Diskussion:Kontrollbetreuer
sehr allgemein
[Quelltext bearbeiten]Ich suche die Tätigkeiten des gesetztlichen Betreuers. Möchte keiner werden, sondern einen bekommen. Ich finde hier eher eine Beschreibung wie man das werden könnte. Möchte aber die Unterschiede von verschiedenen arten der Betreuungsfähigen erlesen. Außerdem wird viel über Vollmacht gesprochen, es gibt allerdings hier keine klare Unterteilung. Dieser berichte sind allesamt unbrauchbar, für mich. Eine Abänderung wäre für mich notwendig. (nicht signierter Beitrag von 217.255.154.57 (Diskussion) 14:33, 17. Jan. 2014 (CET))
Neues Betreuungsrecht ab 01.01.2023
[Quelltext bearbeiten]Es gelten ab 01.01.2023 andere Voraussetzungen fuer die Bestellung eines Kontrollbetreuers bei bestehender Vorsorgevollmacht. --2A02:3030:602:5BD7:BB1B:8201:571C:684A 20:01, 29. Jun. 2023 (CEST)
- Zudem sind ab der Gesetzesreform Änderungen zu den Rechten eines Kontrollbetreuers enthalten. Dies betrifft insbesondere den Widerruf einer Vorsorgevollmacht und Auskunftsansprüche gegenüber Dritten. (Vgl. BT-Drs. 19/24445, S. 236; BeckOK BGB/Müller-Engels, 71. Ed. 1.5.2024, BGB § 1815 Rn. 35-37, beck-online) --Pistazienfresser (Diskussion) 18:05, 25. Okt. 2024 (CEST)
'Neue' BGH-Entscheidung aus 2023
[Quelltext bearbeiten]Siehe BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2023 – XII ZB 334/22, dejure = NJW 2024, 1111 insbesondere zur Frage, wann eine Bestellung eines bloßen Kontrollbetreuers nicht ausreichend ist. --Pistazienfresser (Diskussion) 18:25, 25. Okt. 2024 (CEST)