnten keine Gesuche mehr eingegangen, und plötzlich auf Land Zentren mit mehreren Minaretten geplant. Es kam zu Demos,teils mit Ausschreitungen - ohne Muslimischer Beteiligung. Und endlosen Debatten, wie in Parteidemokratien üblich. Heute ist diese Bauvorschrift kein Thema mehr. Initiavien gibt es eben nur auf Verfassungsstufe. (nicht signierter Beitrag von 194.230.155.154 (Diskussion) 18:02, 8. Jul 2015 (CEST))

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