Diskussion:Kontenabruf

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von DeWikiMan in Abschnitt Grundrentenzuschlag
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m.E. erfolgt der Abruf der Stammdaten über das Bundeszentralamt für Steuern, nicht die BaFin, §§ 93 VII 1, VIII 1 AO -- 129.187.19.245 11:44, 15. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Steht doch im Artikel: Der Abruf kann sowohl über das BZSt als auch über die BAFIN erfolgen. Unter "Verfahren" sind beide Wege im Detail beschrieben.Karsten11 11:52, 15. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Ich habe die Formulierung der Einleitung ein wenig angepasst. --AT talk 11:53, 15. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Zahlen

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Wie passen denn die Zahlen in der Tabelle mit dem hier zusammen: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,653525,00.html

Wo kommen die Zahlen überhaupt her? --DerWaldschrat 19:10, 6. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Kunden oder Konten

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Unterliegen nicht auch andere Personenkonten, z. B. (verzinsliche) Provisionskonten für (selbständige) Vertriebsmitarbeiter, dem Kontenabruf? Die Formulierung "in der die Kontostammdaten ihrer KUNDEN gespeichert sind" ist unter Umständen zu eng gefaßt. --Papa_Bär195.52.9.8 10:26, 12. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Logik

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"Kreditinstitute (nur in Deutschland) sind verpflichtet" Wenn es NUR IN DEUTSCHLAND so ist - warum dann das Bapperl ? Bapperl und Text-Statement sind nicht stimmig. GEEZER... nil nisi bene 09:20, 27. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Der Baustein ist nicht von mir, aber ich habe ihn so verstanden, dass die (berechtigte) Vermutung besteht, dass es vergleichbare Verfahren auch in anderen Ländern geben könnte. Aber natürlich Zustimmung: Das Kontenabrufverfahren ist ein rein deutsches Thema.--Karsten11 (Diskussion) 09:44, 27. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Wer zeichnet verantwortlich für den Kontenabruf

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Es ist für den Artikel, der ja das Wesen des Kontenabrufs und nicht das Zeichnungsrecht in einer einzelnen Behörde erläutern soll, völlig irrelevant, wer behördenintern für den Kontenabruf verantwortlich zeichnet. Im Übrigen wäre es dann nur konsequent, dass du auch in allen anderen Fällen (Wohnungsamt, Sozialamt, Erziehungsgeldstelle, Ausbildungsförderungstelle, usw.) die jeweils behördeninternen Zeichnungsregeln darstellst.Este (Diskussion) 16:27, 24. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Und wer solche Überschriften fabriziert "===Dienststufeninkongruente Veranlassungsbefugnis zur Verfügung eines Kontenabrufs im Bereich der Zivilrechtspflege / des öffentlichen Rechts===" sollte sich vielleicht erst einmal mit den Hinweisen "Wie schreibe ich einen guten Artikel" vertraut machen.Este (Diskussion) 16:36, 24. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Es geht mMn nicht eindeutig hervor,

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dass z.B. Private, die einen vollstreckbaren Titel gegen Jemanden aufgrund einer Forderung haben, und sie diese Pfändung einem Kreditinstitut anzeigen, auch ebenfalls anfragen können, ob der Schuldner auch noch bei anderen Banken oder Sparkassen weitere Konten unterhält, um ggf. auch auf diese Pfändungszugriff zu erlangen. --Hopman44 (Diskussion) 11:39, 7. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Nein, nur die Behörden können den Abruf und auch nur zu den genannten Zwecken vornehmen.--Karsten11 (Diskussion) 12:03, 7. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Grundrentenzuschlag

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… fehlt m.M.n. noch im Abschnitt Kontenabruf#Kontenabruf_für_andere_Zwecke, Quelle: Jansen, SGB VI § 151c Auskunftsrechte zur Überprüfung von Einkünften aus Kapitalvermögen beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung.. --man (Diskussion) 14:31, 18. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

erledigtErledigt --man (Diskussion) 18:56, 21. Aug. 2023 (CEST)Beantworten