Diskussion:Konnubium
Definition zutreffend?
[Quelltext bearbeiten]M.E. ist die Definition zu eng bzw. der Ausdruck mehrdeutig. Es dürften mindestens 3 Bedeutungen existieren:
[1] Ehe(gemeinschaft) - so Duden online, Zusatz: veralteter Rechtsausdruck
[2] = Heiratskreis (z.B.: Franz Brendle: Das konfessionelle Zeitalter. Berlin: Akademie Verlag 2010, ISBN 978-3-05-004554-2, S. 104: "Vielmehr betonten Konnubium (Heiratskreis) und soziale Kontakte die Grenzen eines Standes.") D.h. nach meinem Verständnis, das damit abstrakt die Grenzen des Personenkreises, wer mit wem heiraten kann, umschrieben wird. Das Normale dürfte die Heirat innerhalb des gleichen Standes bzw. in Indien in derselben Kaste gewesen sein.
[3] = der konkrete Heiratskreis, der auch mal standesübergreifend gewesen sein mag, wie im Artikel beschrieben.
Im Artikel wird aber der Eindruck erweckt, als wäre [3] die einzige und die Hauptbedeutung im standesübergreifenden Sinn.
--Karl-Hagemann (Diskussion) 16:53, 14. Jul. 2013 (CEST)
- Ziff. 1 sollte aufgenommen werden.
- Ziff. 2 und 3 meinen mE dasselbe, "Heiratskreis" - mal in den Grenzen eines Standes, mal über die Grenzen eines Standes. Hier ist der Artikel in der Tat zu präzisieren.
Gruß --Fifat (Diskussion) 01:05, 17. Jul. 2013 (CEST)
Im Lexikon zur Soziologie, 5. überarbeitete Auflage, 2011, heißt es zu Konnubium, das sei eine ethnolgische Bezeichnung für geregelte Bindungen zwischen einander ursprünglich fremd oder feindlich gegenüberstehenden Gruppierungen durch Heirat. Gemeint sind damit insbesondere Ehen zwischen Eroberern und Eroberten sowie Einheimischen und Einwanderen. Insofern müsste der Artikel noch ausgebaut werden. Bisher geht es in ihm zu sehr um Aufstieg und Statuserhalt durch Heirat. --Jürgen Oetting (Diskussion) 14:15, 21. Jul. 2013 (CEST)
Konnubium - von wann bis wann?
[Quelltext bearbeiten]Der Begriff ist - wie im Artikel beschrieben - im Deutschen abgeleitet vom lateinischen Conubium , aber durch die Constitutio Antoniniana von 212 n. Chr hat dieser Begriff seine ursprüngliche Bedeutung verloren. Unter anderer Bedeutung (und anderer Schreibweise) hat dieser Begriff im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation aber offenbar noch eine Rolle gespielt. Allerdings nicht mehr zur Zeit von Goethe, denn in seinen Dramen finde ich diesen Begriff nicht. Sucht man mit Googles ngram viewer nach der Verwendung von Conubium und Konnubium, so findet man lediglich im Deutschen die Verwendung von Konnubium: Um 1820 wurde auch in Deutschen Schriften fast ausschließlich Connubium (2x n) verwendet und nicht Konnubium. Ab 1920 übertrifft die Verwendung von Konnubium den von Connubium in Deutscher Sprache. Im Französischen, Englischen, Italienischen wird Konnubium offenbar nicht verwendet. --Nawennschon (Diskussion) 20:41, 10. Dez. 2024 (CET)