Diskussion:Kontoplünderung
Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Michaelt1964 in Abschnitt Entlastung Bevollmächtigter
Entlastung Bevollmächtigter
[Quelltext bearbeiten]Habe einen Absatz angefügt, der gutgläubige Bevollmächtigte gegen böswillige Erben schützen kann.
Name der RA-Kanzlei aus Zitiergründen angefügt. Mit dieser verbindet mich kein finanzielles oder sonstiges rechtliches Interesse.
Viele Grüsse Michaelt1964 (Diskussion) 00:16, 28. Dez. 2017 (CET)