Diskussion:Kontenabruf
m.E. erfolgt der Abruf der Stammdaten über das Bundeszentralamt für Steuern, nicht die BaFin, §§ 93 VII 1, VIII 1 AO -- 129.187.19.245 11:44, 15. Mai 2008 (CEST)
- Steht doch im Artikel: Der Abruf kann sowohl über das BZSt als auch über die BAFIN erfolgen. Unter "Verfahren" sind beide Wege im Detail beschrieben.Karsten11 11:52, 15. Mai 2008 (CEST)
- Ich habe die Formulierung der Einleitung ein wenig angepasst. --AT talk 11:53, 15. Mai 2008 (CEST)
Zahlen
[Quelltext bearbeiten]Wie passen denn die Zahlen in der Tabelle mit dem hier zusammen: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,653525,00.html
Wo kommen die Zahlen überhaupt her? --DerWaldschrat 19:10, 6. Okt. 2009 (CEST)
Kunden oder Konten
[Quelltext bearbeiten]Unterliegen nicht auch andere Personenkonten, z. B. (verzinsliche) Provisionskonten für (selbständige) Vertriebsmitarbeiter, dem Kontenabruf? Die Formulierung "in der die Kontostammdaten ihrer KUNDEN gespeichert sind" ist unter Umständen zu eng gefaßt. --Papa_Bär195.52.9.8 10:26, 12. Jul. 2011 (CEST)
Logik
[Quelltext bearbeiten]"Kreditinstitute (nur in Deutschland) sind verpflichtet" Wenn es NUR IN DEUTSCHLAND so ist - warum dann das Bapperl ? Bapperl und Text-Statement sind nicht stimmig. GEEZER... nil nisi bene 09:20, 27. Jul. 2013 (CEST)
- Der Baustein ist nicht von mir, aber ich habe ihn so verstanden, dass die (berechtigte) Vermutung besteht, dass es vergleichbare Verfahren auch in anderen Ländern geben könnte. Aber natürlich Zustimmung: Das Kontenabrufverfahren ist ein rein deutsches Thema.--Karsten11 (Diskussion) 09:44, 27. Jul. 2013 (CEST)
Wer zeichnet verantwortlich für den Kontenabruf
[Quelltext bearbeiten]- Es ist für den Artikel, der ja das Wesen des Kontenabrufs und nicht das Zeichnungsrecht in einer einzelnen Behörde erläutern soll, völlig irrelevant, wer behördenintern für den Kontenabruf verantwortlich zeichnet. Im Übrigen wäre es dann nur konsequent, dass du auch in allen anderen Fällen (Wohnungsamt, Sozialamt, Erziehungsgeldstelle, Ausbildungsförderungstelle, usw.) die jeweils behördeninternen Zeichnungsregeln darstellst.Este (Diskussion) 16:27, 24. Feb. 2014 (CET)
- Und wer solche Überschriften fabriziert "===Dienststufeninkongruente Veranlassungsbefugnis zur Verfügung eines Kontenabrufs im Bereich der Zivilrechtspflege / des öffentlichen Rechts===" sollte sich vielleicht erst einmal mit den Hinweisen "Wie schreibe ich einen guten Artikel" vertraut machen.Este (Diskussion) 16:36, 24. Feb. 2014 (CET)
Es geht mMn nicht eindeutig hervor,
[Quelltext bearbeiten]dass z.B. Private, die einen vollstreckbaren Titel gegen Jemanden aufgrund einer Forderung haben, und sie diese Pfändung einem Kreditinstitut anzeigen, auch ebenfalls anfragen können, ob der Schuldner auch noch bei anderen Banken oder Sparkassen weitere Konten unterhält, um ggf. auch auf diese Pfändungszugriff zu erlangen. --Hopman44 (Diskussion) 11:39, 7. Apr. 2023 (CEST)
- Nein, nur die Behörden können den Abruf und auch nur zu den genannten Zwecken vornehmen.--Karsten11 (Diskussion) 12:03, 7. Apr. 2023 (CEST)
Grundrentenzuschlag
[Quelltext bearbeiten]… fehlt m.M.n. noch im Abschnitt Kontenabruf#Kontenabruf_für_andere_Zwecke, Quelle: Jansen, SGB VI § 151c Auskunftsrechte zur Überprüfung von Einkünften aus Kapitalvermögen beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung.. --man (Diskussion) 14:31, 18. Aug. 2023 (CEST)
- -- Erledigtman (Diskussion) 18:56, 21. Aug. 2023 (CEST)