Diskussion:Koreanische Minderheit in Japan

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
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Heutige Situation

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Ich glaube, der Satz "Außerdem müssen sie, wie alle Ausländer, immer ihren Ausweis mitführen, ansonsten drohen hohe Geld- bzw. Haftstrafen. stellt eine Fehlinformation dar. Mir fällt gerade kein westliches Land ein, in welchem nicht eine Ausweispflicht herrscht. Oder ist mit diesem Satz etwas anderes gemeint? --Valentim 23:49, 3. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Alles klar, habs gefunden: "Alien Registration Card", ein Ausweis speziell für Ausländer. --Valentim 00:22, 4. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Für Japaner gibt es in Japan keine Ausweispflicht, für Amerikaner in den USA meines wissens auch nicht. --Peter 15:38, 22. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Fremdenfeindliche Japaner?

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"Da die japanische Gesellschaft auch heute noch sehr auf eine Ideologie der Homogenität setzt, ist sie z.B. gegenüber ethnischen Unterschieden durchweg intolerant eingestellt. Menschen, die als „anders“ oder „unrein“ identifiziert werden, sind oft Ausgrenzung oder Diskriminierung ausgesetzt. Hierbei sind besonders Angehörige von Minderheitsgruppen wie die koreanische Minderheit betroffen." Ich kenne zwar das Problem, das die Gaijin in Japan haben, und will es auch nicht schönreden; dieser Abschnitt hört sich aber sehr stark POV an. Ich habe es mal neutraler geschrieben, zumal die These der "fremdenfeindlichen Japaner" nicht unumstritten ist. Rotwurst 19:15, 13. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Deine Änderungen finde ich gut.
Sollten wir aber nicht auch erwähnen, dass die immernoch existierenden negativen Gefühle von den Japanern zu der koreastämmigen Bevölkerung auch durch die offizielle Haltung und das politische Agieren Nord- und vor allem Südkorea zu verdanken ist? Vielleicht wäre auch eine kurze Beschreibung der ähnlichen Situation in Südkorea (hier werden die Japaner in ähnlicher weise von der dortigen Bevölkerung behandelt) erwähnenswert, damit die Zusammenhänge hier deutlicher zu tage treten können... --Valentim 14:43, 14. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Staatsbürgerschaft

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Der Satz "Für offene Unterstützer der Nordkorea nahestehenden Minderheitenorganisation Chongryon war es außerdem kaum möglich, die Staatsbürgerschaft zu erwerben." ist weder belegt noch genauer ausgeführt. Warum ist es schwierig? Gibt es Druck von nordkoreanischer Seite oder hat eine Art japanischer Verfassungsschutz eine Liste mit Mitgliedern von Chongryon und wird diesen die Einbürgerung verweigert? --MFooBar2010 10:56, 16. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Müsste man mal eine Quelle suchen. Generell ist Bedingung für die Einbürgerung, dass man nicht versucht den japanischen Staat zu stürzen. Kann sein, dass das bei Verbindung zu Nordkorea so gesehen wird. --14:07, 13. Feb. 2017 (CET)

Ich habe mal die Angaben zur Übernahme der Staatsbürgerschaft überarbeitet, soweit mir das möglich ist. Generell ist für die Annahme der Staatsbürgerschaft keine Assimilation notwendig. Die Einbürgerung kann aber (IMHO) durchaus als Assimilation gesehen werden - insbesondere weil ja die koreanische Staatsbürgerschaft aufgegeben werden muss. Auch die Angabe zum Namen war ungenau: Man muss zwar einen Namen haben, der in japanischen Schrifzeichen geschrieben wird. Das muss aber kein traditioneller japanischer Name sein - er darf sich also z.B. wie der ursprüngliche Name anhören. Mehr informationen http://www.turning-japanese.info/2012/06/why-arent-koreanschinese-born-and.html und http://www.turning-japanese.info/2010/07/faq-do-you-have-to-take-japanese-name.html --14:05, 13. Feb. 2017 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von Averell23 (Diskussion | Beiträge))

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GiftBot (Diskussion) 19:39, 20. Dez. 2015 (CET)Beantworten