Diskussion:Konstantin zu Salm-Salm

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Hvs50 in Abschnitt Leben
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Leben

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Konstantin Alexander war schon lange vor 1802 Reichsfürst. Das 1802/03 neu aus zuvor fürstbischöflich münsterischen Ämtern zusammengesetzte Territorium galt als seine und seiner Familie Entschädigung für die an Frankreich verlorenen Gebiete an Rhein, Mosel und in den Niederlanden. Kurzes Aufsehen hat der damals 21jährige Fürst gemacht, als er sich 1783 - nach dem Tode seines Onkels - kurzerhand selbst für "majorenn", also volljährig, erklärte und damit versuchte, die Vormundschaft seiner Mutter und seines Onkels abzuschütteln. Nach Reichsrecht war er aber erst mit 25 Jahren "successionsfähig", nur der Kaiser konnte eine frühere Volljährigkeit festsetzen. Deshalb hat der Reichshofrat dieser "Anmaßung" ein ausnahmsweise mal schnelles Ende gemacht. --Hvs50 13:24, 20. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Dritte Ehe

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Was sollen denn die drei Punkte unter Ehen und Nachkommen? Wird das noch vervollständigt? --Ervaude 16:22, 28. Feb. 2007 (CET)Beantworten