Diskussion:Kontraindikation

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Inkogn!to in Abschnitt Quellen
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Begriff "verboten"

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Ich habe "verboten" aus der Definition wieder entfernt, weil die meisten Kontraindikationen relativ sind. (Man könnte sogar behaupten, alle.) Ansonsten, danke an die (den?) anonymen Teilnehmer für die Verbesserungen. Soundray 10:29, 29. Feb 2004 (CET)

Überarbeitung 2009-06

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Ich habe den Artikel überarbeitet. Meine Argumente für die Änderung:

Der Begriff "falsche Kontraindikation" findet sich etwa in Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts, z. B. www.rki.de/cln_100/nn_1493664/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2008/30__08,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/30_08.pdf

Die bisherige Fassung des Artikels hat klare Fehler:

  • es heißt:"da in ihrer Folge die Schädigung eines Systems zu erwarten ist" - falsch, denn eine Schädigung ist stets zu erwarten. Eine Schädigung allein begründet noch keine Kontraindikation. Kontraindiziert ist eine Maßnahme erst dann, wenn der Schaden schwerer wiegt als der Nutzen. Anderenfalls wäre wohl eine Arzneimitteltherapie stets kontraindiziert, denn eine gewisse Schädigung ist nahezu zwangsläufig.
  • Der Einschub:"sowohl im Bereich der Abklärung wie auch der Therapie von Erkrankungen oder Verletzungen" ist überflüssig - wo denn sonst? Dieser Einschub verdeutlich nichts, kann daher fortfallen. Lange Sätze mit vielen Einschüben sind unübersichtlich und erschweren das Verständnis. Mein Anliegen war es, den Artikel nicht unnötig aufzublähen, es besteht sonst die Gefahr, daß die Artikel mit jeder Ergänzung länger und unübersichtlicher werden.
  • "Einfach ausgedrückt sind es Gründe, die beispielsweise gegen einen medizinischen Eingriff sprechen." - grammatisch falsch; Wechsel von Singular zu Plural; es darf nicht heißen: Eine Kontraindikation sind...
  • "bzw. kein anderes NSAR" - unnötiges Fachchinesisch! Der Leser, der weiß, was ein NSAR ist, der weiß ohnehin, was eine Kontraindikation ist. Um den Begriff "relative Kontraindikation" zu erklären, ist der Hinweis auf weitere Medikamente überflüsig. ASS als Beispiel reicht völlig aus. "Magen- oder Zwölffingerdarmgeschwür" - ebenfalls überflüssig. Eins von beiden reicht als Beispiel.
  • "ist die Gabe des Medikaments dennoch indiziert." - ebenfalls Fachchinesisch. Woher soll der Laie wissen, was "indiziert" heißt? Der Link zu "Indikation" hilft nur bedingt weiter, da es zwischen "Indikation" und "indiziert" doch einen gewissen Bedeutungsunterschied gibt; daher hab ich in Klammern "(angebracht)" ergänzt; den Begriff als solchen jedoch stehengelassen, um dem Leser die gängige Redewendung dennoch nahezubringen.
  • Generell halte ich prägnante Formulierungen für sinnvoller als geschraubte oder gestelzte Satzungetüme. Daher lieber "mehr schadet als nützt" anstatt "das Verhältnis von erwartetem Nutzen zu befürchtetem Schaden günstig erscheint".

-- Apothekenschlumpf 19:54, 11. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

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Zur Diskussion stelle ich weiterhin folgende Einschübe:

  • Ich habe ein Beispiel eingefügt, um dem Leser den Gebrauch der Begriffe "Kontraindikation" und "kontraindiziert" zu verdeutlichen. Ich denke, daß so der richtige Sprachgebrauch besser klar wird. Hier also ist die Kontraindikation die Schwangerschaft und nicht das Roaccutan. Umgekehrt ist das Roaccutan kontraindiziert und nicht etwa die Schwangerschaft. - Haltet Ihr diesen Einschub für sinnvoll oder für überflüssig?
  • Ich habe als Nachsatz noch angefügt:"Eine verantwortungsbewußte Haltung wägt stets die Risiken der Therapie gegen die Risiken etwaiger Alternativen bzw. gegen die Risiken der Nicht-Therapie ab". Ich wollte damit klarmachen, daß die Frage der Kontraindikation stets eine Sache der Nutzen-Risiko-Abwägung ist, weil man kaum jemals einen Nutzen ohne Risiko bekommen kann. Deshalb sind Kontraindikationen ja meistens relativ. Und abhängig von therapeutischen Alternativen. Ich denke, daß den meisten Normalbürgern das so nicht ganz klar ist, deshalb wollte ich es nochmal besonders erwähnen. - Was denkt Ihr, sinnvoll oder überflüssig?

-- Apothekenschlumpf 20:48, 11. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

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Die Punkte "absolute Kontraindikation" und "relative Kontraindikation" enthalten je ein Beispiel (Penicillin bzw. ASS). Soll ich beim Punkt "falsche Kontraindikation" auch noch ein Beispiel anfügen? Mein Vorschlag wäre:"Beispielsweise werden banale Infekte oft irrtümlich für Impfhindernisse gehalten; tatsächlich aber können Impfungen auch dann problemlos verabreicht werden, wenn banale Infekte mit leichem Fieber einhergehen". -- Apothekenschlumpf 21:02, 11. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Das Beispiel findet sich ja recht oft, gerade in Bezug auf Impfungen. Bislang war mir der Begriff der falschen Kontraindikation gar nicht in der Form bekannt. Ich hätte das here auf vermeintliche KI bezeichnet, die aber eben keine KI ist. Aber offensichtlich gibt es den Begriff tatsächlich... -- Gloecknerd disk WP:RM 21:22, 12. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Dürfen oder solten?

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Ich denke, der Revert von Apothekenschlumpf von heute um 16:51 Uhr trägt dazu bei, dass die Wiki vom angestrebten neutralen Standpunkt abweicht. Der Ausdruck dürfen ist zu streng; er würde eine gesetzliche Vorschrift oder allgemein-gesellschaftlich anerkannte Praxis zur Grundlage haben müssen. Was ist, wenn jemand (meinetwegen auch aus Leichtsinnigkeit) auch nach Aufklärung durch einen Spezialisten drauf besteht? Zum Bsp. ein Patient. Soll man man ihm das dann verwehren dürfen? Das wäre ja so, als wenn unter dem Stichwort Suizid stünde, "Das darf nicht sein". Finde ich hier Unterstützer? Wenn ja, dann müßte ich über eine Änderung nachdenken --Wilske 21:32, 26. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Der Revert war aus meiner Sicht völlig berechtigt und hat nichts mit neutralem Standpunkt zu tun. Die Strenge ist bei absoluten Kontraindikationen gerechtfertigt: Roaccutan ist in der Schwangerschaft absolut kontraindiziert, wie auch Thalidomid (Contergan). Man darf solche Dinge dann nicht nehmen, da sie mit Sicherheit zu Fehlbildungen führen. Penicillin kann einen Penicillin-Allergiker umbringen.
Das ist keine gesetzliche Vorschrift oder allgemein-gesellschaftlich anerkannte Praxis, aber medizinisches Grundwissen. Jeder, der das trotzdem verordnet, handelt wider besseres Wissen und macht sich strafbar. Wenn die Mutter es vielleicht verlangt, klagt das behinderte Kind mit seinem 18. Lebensjahr (völlig zu recht!) auf vorsätzliche Körperverletzung. Daher gibt es das auch nicht gegen ärztlichen Rat, da Verordnung auf Verlangen sowieso nicht in Frage kommt. Man darf es einem Patienten also nicht nur verwehren, man muss es.--Gloecknerd disk WP:RM 22:25, 26. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Das hat nichts mit mangelnder Neutralität zu tun, sondern das ist schlichtweg die Definition von "Kontraindikation". Nimm einfach mal den Beipackzettel eines beliebigen Medikaments. Da steht im Abschnitt "Gegenanzeigen" nicht etwa:"sollte nicht angewendet werden", sondern klipp und klar "darf nicht angewendet werden". Das bekannte "Pschyrembel Klinisches Wörterbuch" formuliert sogar noch etwas schärfer und schreibt, daß sich die Anwendung "verbietet"! -- Apothekenschlumpf 22:49, 26. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Quellen

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Der Artikel ist durch nichts belegt, einzige Quelle ist der Autor Apothekenschlumpf. Falls dieser Artikel weiterhin ohne Quellen bleibt, folgt notwendigerweise ein Löschantrag. 87.145.103.96 20:19, 20. Sep. 2010 (CEST) PS: Bei nochmaliger Entfernung des Quellenhinweises erfolgt Meldung auf VMBeantworten

Dein aggressiver Stil ist ein Verstoß gegen die Wikipedia-Regeln. Du hast offensichtlich nicht gelesen (oder gelesen, aber nicht verstanden), mit welcher Begründung ich den Baustein gelöscht habe: Der Textbaustein, den ich entfernt habe, lautet:"Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (bspw. Einzelnachweisen) ausgestattet... Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben.". Wie unschwer zu erkennen, war auf der Diskussionsseite nichts dergleichen zu finden, der Textbaustein also unzutreffend. Mit freundlichen Grüßen -- Apothekenschlumpf 20:34, 20. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Die gewünschten Quellen sind: Pschyrembel Klinisches Wörterbuch, 258. Auflage 1998 (Kontraindikation, relative und absolute), sowie (wie übrigens oben auch angegeben): www.rki.de/cln_100/nn_1493664/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2008/30__08,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/30_08.pdf (falsche KI). -- Apothekenschlumpf 20:43, 20. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Lies doch endlich einmal WP:Quellen. Steht da irgendetwas, dass Quellen etwas sind, das Autoren behaupten oder dass diese Nachweise auf der Disk stehen sollen? 87.145.103.96 21:07, 20. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Es ist einfach so: Belege sind nicht angegeben. Da maust die Beiß keinen Faden ab.. TJ. Fernſprecher 21:08, 20. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

und es ist immer die gleiche Geschichte: Da wird der Quellen-Bapperl reingeknallt und ggf. mit LA und VM gedroht, statt Belege einzufügen. Sehr bequem. Sowas kann jeder selbst machen, statt zu meckern. Wir sind in der WP...Kopfschüttel!--Gloecknerd disk WP:RM 09:52, 21. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Jeder vllt nicht, aber ich hättes machen können.. TJ. Fernſprecher 09:55, 21. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Warum nicht jeder? Wer Zeit hat, hier zu diskutieren und in der RM nachzuhaken, der kann auch suchen und einfügen. Finde ich jedenfalls. Das sind ja nicht unsere Artikel.--Gloecknerd disk WP:RM 11:29, 21. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Ich habe auch - für denjenigen, der das immer noch nicht verstanden hat - den Quellenbaustein NICHT deswegen gelöscht, weil ich der Meinung gewesen wäre, daß keine Quellen nötig seien, SONDERN deshalb, weil der Quellenbaustein behauptet, daß "näheres auf der Diskussionsseite angegeben" sei. Und da stand ja nunmal nichts. Ich danke recht sehr den freundlichen Menschen, die nunmehr die Quellen eingebaut haben. -- Apothekenschlumpf 13:15, 21. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Der Quellenbaustein ist scheiße. Wenn keine Quellen da sind, braucht man nix in die Diss zu schreiben. TJ. Fernſprecher 14:24, 21. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
gudn tach!
vielleicht auf template talk:Belege fehlen mal eine aenderung vorschlagen. -- seth 22:05, 21. Sep. 2010 (CEST)Beantworten


Begründung für diese Änderung, da sie nicht in die Zusammenfassungszeile passt: Eine „falsche Kontraindikation“ ist keine Form einer Kontraindikation im Sinne wie die „absolute Kontraindikation“ oder „relative Kontraindikation“. Dass ein Kapitel in der Publikation des RKI darüber, dass „bestimmte Umstände irrtümlicherweise als Kontraindikationen angesehen werden“ die Überschrift Falsche Kontraindikationen trägt, rechtfertigt diesen Begriff nicht als eine eigenständige Form. --Inkogn!to 23:50, 21. Sep. 2010 (CEST)Beantworten